Unsere neue Vorsorge für alle Lebenssituationen.
Mit einer Einzahlung in die Säule 3a können Sie das Geld einfach für später zur Seite legen und dabei auch noch Steuern sparen. Einzahlungen sind jährlich bis zum erhöhten Säule-3a-Maximalbetrag möglich.
Für das Jahr 2024 heisst das konkret:
Normalerweise darf die Säule-3a-Auszahlung frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter erfolgen. Für Frauen und Männer heisst dies zwischen 60 und 70 Jahren. Der Aufschub bis 5 Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter ist jedoch nur möglich, sofern der Nachweis erbracht wird, dass weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Aber was, wenn Sie nach Spanien auswandern oder sich in der Schweiz ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten? Dann ist in manchen Fällen auch ein Vorbezug der 3a-Gelder möglich. Sie können sich das angesparte Säule-3a-Kapital vorzeitig auszahlen lassen, wenn Sie:
In einigen Fällen können Sie auch nur einen Teil der Säule 3a auflösen. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Mehrere 3a-Konten zu haben, ist in der Regel eine gute Idee. Denn so können Sie eine höhere Steuerbelastung durch eine gestaffelte Auszahlung minimieren.
Die meisten Kantone erlauben diese Steueroptimierung. Informieren Sie sich in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung, direkt bei der Steuerbehörde oder bei einem Berater, ob dies auch für Ihren Kanton gilt.
In der gebundenen Vorsorge ist gesetzlich vorgegeben, wer nach Ihrem Ableben das Geld erhält. Die Begünstigung hat diese Reihenfolge:
Die Reihenfolge der Begünstigung kann an gewissen Stellen angepasst werden. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.