Die berufliche Vorsorge ist die
2. Säule des 3-Säulen-System in der Schweiz. Alle Angestellten sind in der Regel ab dem 17. Geburtstag gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Und ab dem 24. Geburtstag zusätzlich für die Altersleistungen bis zur Pensionierung. Die berufliche Vorsorge soll sicherstellen, dass die Versicherten und deren Angehörige den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall fortsetzen können. Die Leistungen aus den ersten beiden Säulen betragen in der Regel aber nur 60 % des letzten Lohns. Daher empfiehlt es sich, in der 3. Säule privat vorzusorgen.