Allianz Ratgeber: Drohnenversicherung
 

Alles Gute für oben. 
Unsere Drohnenversicherung.

Ihre Drohne stürzt ab und zerbeult den Kotflügel eines Autos. Ein Windstoss macht sie kurz manövrierunfähig, sie landet unsanft – und geht kaputt. Oder die Drohne verheddert sich in einer Stromleitung und stürzt ab.

Wir erklären, wie Sie Ihre Drohne versichern können und welche Versicherung in welchem Fall greift.

Bei aller Vorsicht kann selbst dem geschicktesten Piloten immer mal etwas passieren. Schnell ist fremdes Eigentum beschädigt oder der Drohne stösst etwas zu. Hier hilft eine Drohnenversicherung. Für Schäden, die Sie mit Ihrer Drohne verursachen, kommt Ihre Haftpflichtversicherung auf. Und bei Schäden an der Drohne springt die Hausratversicherung ein.

Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist in der Schweiz obligatorisch. Gewisse Versicherungsgesellschaften bieten dafür eine separate Drohnenhaftpflicht an. Bei uns sind Drohnen, die leichter als 250 Gramm sind, bereits in der normalen Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Falls Ihre Drohne schwerer ist, müssen Sie allerdings einen zusätzlichen Schutz für Ihre Drohne abschliessen. So sind sämtliche Haftpflichtschäden versichert, die Sie mit Ihrer Drohne verursachen.

Übrigens: Wenn Ihre Drohne schwerer als 250 Gramm ist, sollten Sie Ihre Versicherungspolice bei jedem Rundflug dabeihaben.

Ihre Drohne ist Teil Ihres Hausrats. Und somit zu Hause gegen Feuer, Wasser und Diebstahl versichert. Ihre Drohne wird unterwegs gestohlen? In diesem Fall schützt Sie ebenfalls die Hausratversicherung – vorausgesetzt, Sie haben den Baustein einfacher Diebstahl auswärts versichert. Wenn Sie Ihre Drohne auch gegen alle anderen Risiken schützen möchten, empfiehlt sich unsere Hausrat-Kasko für Elektrogeräte. Damit ist Ihr geliebtes Fluggerät auch versichert, wenn Sie dieses fallen oder gegen eine Hauswand fliegen lassen. 

Mit Ihrer Drohne dürfen Sie nicht über Vogelschutzzonen, militärische Anlagen oder Firmenareale fliegen. Und auch nicht in der Nähe von Blaulichteinsätzen oder näher als 5 Kilometer rund um Flugplätze. Ausserdem müssen Sie immer Sichtkontakt zu Ihrem Fluggerät haben.

Sie dürfen mit Ihrer Drohne zwar im Freien filmen und fotografieren – aber dabei nicht die Privatsphäre anderer verletzten. Etwa, indem Sie durch Fenster oder Balkontüren filmen. Von Kanton zu Kanton gelten dabei unterschiedliche Bestimmungen – am besten informieren Sie sich vor dem Fliegen Ihrer Drohne. Zum Beispiel auf der  Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt.

Sandra, Segmentmanagerin Nichtleben Privat, Allianz Suisse
Sandra
Segmentmanagerin Nichtleben Privat
Sandra hat einen Master in Business Development & Promotion und über 15 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche. Sie ist ein regelrechtes Allround-Talent mit Fokus auf Sachversicherungen für Private. Bis vor Kurzem war Sandra leidenschaftliche Eiskunstläuferin. Jetzt begeistert sie sich fürs Reisen und für gutes Essen.
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
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