Säule-3a-Rechner. Steuerersparnis einfach berechnen.

Sie möchten fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen? Die Säule 3a machts möglich. Denn Einzahlungen in die Säule 3a können Sie ganz einfach von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Wie viel Sie dabei jährlich sparen, verrät Ihnen unser Steuerrechner.

Die Berechnungen im Säule-3a-Rechner sind modellhaft. Sie ergeben sich aus Ihren angegebenen Parametern und aus nicht individuellen (und bei Ihnen möglicherweise unzutreffenden) Annahmen und Richtwerten. Parameter, die in unserem Modell nicht berücksichtigt oder bei Ihnen anders sind, können das Ergebnis verändern. Alle Angaben in diesem Steuerrechner sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es können daraus weder vertragliche noch ausservertragliche Ansprüche abgeleitet werden. Allianz betreibt keine Steuerberatung und gibt keine verbindlichen steuerrechtlichen Einschätzungen oder Empfehlungen ab. Die verbindliche Einschätzung obliegt einzig den zuständigen Steuerbehörden.

Ihre Daten werden ausschliesslich im Rahmen der Applikation Säule-3a-Rechner verwendet. Sie werden weder gespeichert noch für andere Zwecke weiterverwendet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von www.allianz.ch.

Themen

  • In der Säule 3a können Erwerbstätige bis zu CHF 7056.– jährlich einzahlen.
  • Berechnen Sie mit wenigen Eingaben Ihre individuelle Steuerersparnis.
  • Beiträge aus der Säule 3a können Sie neben der Vorsorge auch nutzen, wenn Sie Wohneigentum kaufen oder sich selbstständig machen.
Unser Säule-3a-Rechner zeigt Ihnen Ihre jährliche Steuerersparnis. Geben Sie einfach Ihre Daten ein und finden Sie heraus, wie viel Steuern Sie jedes Jahr mit der Säule 3a sparen können.

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen. Die Säule 3a ist die private Vorsorge für das Alter. Neben der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (Pensionskasse) bietet die 3. Säule die Möglichkeit, selbst für die Pensionierung vorzusorgen.

Dies ist besonders wichtig, da die ersten beiden Säulen in der Regel nur rund 60 % Ihres bisherigen Einkommens abdecken. Ohne eine private Vorsorge in der 3. Säule droht nach der Pensionierung eine Vorsorgelücke.

Zudem kann das Ersparte auch für den Erwerb von Wohneigentum, den Sprung in die Selbständigkeit oder bei einer Auswanderung genutzt werden. Nicht zuletzt bietet die Säule 3a eine hohe Flexibilität bei der Auszahlung. So können Sie das angesparte Guthaben ab 5 Jahren vor der ordentlichen Pensionierung mit Alter 65 beziehen. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann den Bezug der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, jedoch maximal um fünf Jahre, aufschieben (Stand 2024).

Sie wünschen einen konkreten Vorsorgeplan? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Expertinnen und Experten.

Erwerbstätige können bis zu CHF 7056.– jährlich in die Säule 3a einzahlen und dabei Steuern sparen. Denn den Betrag, den Sie in die Säule 3a einzahlen, können Sie bei der Steuererklärung von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Wenn Sie selbstständig sind und keiner Pensionskasse angehören, können Sie sogar 20 % Ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen, maximal CHF 35 280.– (Stand 2024).

Wie viel Steuern Sie effektiv sparen, hängt somit von Ihrem Einkommen, Ihrem Wohnkanton und der Höhe Ihrer Einzahlungen in die Säule 3a ab.

Genauere Angaben zu Ihrer persönlichen Steuerersparnis erhalten Sie mit unserem Säule-3a-Rechner.

In die Säule 3a einzuzahlen, ist ganz einfach. Sie benötigen dafür lediglich ein Säule-3a-Konto bei einer Bank oder eine Säule-3a-Lösung bei einer Versicherung. Dort können Sie den gewünschten Betrag bis zum Maximalbetrag einzahlen. Ende Jahr erhalten Sie von der Bank oder Versicherung eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen können.

In beiden Fällen kann es ratsam sein, eine Fonds-Lösung zu wählen. So können Sie von den Entwicklungen des Kapitalmarkts profitieren. Dies macht gerade bei einem langjährigen Anlagehorizont Sinn – am besten beginnen Sie also früh damit, regelmässig in Ihre Säule 3a einzuzahlen.

Eine Versicherungslösung bietet in der Säule 3a mehr Möglichkeiten als eine Bank. Neben verzinsten gibt es auch Fondsanlagelösungen oder eine Kombination davon. Dazu hat eine Versicherung den entscheidenden Vorteil, dass Sie zusätzliche Risiken absichern können. Wenn Sie zum Beispiel erwerbsunfähig werden, zahlt Ihre Versicherung für Sie die 3a-Beiträge weiter.

Machen Sie mehr aus Ihrem Geld. Wir verraten Ihnen, wie Sie mit der Säule 3a noch mehr Geld sparen können.
Geben Sie bei Ihrer Steuererklärung die Einzahlung in die Säule 3a an. So reduziert sich Ihr steuerbares Einkommen und Sie sparen ganz einfach Steuern.

Den grössten Effekt erzielen Sie, wenn Sie jährlich den Maximalbeitrag für Erwerbstätige von CHF 7056.– (Stand 2024) einzahlen.

Regelmässige Sparbeiträge machen vor allem Sinn, wenn Ihr 3a-Betrag in Aktienfonds investiert wird. Denn wenn Sie regelmässig einzahlen, verteilt sich Ihr Anlagerisiko und Sie stellen sicher, dass Ihr Geld nicht nur dann investiert wird, wenn die Kurse am höchsten sind.

Zudem laufen Sie so nicht Gefahr, dass Ende Jahr kein Geld mehr für die Säule 3a übrig bleibt. Eine rückwirkende Einzahlung ist nämlich in der Säule 3a nicht möglich.

Bei der Pensionierung können Sie Ihr Erspartes aus der Säule 3a nur auf einmal als gesamtes Guthaben beziehen. Dabei werden zusätzliche Steuern fällig. Diese sind umso höher, je höher der bezogene Betrag ist (Steuerprogression). Deshalb ist es sinnvoll, mehrere 3a-Versicherungen bzw. -Konten zu haben, um so die Steuerlast beim Bezug zu verkleinern.

Als Faustregel gilt: Ab CHF 30 000.– bis CHF 50 000.– lohnt es sich, ein weiteres 3a-Konto oder eine weitere Versicherungslösung abzuschliessen. So können Sie Ihr Guthaben in verschiedenen Jahren beziehen und die Steuerprogression abschwächen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre 3a-Beiträge frühestens 5 Jahre vor dem Pensionierungsalter von 65 Jahren (Stand 2024) beziehen können. Das bedeutet, dass Sie mit mehreren Konten Ihre Auszahlungen über 5 Jahre strecken können und so beim Bezug weniger Steuern zahlen.

Wenn Sie nach der Pensionierung weiterarbeiten und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben, können Sie auch nach dem 65. Lebensjahr weiter in die Säule 3a einzahlen – und zwar ebenfalls für maximal 5 Jahre.

Klingt kompliziert? Gerne erklären wir Ihnen das noch einmal ganz genau bei einem Termin zur Vorsorgeanalyse. Dabei berücksichtigen wir natürlich Ihre individuellen Ziele und Ihre persönliche finanzielle Situation.

Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft? In diesem Fall macht eine gemeinsame Vorsorgeanalyse Sinn. Denn als Paar werden Sie gemeinsam besteuert. 

Achten Sie besonders darauf, dass Sie Säule-3a-Guthaben nicht im gleichen Jahr beziehen, in dem Pensionskassenbeiträge ausbezahlt werden. Sonst werden allenfalls hohe Steuern fällig.

Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne, die für Sie passende Lösung zu finden.

In bestimmten Fällen ist es möglich, bereits vor der Pensionierung Geld aus der Säule 3a zu beziehen (Vorbezug). Zum Beispiel, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Konkret können Sie das 3a-Guthaben für den Kauf, die Abzahlung der Hypothek oder eine Renovierung verwenden. Beachten Sie aber, dass diese sogenannte Wohneigentumsförderung nur alle 5 Jahre möglich ist. Eine gute Planung ist also auch hier Pflicht.

Sie möchten sich selbständig machen? Auch dafür können Sie Geld aus der Säule 3a einsetzen.

Zudem ist ein Vorbezug möglich, wenn Sie ins Ausland auswandern oder invalid werden.

Die Berechnungen des Steuerrechners basieren auf Ihren Angaben. Durch unser Modell nicht berücksichtigte Parameter können die Steuerbelastung verändern. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Sicherheit über die steuerliche Behandlung kann nur eine verbindliche Rechtsauskunft der zuständigen Steuerverwaltung geben.

Die von Ihnen vorgenommenen Angaben werden ausschliesslich im Rahmen der Applikation Säule-3a-Rechner verwendet. Sie werden weder gespeichert noch für andere Zwecke weiterverwendet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung unserer Website.

FAQ
Die Beiträge in die Säule 3a können unter den Abzügen in der Steuererklärung eingegeben werden. Der eingezahlte Wert wird dort in dem Feld eingetragen bzw. eingeschrieben. Zusätzlich muss ein entsprechender Nachweis mittels Beitragsbestätigung oder Steuernachweis angehängt oder digital hochgeladen werden. Diesen Nachweis erhalten Sie jeweils Anfang Jahr von Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung.
Alternativ zur Säule 3a gibt es die Möglichkeit, freiwillig in die 2. Säule einzuzahlen. Diese Einzahlungen sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Die Einzahlung ist jedoch begrenzt. Wie viel Geld Sie in die Pensionskasse einzahlen können, verrät Ihnen ein Blick in Ihren Vorsorgeausweis. Der Vorsorgeausweis wird Ihnen von Ihrer Pensionskasse zur Verfügung gestellt.
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Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
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