Superschnell zur Prämie
Superschnell zur Prämie
Nein. Unter «Arbeitsunfähigkeit» versteht man für gewöhnlich die kurzfristige Unfähigkeit, im bisherigen Beruf zu arbeiten – und zwar durch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit. Entsprechend muss eine Arbeitsunfähigkeit immer ärztlich bestätigt werden.
Wenn eine Person gar nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann, spricht man von einer «Berufsunfähigkeit». Das ist etwa der Fall, wenn eine Bäckerin eine Mehlallergie entwickelt. In diesem Fall muss sich die Person einen anderen Beruf suchen oder sich umschulen lassen. In vielen Fällen hilft die IV, diese Umschulungen zu finanzieren. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt in diesem Fall noch nicht vor.
«Erwerbsunfähigkeit» bedeutet dagegen, dass eine Person ganz oder teilweise weder ihren bisherigen Beruf noch eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben im Stande ist. Die Erwerbsunfähigkeit muss medizinisch bedingt sein und zu einer Erwerbseinbusse führen.