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AUF EINEN BLICK
  • Wenn sich die Reparatur eines Fahrzeuges finanziell nicht mehr lohnt, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
  • Die Höhe der Entschädigung bei einem Totalschaden richtet sich nach dem marktüblichen Wiederbeschaffungswert. In Abzug kommt der erzielbare Wert des beschädigten Fahrzeuges.
  • Mit dem Baustein «Zeitwertzusatz» ist gemäss den Allg. Bedingungen bei einem Totalschaden in den ersten beiden Betriebsjahren der volle Kaufpreis Ihres Fahrzeuges versichert. Auf Wunsch sogar in den ersten 5 Jahren.
Nach dem ersten Schock folgt gleich der zweite: Der Unfall ist gerade verdaut, da stellt die Garage fest: Es lohnt sich nicht mehr, Ihr Auto zu reparieren. Was nach einer Bagatelle aussah, ist ein Totalschaden. Was das bedeutet und wer für den Schaden aufkommt, erfahren Sie hier.

Generell gilt es, zwei Arten von Totalschäden zu unterscheiden:

Technischer Totalschaden: Ihr Fahrzeug kann nicht mehr in einen verkehrstüchtigen Zustand gebracht werden. 

Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparatur des Fahrzeuges lohnt sich aus finanziellen Gründen nicht mehr.

Die richtige Einschätzung nimmt ein Experte oder eine Expertin vor. Ihr Fahrzeug wird besichtigt und anschliessend wird mit Ihnen besprochen, was als Nächstes zu tun ist.

GUT ZU WISSEN

Mit dem Baustein «Zeitwertzusatz» sind in unserer Kaskoversicherung in den ersten beiden Jahren 100 % des Kaufpreises versichert. Somit übernehmen wir bei einem Totalschaden den vollen Kaufpreis. Und mit der Zusatzdeckung «Kaufpreisschutz» erweitern Sie den Schutz im Falle eines Totalschadens sogar auf die ersten 5 Betriebsjahre.

Ab CHF 59.– im  Monat

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen: *Person: Geb. Datum 1.6.1986, weiblich, wohnhaft in 8400 Winterthur, Nationalität: Schweiz

Auto: Fiat 500 Electric Mod. 2022 Typenschein 01xx664 / 0 Schäden letzte 5 Jahre / kein Leasing / Katalogpreis CHF 44 490

Deckungsbausteine: Obligatorische Haftpflicht, Teilkasko und Unfall.

Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.10.2023, Preis gerundet.

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Damit aus dem Auto-Totalschaden nicht auch noch ein finanzieller wird, springt Ihre Versicherung ein – je nach Art des Schadens mit einer anderen Deckung. Grundsätzlich ist die Vollkasko für Totalschäden am Auto durch Kollisionen und selbst verursachte Unfälle zuständig. Dagegen kümmert sich die Teilkasko um Totalschäden am Auto aus Teilkaskoschäden wie Hagel- oder Sturmschäden.

Manchmal ist ein Auto mehr als nur ein Fahrzeug. Und man kann sich, trotz allem, nicht davon trennen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur zwar theoretisch möglich, aus wirtschaftlicher Sicht aber nicht sinnvoll. Das ist der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur über dem Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden (Zeitwert) liegen.

Wie viel die Versicherung bei einem Totalschaden bezahlt, hängt im Wesentlichen von 2 Zahlen ab: dem Zeitwert und dem Wert der für das beschädigte Fahrzeug noch erzielt werden kann.

  • Der Wiederbeschaffungswert sagt aus, wie viel Geld Sie heute bezahlten müssten, um ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.
  • Der Zeitwert sagt aus, was Ihr Fahrzeug vor dem Schadenfall wert war.
  • Der Restwert bezeichnet den Wert, den Ihr beschädigtes Auto nach dem Schadenfall noch hat.

Ein Totalschaden ist nicht gleich ein Totalverlust. Denn selbst wenn Sie Ihr Auto nicht mehr benutzen können, gibt es noch Teile, die für andere von Wert sind.

Üblicherweise kümmert sich Ihre Versicherung um die Verwertung, also das Bergen, Entsorgen oder Verkaufen Ihres Fahrzeuges.

Bei der Allianz funktioniert der Verkauf über unsere eigene Restwertbörse. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob wir das Fahrzeug für Sie zum Restwert verkaufen sollen oder ob Sie das Fahrzeug behalten möchten. 

Falls Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug behalten möchten, erhalten Sie die Entschädigungssumme abzüglich des Restwertes.

Gerade haben Sie noch die Leasingrate überwiesen – jetzt stehen Sie vor einem Totalschaden. Auch wenn das Fahrzeug nicht Ihnen gehört, sind Sie doch verantwortlich dafür. Und deshalb sind Sie auch bei der Schadenabwicklung in der Pflicht: Sie müssen den Schaden dokumentieren, melden und mit den entsprechenden Versicherungen kommunizieren, genau wie beim eigenen Auto.

Ihr Leasingfahrzeug hat in der Regel einen Vollkaskoschutz. Das heisst, Ihre Versicherung bezahlt grundsätzlich den Totalschaden am Leasingfahrzeug. Nicht selten ist die Entschädigung bei einem Totalschaden aber tiefer als der Wert, den Sie Ihrer Leasingfirma noch schulden. Hier droht also eine finanzielle Lücke, die Sie mit dem Zeitwertzusatz oder dem Kaufpreisschutz schliessen können.

Ein Totalschaden am Auto ist total ärgerlich – und oft auch ein tatsächlicher Verlust. Um diesen Verlust ein wenig zu minimieren, haben wir folgende Zusatzversicherungen für Sie:

  • Zeitwertzusatz: Mit unserer Kaskoversicherung bekommen Sie mehr für Ihr Auto, als es zum Zeitpunkt des Unfalls wert ist. Genauer gesagt: In den ersten beiden Betriebsjahren bekommen Sie den vollen Kaufpreis. Und ab dem dritten Betriebsjahr den Zeitwert plus 20 %.
  • Kaufpreisschutz: Mit dieser Zusatzoption erweitern Sie den Zeitwertzusatz von den ersten 2 Betriebsjahren auf die ersten 5 Betriebsjahre. Das bedeutet, Sie bekommen bei einem Totalschaden in den ersten fünf Betriebsjahren 100% des Kaufpreises erstattet.
Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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