Welche Lebensversicherung für Sie die richtige ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn je nachdem, ob Sie alleine leben oder Familie haben – unterschiedliche Lebenssituationen benötigen unterschiedliche Lösungen. Besprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, wie Ihre finanzielle Situation im Fall einer Erwerbsunfähigkeit aussieht. Wie Ihre Familie im Todesfall geschützt ist. Und ob eine Lücke in Ihrer Altersvorsorge besteht. So wissen Sie schnell und zuverlässig, welche Vorsorgeversicherung Sie benötigen.
Einen ersten, einfachen Überblick zu Ihrer Vorsorgesituation bieten unsere Vorsorgetipps.
Jedes Leben ist anders. Genau wie die passende Vorsorge. Deshalb sind auch die Kosten für eine Lebensversicherung unterschiedlich. Wie hoch die Prämie für Ihre persönliche Vorsorgeversicherung ist, hängt ganz von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Produkt und individuellen Umständen ist eine kapitalbildende Versicherung schon ab rund CHF 100 pro Monat möglich.
In der Säule 3a können Sie als Arbeitnehmer höchstens CHF 7056.– in eine Lebensversicherung einzahlen*. Die monatliche Prämie beträgt somit maximal rund CHF 588.–.
Für Selbstständige ohne Pensionskasse sind es maximal CHF 35 280.– im Jahr bzw. rund CHF 2940.– im Monat*.
In der Säule 3b gibt es keine Höchstgrenze für die Prämien.
In der Säule 3a können Sie die Beiträge der Lebensversicherung von den Steuern abziehen – bis zum gesetzlichen Maximum. Und bei der Auszahlung der Lebensversicherung gilt ein reduzierter Steuersatz.
Im Rahmen der Säule 3b können Sie Ihre Prämien nicht steuerlich geltend machen. Dafür ist die Auszahlung der Lebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Eine Lebensversicherung ist eine langfristige Vorsorge.
In der Säule 3a läuft diese normalerweise bis zur Pensionierung. Die Auszahlung ist frühestens 5 Jahre vor oder spätestens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters möglich.
In der Säule 3b können Sie die Laufzeit grundsätzlich frei wählen. Sie beträgt in der Regel mindestens 5 Jahre für Risikolebensversicherungen und 10 Jahre für kapitalbildende Lebensversicherungen.
Der Zeitpunkt der Auszahlung hängt von der Art der Lebensversicherung ab:
Die Höhe der Auszahlung hängt von den Bedingungen der Lebensversicherung ab:
In der Säule 3a können Sie sich Ihre Lebensversicherung in folgenden Fällen vorzeitig auszahlen lassen:
In der Säule 3b können Sie Ihre Lebensversicherung jederzeit kündigen.
Gut zu wissen: Bei einer vorzeitigen Auflösung wird der Rückkaufswert der Versicherung ausbezahlt. Unter Umständen kann es dabei zu finanziellen Einbussen kommen.
Versicherungsprämien werden basierend auf Prognosen zur Zinsentwicklung, Risiken und Kosten kalkuliert. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Entwicklungen positiver waren als angenommen, kommt es zu Überschüssen.
Diese Überschüsse werden bei kapitalbildenden Lebensversicherungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als zusätzliche Leistung ausbezahlt. Bei Risikoversicherungen werden sie zur Reduktion der Prämie verwendet.