Viele Schweizerinnen und Schweizer vertrauen auf diese Möglichkeit, Tendenz steigend. Und die Mietkautionsversicherung verspricht ja auch viel: Entweder wird die Mietkaution vorgestreckt oder eine Bürgschaft übernommen.
Das bedeutet: Sie müssen beim Einzug nichts zahlen. Und die Versicherung kommt beim Auszug auch noch für allfällige Mieterschäden auf.
Aber wenn man genauer hinschaut, entdeckt man jede Menge Fallstricke: Zum einen zahlen Sie wie bei jeder Versicherung eine jährliche Prämie. Zum anderen kommt meist noch eine Abschlussgebühr hinzu. Die Mieterschäden selbst sind auch nicht über die Mietkautionsversicherung gedeckt – diese werden zwar von der Versicherung vorgestreckt, müssen nach Ende des Mietverhältnisses aber zurückgezahlt werden.
Wir raten deshalb von einer Mietkautionsversicherung ab. Und bieten diese auch gar nicht erst an. Auch der unabhängige Schweizerische Mieterverband empfiehlt, davon abzusehen.