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Luna ist launisch. Rocky ein bisschen ungestüm. Und Kira spielt gerne mit Kindern.
In der Schweiz sind Haustiere überaus beliebt: In jedem dritten Haushalt lebt ein Vierbeiner. Meistens sind sie herzig – aber manchmal auch unberechenbar. Und dann sind Sie froh, eine Tierhalter- und Hundehaftpflichtversicherung zu haben. Hier finden Sie einiges, was Sie darüber wissen sollten.
Sind Haustiere in der Privathaftpflicht mitversichert?
Lucky ist eigentlich immer brav. Und doch hat er beim Spazierengehen einen anderen Malteser malträtiert. Mia ist neugierig. Und wollte wissen, ob die teure Chaiselongue der Nachbarin auch ein guter Kratzbaum ist. Auch wenn sie meistens nur spielen wollen – Ihre Vierbeiner können einigen Schaden anrichten. Und dafür müssen Sie als Frauchen oder Herrchen in der Regel aufkommen.
Die gute Nachricht: In unserer Privathaftpflichtversicherung ist eine Tierhalterhaftpflicht grundsätzlich automatisch inkludiert. Mit unserer Privathaftpflicht brauchen Sie also in der Regel keine extra Hundehaftpflicht oder eine andere Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, ob Ihre Deckung ausreichend ist. Falls Bello beispielsweise auch als Wachhund im Betrieb zum Einsatz kommt, benötigen Sie eventuell eine Zusatzversicherung. Und wenn Sie beruflich auf Tiere aufpassen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, ob Sie eine Betriebshaftpflicht benötigen.
Oder reiten Sie regelmässig ein gemietetes oder geliehenes Pferd? Dann reicht die Grunddeckung der privaten Haftpflichtversicherung nicht aus. Und Sie brauchen zusätzlich die Pferdehalterhaftpflicht.
Was übernimmt die Tierhalterhaftpflicht?
Das zerrissene Hosenbein. Die Bisswunde im Hinterlauf. Das zerfetzte Polster. Wenn Sie dafür haftbar gemacht werden, übernimmt die in Ihrer Privathaftpflichtversicherung enthaltene Tierhalterhaftpflicht die Kosten – oder wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Achten Sie dabei auf eine ausreichend hohe Garantiesumme. Mit standardmässig 5 Mio. CHF sind Sie bei uns auf der sicheren Seite.
Simba hat eine Vase umgestossen, und jetzt ist der Parkettboden in Ihrer Mietwohnung ruiniert? Kein Drama. In der Regel sind auch Mieterschäden – also Schäden, die Ihr Haustier an Ihrer Mietwohnung verursacht – in unserer Tierhalterhaftpflicht bzw. Privathaftpflicht gedeckt.
Wann bezahlt die Tierhalterhaftpflicht zum Beispiel nicht?
Sie bemerken, dass das Terrarium Ihrer Boa constrictor nicht mehr richtig schliesst, kümmern sich aber nicht sofort darum. Am nächsten Tag ist die Würgeschlange ausgebüxt und hat sich über die Zwergkaninchen Ihrer Nachbarin hergemacht. Wenn Sie grobfahrlässig gehandelt haben sollten, verlangt Ihre Tierhalterhaftpflicht einen Teil der Schadensumme von Ihnen zurück.
Daneben sind auch sogenannte Eigenschäden grundsätzlich nicht versichert. So bezahlt Ihre Hundehaftpflichtversicherung nicht, wenn Ihrer Hündin nicht nach Kuscheln zumute ist und sie Ihren Sohnemann beisst.
Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob es noch weitere Ausschlüsse gibt.
Wann ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Ein Tier ist ein Tier. Und deshalb ist eine Hundehalterhaftpflicht bzw. eine Privathaftpflicht mit eingeschlossener Tierhalterhaftpflicht grundsätzlich immer eine gute Idee. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem vierbeinigen Freund in eine Mietwohnung ziehen wollen, kann der Vermieter einen Nachweis verlangen, dass in Ihrer Privathaftpflicht Schäden durch Haustiere mitversichert sind. Dafür stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Bestätigung aus.
Senior Segmentmanagerin Privatkunden
Hausratversicherung