Wie funktioniert eine Lebensversicherung?

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Lebensversicherungen gelten als altmodisch und werden oft unterschätzt. Dabei sind sie eine der besten Möglichkeiten, für Ihre finanzielle Zukunft vorzusorgen.
Unter dem Begriff Lebensversicherung werden Versicherungen verstanden, die Risiken wie Tod oder Invalidität absichern – sogenannte reine Risikolebensversicherungen. Sowie Versicherungen, die primär der privaten Altersvorsorge dienen – diese heissen kapitalbildende Lebensversicherungen. Beide Varianten zählen zum dritten Pfeiler des 3-Säulen-Systems in der Schweiz. Und damit zu Ihrer privaten Vorsorge.
Mit einer Lebensversicherung können Sie gleich mehrere Bedürfnisse auf einmal abdecken. Schon für junge Erwachsene ist die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit eine gute Idee. Für Familien macht auch eine Absicherung für den Todesfall Sinn. Und für alle lohnt sich das Sparen fürs Alter oder für Wohneigentum. Denn die Absicherung durch AHV und Pensionskasse weist oft Lücken auf. Mit einer Lebensversicherung können Sie diese schliessen und sorgen so optimal vor.

Welche Lebensversicherung für Sie die richtige ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn je nachdem, ob Sie alleine leben oder Familie haben – unterschiedliche Lebenssituationen benötigen unterschiedliche Lösungen. Einen ersten, einfachen Überblick zu Ihrer Vorsorgesituation bieten unsere Vorsorgetipps.

Besprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, wie Ihre finanzielle Situation im Fall einer Erwerbsunfähigkeit aussieht. Wie Ihre Familie im Todesfall geschützt ist. Und ob eine Lücke in Ihrer Altersvorsorge besteht. So wissen Sie schnell und zuverlässig, welche Vorsorgeversicherung Sie benötigen.

Jedes Leben ist anders. Genau wie die passende Vorsorge. Deshalb sind auch die Kosten für eine Lebensversicherung unterschiedlich. Wie hoch die Prämie für Ihre persönliche Vorsorgeversicherung ist, hängt ganz von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Produkt und individuellen Umständen ist eine kapitalbildende Versicherung schon ab rund CHF 100 pro Monat möglich.

In der Säule 3a können Sie als Arbeitnehmer höchstens CHF 7056.– in eine Lebensversicherung einzahlen*. Die monatliche Prämie beträgt somit maximal rund CHF 588.–.

Für Selbstständige ohne Pensionskasse sind es maximal CHF 35 280.– im Jahr bzw. rund CHF 2940.– im Monat*.

In der Säule 3b gibt es keine Höchstgrenze für die Prämien.

* Stand 2024

In der Säule 3a können Sie die Beiträge der Lebensversicherung von den Steuern abziehen – bis zum gesetzlichen Maximum. Und bei der Auszahlung der Lebensversicherung gilt ein reduzierter Steuersatz.

Im Rahmen der Säule 3b können Sie Ihre Prämien nicht steuerlich geltend machen. Dafür ist die Auszahlung der Lebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Eine Lebensversicherung ist eine langfristige Vorsorge.

In der Säule 3a läuft diese normalerweise bis zur Pensionierung. Die Auszahlung ist frühestens 5 Jahre vor oder spätestens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters möglich.

In der Säule 3b können Sie die Laufzeit grundsätzlich frei wählen. Sie beträgt in der Regel mindestens 5 Jahre für Risikolebensversicherungen und 10 Jahre für kapitalbildende Lebensversicherungen.

Der Zeitpunkt der Auszahlung hängt von der Art der Lebensversicherung ab:

  • Eine reine Risikolebensversicherung wird nur im Leistungsfall ausbezahlt – also bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit.
  • Eine kapitalbildende Lebensversicherung wird im Leistungsfall oder im sogenannten Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung ausbezahlt.

Die Höhe der Auszahlung hängt von den Bedingungen der Lebensversicherung ab: 

  • Bei einer Lebensversicherung mit garantierter Auszahlungssumme wird mindestens der vereinbarte Betrag ausbezahlt. Zusätzlich können nicht garantierte Überschüsse ausbezahlt werden.
  • Bei einer Lebensversicherung ohne garantierte Auszahlungssumme wird im Vertrag geregelt, wovon die Höhe der Auszahlung abhängt. Mögliche Faktoren sind die Entwicklung von Fonds und die Entwicklung des Zinsniveaus.

In der Säule 3a können Sie sich Ihre Lebensversicherung in folgenden Fällen vorzeitig auszahlen lassen:

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Auswanderung aus der Schweiz
  • Bezug einer vollen staatlichen Invalidenrente, ohne dass IV-Risiko versichert ist

In der Säule 3b können Sie Ihre Lebensversicherung jederzeit kündigen.

Bei einer vorzeitigen Auflösung wird der Rückkaufswert der Versicherung ausbezahlt. Unter Umständen kann es dabei zu finanziellen Einbussen kommen.

Versicherungsprämien werden basierend auf Prognosen zur Zinsentwicklung, Risiken und Kosten kalkuliert. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Entwicklungen positiver waren als angenommen, kommt es zu Überschüssen.

Diese Überschüsse werden bei kapitalbildenden Lebensversicherungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als zusätzliche Leistung ausbezahlt. Bei Risikoversicherungen werden sie zur Reduktion der Prämie verwendet.

Der Todesfall der versicherten Person ist ein sogenannter Leistungsfall. In diesem Fall wird die Versicherung an die begünstigte Person ausbezahlt. Und zwar unabhängig von der sonstigen Aufteilung des Nachlasses.
In der Regel kann eine Lebensversicherung verpfändet werden. Zum Beispiel zur Finanzierung von Wohneigentum. 
Patrick, DIgital Specialist, Allianz Suisse
Geoffrey
Senior Segmentmanager Vorsorge/Anlagen
Geoffrey ist seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er ist Experte für alle Fragen rund um Lebensversicherungen und Anlageprodukte – insbesondere Altersvorsorge und Pensionsplanung. Seine Freizeit verbringt Geoffrey am liebsten in den Bergen oder in fernen Ländern.
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