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AUF EINEN BLICK
  • Hausrat und Haftpflicht gehören zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
  • Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Hab und Gut.
  • Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie jemand anderem zufügen.
  • Mit einer Kombination aus Hausrat- und Haftpflichtversicherung decken Sie einen grossen Teil der finanziellen Risiken im Alltag ab.
Ausgelaufene Waschmaschine, Velo weg oder aus Versehen das Handy der Freundin fallen gelassen – im Alltag passiert schnell einmal ein Missgeschick. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, lohnen sich eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung. Aber was ist der Unterschied? Braucht man beide? Und welche Versicherung zahlt wann? Alle diese Infos finden Sie in unserem Ratgeber.
Die Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung sind zwei der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Was deckt welche Versicherung ab? Und was sind die Unterschiede? Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen guten Überblick:

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Hausrat
Haftpflicht
Versicherte Risiken

Schäden an Ihren persönlichen, beweglichen Gegenständen im Haushalt (Möbel, Elektronik, Kleidung, Wertgegenstände etc.)

Schäden, die Sie anderen Personen oder fremden Sachen zufügen. Auf Wunsch gilt die Versicherung für sämtliche Personen im selben Haushalt.

Schadensarten

In der Regel sind Schäden durch folgende Ursachen versichert:

Gut zu wissen: Für umfassenderen Schutz gegen weitere Schadenursachen gibt es unsere Hausrat All Risk oder unsere Gegenstands- und Wertsachenversicherung.

Versichert sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch unbeabsichtigtes Handeln der versicherten Person entstehen.

Typische Schadenbeispiele
  • Die Zuleitung der Waschmaschine hat ein Leck. Das austretende Wasser beschädigt einige Möbel.
  • Aufgrund eines Brandes auf dem Balkon Ihres Nachbars erleiden Ihre Möbel und Kleider einen Rauchschaden.
  • Sie kommen nach Hause – die Wohnungstür ist aufgebrochen, Ihre Wertsachen verschwunden.
  • Eine Glasvase fällt aus Versehen auf den Boden Ihrer Mietwohnung und verursacht einen Schaden am Parkettboden. 
  • Ihr Kind lässt aus Versehen das Handy einer Freundin fallen.
  • Auf der Skipiste stossen Sie mit einem älteren Herrn zusammen. Dieser stürzt und muss ins Spital.
Versicherungsort Gilt für gewöhnlich dort, wo sich Ihr versicherte Haushalt befindet – also in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Allerdings sind Ihre Sachen auch versichert, wenn sie sich vorübergehend ausserhalb von Ihrem Zuhause befinden. Weltweit und für bis zu zwei Jahre. Zudem kann auch der einfache Diebstahl auswärts versichert werden. Gilt weltweit und ist nicht an einen bestimmten Ort gebunden, solange die versicherten Personen den Schaden verursacht haben.
Kostenübernahme

Übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur beschädigter oder gestohlener Gegenstände.

Bei der Berechnung der versicherten Kosten gilt der Neuwert – also der Preis, den man heute zahlen würde, um einen gleichwertigen Artikel neu zu erwerben.

Gut zu wissen: Achten Sie darauf, dass Sie beim Abschluss die korrekte Versicherungssumme für Ihren Haushalt angeben. So vermeiden Sie eine 

Unterversicherung. Und stellen sicher, dass die Versicherung den gesamten entstandenen Schaden übernimmt.

Übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, die von Dritten geltend gemacht werden – einschliesslich Anwalts- und Gerichtskosten. Versichert ist auch die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen.

Bei Haftpflichtschäden wird der Zeitwert und nicht der Neuwert des Gegenstandes entschädigt. Also der Wert der Sache unter Berücksichtigung ihres Alters, ihres Gebrauchs sowie der Abnutzung zum Zeitpunkt des Schadens.

Notwendigkeit in der Schweiz

Ist nur in diesen Kantonen obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden: Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura. In allen anderen Kantonen ist die Versicherung freiwillig aber sehr empfehlenswert.

 

Ist grundsätzlich nicht obligatorisch. Allerdings ist die Versicherung sehr empfehlenswert, da sie hohe finanzielle Risiken abdeckt. 

Ausnahme: Für Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Haftpflichtversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch. Es kann ausserdem sein, dass Vermieterinnen oder Vermieter für den Abschluss des Mietvertrags eine Haftpflicht verlangen.

Je nach Kanton kann die Hausratversicherung obligatorisch sein, während die Privathaftpflichtversicherung in der Regel freiwillig ist – mit Ausnahme von Hundehalterinnen und Hundehaltern, für die sie fast überall in der Schweiz vorgeschrieben ist. 

So oder so sind Hausrat- und Haftpflichtversicherung sehr empfehlenswerte Versicherungen. Denn sie bieten Schutz vor möglichen finanziellen Risiken im Alltag.

Bei einer nicht vorhandenen Hausratversicherung können Sie im schlimmsten Fall – beispielsweise bei einem Brand – Ihr gesamtes Hab und Gut verlieren, ohne Anspruch auf Ersatz. Noch prekärer kann es bei einem Personenschaden werden. Wenn Sie beispielsweise einen Unfall verursachen, bei dem sich eine andere Person verletzt, kann es ohne Haftpflichtversicherung schnell sehr teuer werden.

Daher empfehlen wir Ihnen beide Versicherungen abzuschliessen. Sie sind sich nicht sicher, welche Versicherung Sie benötigen? Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.

Damit Sie optimal abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen eine Kombination aus Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Die sogenannte kombinierte Haushaltsversicherung deckt sowohl Schäden an Ihrem eigenen sowie an fremdem Eigentum. Zudem können Sie diverse Zusatzdeckungen wie Wertsachen oder Gebäude miteinschliessen. Und dabei von 10 % Kombi-Rabatt profitieren.
Corinne, Segmentmanagerin Nichtleben Privat, Allianz Suisse
Corinne
Segmentmanagerin Nichtleben Privat
Corinne ist seit 15 Jahren in der Finanzbranche unterwegs. Sie hat unser Kundenprogramm aufgebaut und ist eine Expertin, wenn es um Sachversicherungen für Privatpersonen geht. Wenn Corinne nicht an ihrem Schreibtisch sitzt, trifft man sie meistens irgendwo in der Natur – egal ob auf dem Velo oder auf Skiern.
FAQ
In der Schweiz ist der Diebstahl eines Velos in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings spielt es eine Rolle, ob das Velo zuhause oder auswärts entwendet wurde. Bei einigen Versicherungen ist der sogenannte einfache Diebstahl auswärts ein Extrabaustein und muss separat abgeschlossen werden.
Je nachdem welche Schlüssel Sie verlieren, ist eine andere Versicherung zuständig. Wenn Sie fremde Schlüssel verlieren – zum Beispiel als Mieterin und Mieter den Wohnungsschlüssel – und dadurch ein Schaden entsteht, kommt die Haftpflichtversicherung dafür auf. Wenn Sie Ihre eigenen Schlüssel verlieren, organisiert die Assistance der Hausratversicherung einen Schlüsseldienst oder den Austausch der Schlösser.
Kommt es bei Ihnen zuhause zu einem Wasserschaden – zum Beispiel durch einen Leitungsbruch – übernimmt die Hausratversicherung. Wenn Sie hingegen bei einem Freund zuhause aus Versehen das Badezimmer fluten, zahlt Ihre private Haftpflichtversicherung den Schaden.
Schäden, welche Sie selber an Ihren eigenen Gegenständen verursachen, sind in der Regel weder durch die Hausratversicherung noch durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Wenn Sie also Zuhause einen Ihrer teuren Gegenstände beschädigen, müssen Sie für den Schaden selbst aufkommen. Es sei denn, Sie haben eine spezielle Versicherung dafür abgeschlossen, z. B. eine Wertsachenversicherung oder unsere Hausrat All Risk.
Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung Schäden anrichten, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Denn Sie fügen ja Dritten, sprich Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin, einen Schaden zu. Die Haftpflicht ist zuständig bei Schäden an der Immobilie selbst wie auch an üblich mitgemieteter Einrichtung, wie z. B. einem Waschturm. Wenn an Ihrem persönlichen Hab und Gut in den eigenen vier Wänden Schäden durch ein versichertes Risiko entstehen, ist Ihre Hausratversicherung zuständig.
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