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Häufige Fragen und Antworten
In der Regel genügt Ihre Privathaftpflichtversicherung. Diese deckt auch Schäden, für die Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses haftbar gemacht werden können. Voraussetzung ist, dass Sie dieses selbst und ausschliesslich zu Wohnzwecken bewohnen. Das gilt auch für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnungen und bei Stockwerkeigentum.
Wenn Sie jedoch auch Schäden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung versichern möchten, empfiehlt sich eine Gebäudeversicherung. Diese kommt etwa für die Kosten bei Wasserschäden oder zerbrochenen Fenstern auf – und je nach Kanton auch für Feuer- und Elementarschäden.
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