Grundsätzlich ist es so: Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren möchten, muss Ihr Fahrzeug die Versicherungsvorschriften im entsprechenden Reiseland erfüllen. Hierfür können Sie eine Grenzversicherung abschliessen. Oder Sie weisen nach, dass Ihre Auto-Haftpflichtversicherung diese Anforderungen erfüllt: mit der Grünen Versicherungskarte.
In den meisten europäischen Ländern gilt bereits das Kennzeichen als Nachweis, dass Sie ausreichend versichert sind. In einigen Ländern sollten Sie aber zudem die internationale Versicherungskarte mitnehmen. Zum Beispiel in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei, Tunesien, der Ukraine und Weissrussland.
In Italien und auf dem Balkan wird die Grüne Karte noch oft bei der Einreise und bei Unfällen verlangt. So oder so ist sie eine praktische Begleiterin, die alle wichtigen Daten für die Schadensabwicklung enthält.
Als Nachweis einer ausreichenden Versicherung ist die Grüne Karte in nahezu ganz Europa anerkannt. Die Allianz deckt neben der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein noch folgende Länder ab:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kosovo*, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland, Zypern.
Für die restlichen Länder können wir keine Deckung gewähren. Hier müssen Sie zwingend eine entsprechende Grenzversicherung abschliessen.