Hinweis- und Informationssystem der Schweizer Versicherungsgesellschaften (HIS)

Den Schweizer Privatversicherern entsteht gemäss Schätzungen aufgrund missbräuchlicher Leistungsansprüche ein jährlicher Schaden von bis zu 10 Prozent der ausbezahlten Versicherungsleistungen in der Motorfahrzeug-, Reise-, Sach- und Haftpflichtversicherung. Für die missbräuchlich erlangte Summe kommen letztlich die Versicherten mit ihren Prämienzahlungen auf. Diesem Missstand will die Allianz Suisse begegnen und die Versichertengemeinschaft bestmöglich vor Versicherungsmissbrauch schützen. Das Hinweis- und Informationssystem HIS unterstützt sie dabei.

In das HIS werden natürliche Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren eingemeldet, die in einem Schadenfall zumindest einen Einmeldegrund erfüllt haben. Jede Person wird durch die einmeldende Versicherungsgesellschaft schriftlich über ihre Einmeldung informiert.

HIS ist kein frei einsehbares Register. Ob eine Person eingemeldet ist, erfährt die Allianz Suisse nur, wenn die eingemeldete Person in einem neuen Schadenfall beteiligt ist und die Allianz Suisse eine HIS-Abfrage vornimmt. Für die Allianz Suisse ist es nicht zulässig, ausserhalb der Schadenbearbeitungsprozesse (z.B. vor Vertragsabschluss) eine HIS-Abfrage zu machen.

Die Allianz Suisse kann jederzeit in jedem Schadenfall in den Versicherungsbranchen Motorfahrzeugversicherung (Haftpflicht und Kasko), Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung (Privat- und Betriebshaftpflicht) oder Sachversicherung (Hausrat, Gebäude und Unternehmen) prüfen, ob zu einer Person, die am Schadenfall beteiligt ist, eine Einmeldung im HIS vorliegt. Besteht eine Eimeldung im HIS, wird der Allianz Suisse die unter «Personendaten» aufgeführten Daten angezeigt, namentlich die Identifikationsdaten der eingemeldeten Person sowie der Einmeldegrund. Wenn die Allianz Suisse aus dem HIS einen entsprechenden Hinweis erhält, kann sie gezielt ihre Leistungspflicht abklären.

Es wird keine Versicherungsleistung allein gestützt auf eine Einmeldung im HIS abgelehnt. Das HIS gibt der Allianz Suisse lediglich einen Hinweis, ihre Leistungspflicht im Schadenfall sorgfältig zu prüfen.

Jede natürliche Person, die an einem Schadenfall aus den Versicherungsbranchen Motorfahrzeugversicherung (Haftpflicht und Kasko), Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung (Privat- und Betriebshaftpflicht) oder Sachversicherung (Hausrat, Gebäude und Unternehmen) beteiligt ist (als Versicherungsnehmer/in, versicherte Person, Geschädigte/r, Bevollmächtigte/r, einer juristischen Person, Leistungserbringer/in oder als übrige Person), wird eingemeldet, sofern sie einen spezifischen Einmeldegrund erfüllt. Eingemeldet wird je nach Einmeldegrund nicht nur die Person, welche die betreffende Handlung selber vorgenommen hat, sondern auch Personen, die sich daran beteiligt haben (sinngemässe Anwendung der strafrechtlichen Rollen Mittäter, Gehilfen, Anstifter).

Einmeldegründe können versicherungsvertrags- oder haftpflichtrechtlicher Natur sein. Die Gründe für eine Einmeldung ins Hinweis- und Informationssystem liegen darin, dass in der Schadenerledigung entdeckte Unregelmässigkeiten einen Hinweis für die Bearbeitung zukünftiger Schadenfälle rechtfertigen, in welche die betroffene Person involviert ist. Die Einmeldegründe sind:

  1. Anzeigepflichtverletzung (Art. 6 Abs. 1 VVG)
  2. Missbräuchliche Rückwärtsversicherung (Art. 10 Abs. 2 VVG)
  3. Vorsätzliches Herbeiführen des versicherten Ereignisses (Art. 14 Abs. 1 VVG)
  4. Gefahrserhöhung mit Zutun des Versicherungsnehmers (Art. 28 Abs. 1 VVG)
  5. Widersprüchlicher Sachverhalt (Art. 39 VVG) bzw. kein Nachweis des versicherten Ereignisses im Versicherungsvertragsrecht (Art. 8 ZGB)
  6. Betrügerische Anspruchsbegründung (Art. 40 VVG)
  7. Missbräuchliche Doppel- / Mehrfachversicherung (Art. 46b Abs. 3 VVG)
  8. Verändern des beschädigten Gegenstands in betrügerischer Absicht (Art. 38b Abs. 2 VVG)
  9. Kein Nachweis des haftungsbegründenden Ereignisses im Haftpflichtrecht (Art. 8 ZGB)
  10. Absichtliche Täuschung bei Vertragsabschluss (Art. 28 OR)
Sämtliche Einmeldungen werden automatisch 7 Jahre nach dem Schadendatum aus dem HIS gelöscht.

Sind die Voraussetzungen für die Einmeldung nicht erfüllt, besteht ein Anspruch auf Löschung. Sind eingemeldete Daten unrichtig, besteht ein Anspruch auf Berichtigung.

Eingemeldete Personen können ihr Löschungs- und/oder Berichtigungsbegehren an die Allianz Suisse stellen.

Nebst den an HIS beteiligten Versicherungsgesellschaften (u.a. die Allianz Suisse) sind die beiden folgenden Gesellschaften an HIS beteiligt:

  • Die SVV Solution AG betreibt das HIS in der Schweiz. Für den Betrieb des HIS handelt die SVV Solution AG als alleinige Verantwortliche. Die SVV Solution AG ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV.
  • Die informa HIS GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Deutschland) ist der IT-Provider (Systembetreiber). Die informa HIS GmbH gilt als Auftragsbearbeiterin der SVV Solution AG.
Ausschliesslich Adressdaten ohne Vor- und Nachnamen werden an den IT-Provider informa HIS GmbH in Deutschland übermittelt und von diesem bearbeitet. Die Prüfung der Adressdaten auf ihre Richtigkeit dient der Qualitätssicherung beim Betrieb von HIS.

Im HIS werden die folgenden Personendaten bearbeitet:

  • Vorname
  • aktueller und alter Name
  • aktuelle und alte Adresse/n
  • aktuelle und alte Telefonnummer/n
  • aktuelle und alte E-Mail-Adresse/n
  • Geburtsdatum
  • Einmeldegrund/Einmeldegründe
  • Rolle der eingemeldeten Person (Versicherungsnehmer/in, Geschädigte/r, Bevollmächtigte/r einer juristischen Person, versicherte Person, Leistungserbringer/in, übrige Personen wie z.B. Motorfahrzeug-lenker oder Schadenverursacher)
  • Schadendaten: Schadenart, Schadennummer, Schadendatum, Versicherungsbranche, Schadenanlagedatum im System des Versicherers, Schadenort.

Jede interessierte Person hat ein Auskunftsrecht über alle eigenen, im HIS enthaltenen Daten: Jede Person kann im Rahmen einer Selbstauskunft erfragen, ob eine Einmeldung zu ihrer Person im HIS besteht, und ob zu ihrer Person bereits Abfragen erfolgten und welche Personendaten über sie gespeichert sind. Begehren für Selbstauskünfte sind schriftlich mit Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID-Karte) und unter Nennung der Postanschrift für die schriftliche Antwort an die Betreiberin des HIS (SVV Solution AG, Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse 14, CH-8022 Zürich) zu richten. Zudem bleibt jeder Person das Recht, von der Allianz Suisse Auskunft über deren Bearbeitung von Personendaten zu verlangen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt, da eine eindeutige Identifizierung am Telefon nicht möglich ist. Zur Identifizierung müssen antragstellende Personen folgende Angaben übermitteln:

  • Nachname und gegebenenfalls Geburtsname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Postanschrift (keine Postfachanschrift)
Das Recht auf Widerspruch gegen die weitere Bearbeitung und das Recht auf Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung sowie der Datenübertragung aller eigenen, im HIS gespeicherten Daten: Sind die Voraussetzungen für die Einmeldung nicht erfüllt oder sind eingemeldete Daten unrichtig, kann die eingemeldete Person ihr Rechtsbegehren auf Löschung oder Berichtigung bei der einmeldenden Versicherungsgesellschaft stellen. Wird keine Einigung erzielt, so kann sich die eingemeldete Person kostenlos an den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva wenden oder ein zivilrechtliches Verfahren einleiten. Die genannten Rechte können bei der einmeldenden Versicherungsgesellschaft und/oder bei der SVV Solution AG geltend gemacht werden. Ein zivilrechtliches Verfahren kann einzig bei der zuständigen Behörde eingeleitet werden.
Weitere Informationen zu HIS finden Sie unter dem folgenden Link: www.svv.ch/de/his