Hagelschäden an Haus und Garten.
Können Sie kalt lassen.

  • Bei Haus und Garten ist die Gebäudeversicherung für Hagelschäden zuständig
  • Ohne Versicherung können die Schäden schnell sehr teuer werden
  • Hagelschäden am Auto werden von der Teilkaskoversicherung übernommen
Blauer Himmel. Sonnenschein. Plötzlich zieht sich der Himmel zu, und Eiskugeln prasseln herunter. Gerade im Frühling kommt der Hagel oft aus heiterem Himmel. Und hinterlässt bleibende Eindrücke. Wir verraten, welche Versicherung bei ramponierten Sonnenkollektoren und verbeulten Storen aufkommt. Und was Sie tun können, um Hagelschäden zu minimieren.

Bei einem Hagelschaden am Gebäude springt in der Regel die Gebäudeversicherung ein. In den meisten Kantonen müssen sogenannte Elementarschäden wie Hagel, Sturm, Überschwemmung und Erdrutsche über die kantonale Gebäudeversicherung versichert werden. In gewissen Kantonen können Sie aber auch eine private Gebäudeversicherung abschliessen. Dazu zählen die Kantone Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Obwalden und Wallis.

Sowohl die kantonale als auch eine private Gebäudeversicherung schützt Ihr Eigenheim samt seinen Bestandteilen wie zum Beispiel Ihren Dachfenstern oder der Solaranlage. Mit einer privaten Gebäudeversicherung können Sie zudem Ihre Gartenlaube, Ihren Zaun und Ihre Thuja-Hecke versichern. 

Je nach Kanton ist unterschiedlich geregelt, ob der Schaden von der Gebäude- oder von der Hausratversicherung übernommen wird. Zum Beispiel bei einem Hagelschaden an den Storen, Poolabdeckungen oder Gewächshäusern. Hier ist es besonders wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater informieren, welche Zusatzdeckung notwendig und sinnvoll ist. So vermeiden Sie im Schadenfall eine mögliche Deckungslücke.

Mit dem richtigen Verhalten können Sie Hagelschäden an Haus und Garten vermeiden – oder zumindest minimieren. Das können Sie tun, wenn ein Unwetter angekündigt ist:

  • Alle Fenster und Türen schliessen
  • Alle Storen ein- oder hochfahren
  • Generell darauf achten, dass Schächte und Dachrinnen von Laub und Schmutz befreit sind

Erst mal: tief durchatmen. Und dann: den Hagelschaden melden. Wir kümmern uns um die Schadenabwicklung. Schnell und unkompliziert.

Halten Sie bei der Schadenmeldung bitte diese Informationen bereit:

  • Policennummer und Name der versicherten Person
  • Adresse des Gebäudes oder Ort, an dem der Gegenstand beschädigt wurde
  • Umfang der beschädigten Gebäudeteile oder Gegenstände inklusive Fotos
  • Telefonnummer für eine Besichtigung

Melden Sie den Schaden entweder online oder telefonisch – und zwar rund um die Uhr:

0800 22 33 44 aus der Schweiz

+41 43 311 99 11 aus dem Ausland

Als «Hagelversicherung» bezeichnet man eine Versicherung in der Landwirtschaft, die für Ernteausfälle durch Hagelschäden aufkommt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Gebäudeversicherung, die für Hagelschäden an Gebäuden und am Garten aufkommt, oder der Teilkasko, die Hagelschäden am Auto bezahlt.
Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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