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Blechschaden am fremden Auto | 10 000.– |
Spitalkosten | 50 000.– |
Lohnausfall des Lenkers | 20 000.– |
Schadensumme Haftpflicht | 80 000.– |
Regress 25 % | 20 000.– |
Die Versicherung prüft, ob gemäss den Gesetzen ein grob fahrlässiges Handeln vorliegt, und beurteilt die Regresshöhe, basierend auf bestehenden Gerichtsurteilen. Fällt die Entscheidung, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, wird Ihre Autoversicherung einen Teil der bezahlten Summe von Ihnen zurückverlangen. In unserem Beispiel entspricht dieser Regress CHF 20 000.– bzw. 25 % des Schadens.
Dazu kommen noch ein allfälliger Selbstbehalt und eine mögliche Prämienerhöhung wegen des Bonusverlusts. Eine kleine Unachtsamkeit kann also grosse finanzielle Folgen haben. Das geht schnell mal in die Hunderttausende, wenn eine Person ernsthaft verletzt oder sogar invalide wird.
Für eine kleine Unachtsamkeit gleich so viel Geld bezahlen? Das können Sie vermeiden. Wie die meisten Versicherungen bieten wir auch eine Zusatzdeckung an mit einem sogenannten Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit bzw. Grobfahrlässigkeitsschutz. Die zusätzliche Prämie dafür ist sehr gering und lohnt sich definitiv. Denn auch bei grob fahrlässig verursachten Unfällen übernimmt die Versicherung den gesamten Schaden.
Ausgenommen sind jedoch Schäden, die im angetrunkenen oder fahrunfähigen Zustand, also unter Drogeneinfluss, bei Medikamentenmissbrauch oder Übermüdung verursacht wurden. Und auch bei Geschwindigkeitsexzessen kommt die Versicherung trotz Grobfahrlässigkeitsschutz nicht für den gesamten Schaden auf.