Gut für alle. Unsere Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
 

Gut für alle.
Unsere
Erwerbsunfähigkeits­versicherung.

WELCHE VORSORGE PASST ZU MIR?
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Eine schwere Krankheit. Ein unglücklicher Sturz von der Leiter. Manchmal nimmt das Leben eine unvorhergesehene Wendung. Und plötzlich kann man nicht mehr so, wie man wollte. Gut, wenn man dann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat. Die gewährt den finanziellen Spielraum für Sie und Ihre Familie. Denn die Leistungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge aus Säule 1 und 2 reichen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
Wenn Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls erwerbsunfähig werden und nicht mehr arbeiten können, springt die staatliche und berufliche Vorsorge ein. Leider reichen die Leistungen dieser beiden Säulen oft nicht aus. So sind bei Krankheit in den meisten Fällen nur bis 60 % Ihres vorherigen Einkommens und bei Unfall meist nur bis 90 % gedeckt. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist aber nicht nur für Angestellte sinnvoll. Sondern auch zum Beispiel für Studierende, Selbstständige sowie Hausfrauen und Hausmänner. Auch für Kinder und Jugendliche haben wir passende Lösungen.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne, Lücken in Ihrer Vorsorge rechtzeitig zu erkennen und zu schliessen. 
DAS IST DRIN 
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sicherheit und Prämienbefreiung
Bei Erwerbsunfähigkeit helfen wir. Mit einem Ersatzeinkommen, das Ihnen und Ihrer Familie finanzielle Sicherheit gewährt.
Wir springen ein, wenn es für Sie schwierig wird. Und bezahlen bei Erwerbsunfähigkeit die Prämien für Sie weiter.
Der Staat unterstützt Ihre persönliche Vorsorge. In der Säule 3a können Sie Prämien bis zum Höchstbetrag von den Steuern abziehen.
Wählen Sie die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente und die Länge der Laufzeit. Entscheiden Sie selbst, wann die Rente zuerst ausgezahlt werden soll und welche Vorsorgeart Sie bevorzugen – also Säule 3a «gebunden» oder 3b «frei».
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls erwerbsunfähig werden, sind wir für Sie da. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
Gut zu wissen:
Angestellte, die mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind über diesen bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall versichert – sowohl bei Berufs- als auch Nichtberufsunfällen.
FAQ

Nein. Unter «Arbeitsunfähigkeit» versteht man für gewöhnlich die kurzfristige Unfähigkeit, im bisherigen Beruf zu arbeiten – und zwar durch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit. Entsprechend muss eine Arbeitsunfähigkeit immer ärztlich bestätigt werden.

Wenn eine Person gar nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann, spricht man von einer «Berufsunfähigkeit». Das ist etwa der Fall, wenn eine Bäckerin eine Mehlallergie entwickelt. In diesem Fall muss sich die Person einen anderen Beruf suchen oder sich umschulen lassen. In vielen Fällen hilft die IV, diese Umschulungen zu finanzieren. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt in diesem Fall noch nicht vor.

«Erwerbsunfähigkeit» bedeutet dagegen, dass eine Person ganz oder teilweise weder ihren bisherigen Beruf noch eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben im Stande ist. Die Erwerbsunfähigkeit muss medizinisch bedingt sein und zu einer Erwerbseinbusse führen.

 
Mut heisst weitermachen und weiter denken.
Das macht Mut:
  • Finanzielle Absicherung für Sie und Ihre Familie
  • Ersatzeinkommen für Ihre finanziellen Verpflichtungen
  • Aufstockung der Leistung zu besonderen Ereignissen und periodisch alle 5 Jahre möglich
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Kostenfreie Vorsorgeanalyse
Manchmal muss man es einfach ganz genau wissen.
 
Details, bitte!
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