Der Eigenmietwert.
Was ist das?

Eigenheim, Glück allein. Und plötzlich flattert eine Steuerrechnung ins Haus. Leider ist das kein Versehen. Denn wer in seinem eigenen Heim wohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Und der richtet sich nach dem Betrag, der als Miete bezahlt werden müsste.

Einkommen versteuern, das man gar nicht erzielt? Klingt absurd. Soll aber für Gerechtigkeit sorgen. Genauer gesagt soll mit dem Eigenmietwert ein Ausgleich zwischen Mietern und Eigentümern geschaffen werden. Denn Eigenheimbesitzer fahren meist günstiger, als wenn sie das identische Objekt mieten würden.

Unter Eigenmietwert (eigentlich die «Mietwertbesteuerung der selbstgenutzten Liegenschaften») versteht man Ausgaben, die anfallen würden, wenn man die Immobilie mietet. Eine theoretische Annahme. Aber eben auch eine konkrete finanzielle Entlastung, die dem Vermögen des Eigentümers zugute kommt – und deshalb der Einkommenssteuer unterliegt.

In den Kantonen gibt es recht unterschiedliche Varianten zur Berechnung des Eigenmietwerts. Je nach Wohnort fällt dieser sehr unterschiedlich aus. Meistens wird der Eigenmietwert jedoch so festgesetzt, dass er unter dem zu erwartenden Mietertrag liegt. So möchte man dem Verfassungsauftrag der Förderung von Wohneigentum gerecht werden.

Detailliertere Informationen über den örtlichen Eigenmietwert erhalten Sie bei Ihrem Gemeindesteueramt.

Der Eigenmietwert  muss versteuert werden. Dafür dürfen Immobilienbesitzer die Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten für Wohneigentum von den Steuern abziehen. Beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung sollten Sie die Abzüge unbedingt berücksichtigen. Und somit Ihre Steuerlast reduzieren, die durch den Eigenmietwert erhöht wurde.
Das Parlament diskutiert schon länger den Vorschlag, die Besteuerung von Wohneigentum teilweise abzuschaffen. Die Gesetzesänderung würde allerdings nur selbst bewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz betreffen – für Zweitliegenschaften wie Ferienwohnungen müsste der Eigenmietwert also weiterhin versteuert werden. Die entsprechende parlamentarische Kommission hat bis im Herbst 2021 Zeit, um dem Ständerat einen Entwurf vorzulegen.
Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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