
Product Marketeer Sachversicherungen
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie mit einem Mietauto unterwegs sind, sollten Sie auch eine Versicherung dafür abschliessen – am besten gleich beim Vermieter. Denn Ihre bestehenden Versicherungen zahlen in der Regel keine Schäden an Ihrem Mietwagen.
Zu unterscheiden sind: Kaskoschäden, die Sie am Mietwagen verursachen – wenn Sie zum Beispiel beim Parkieren einen Pfosten erwischen – und Haftpflichtschäden, die Sie mit Ihrem Mietwagen anderen Personen zufügen – etwa wenn Sie beim Abbiegen eine Velofahrerin übersehen. Die Haftpflichtversicherung für Ihren Mietwagen ist in der Regel bereits im Mietpreis inbegriffen, die Kaskoversicherung hingegen meist freiwillig. Wenn Sie sich dagegen entscheiden und einen Schaden an Ihrem Mietwagen verursachen, müssen Sie Schäden am Fahrzeug selbst übernehmen.
Erkundigen Sie sich beim Autovermieter, was wirklich versichert ist und bis zu welcher Summe. Auch wenn es mühsam ist – lesen Sie das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag:
In der Regel: Nein. Sie sollten also eine separate Mietwagenversicherung über die Mietwagenfirma abschliessen.
Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt weder Kaskoschäden an Ihrem Mietauto noch Haftpflichtschäden, die Sie mit Ihrem Mietwagen an Dritten verursachen. Das gilt übrigens auch für den Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge», der in der Regel keine Schäden an gemieteten Autos deckt.
Auch Ihre Autoversicherung kommt für gewöhnlich nicht für Schäden an Mietautos auf, da hier nur Ihr eigenes Fahrzeug versichert ist. Zwar übernehmen einige Versicherungen etwa im Rahmen der Assistance Pannenhilfe die Kosten für die Miete bis zu einem bestimmten Betrag. Für Schäden am Mietauto müssen Sie aber selbst aufkommen – auch wenn Sie nur kurz einen Ersatzwagen Ihrer Garage nutzen, während Ihr Auto sich in Reparatur befindet. Informieren Sie sich also bei der Reparaturwerkstätte, wie das Ersatzfahrzeug versichert ist.