Sie bemerken, dass das Terrarium Ihrer Boa constrictor nicht mehr richtig schliesst, kümmern sich aber nicht sofort darum. Am nächsten Tag ist die Würgeschlange ausgebüxt und hat sich über die Zwergkaninchen Ihrer Nachbarin hergemacht. Wenn Sie grobfahrlässig gehandelt haben sollten, verlangt Ihre Tierhalterhaftpflicht einen Teil der Schadensumme von Ihnen zurück.
Daneben sind auch sogenannte Eigenschäden grundsätzlich nicht versichert. So bezahlt Ihre Hundehaftpflichtversicherung nicht, wenn Ihrer Hündin nicht nach Kuscheln zumute ist und sie Ihren Sohnemann beisst.
Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob es noch weitere Ausschlüsse gibt.