Kein Mut zur Lücke!
Lernen Sie in unserem Webcast zum Thema Vorsorge und Teilzeit, wie Sie heute bereits an morgen denken.
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Wer weniger einzahlt, bekommt am Ende weniger. Dieses Prinzip greift auch bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Sie soll die minimalen Lebenskosten decken, wenn Sie selbst nicht mehr dafür aufkommen können – aufgrund von Alter, Tod oder Invalidität. Zwischen CHF 1225.– und 2450.– bewegt sich die monatliche Vollrente, abhängig von Ihrem Durchschnittseinkommen, von den Erziehungs- und/oder Betreuungsgutschriften und davon, ob Sie Ihre Beiträge stets einbezahlt haben. Teilzeitarbeit bedeutet weniger Einkommen und führt daher schnell zu einer Minderung der Leistungen, denn für jedes fehlende Beitragsjahr wird Ihre AHV-Rente um 2,3 % gekürzt. Achten Sie deshalb darauf, den jährlichen Mindestbeitrag von aktuell (Stand 1.1.2024) CHF 514.– zu leisten.
Verlangen Sie am besten regelmässig bei Ihrer Ausgleichskasse einen Auszug Ihres individuellen AHV-Kontos (IK-Auszug). Dort können Sie einsehen, wie viel Sie bereits eingezahlt haben. Sollten Sie eine Beitragslücke feststellen, können Sie diese innerhalb von fünf Jahren durch eine Nachzahlung schliessen.
Übrigens: Wenn Sie in Teilzeit arbeiten und sich um Kinder oder pflegebedürftige Verwandte kümmern, können Sie sich bei der AHV Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften anrechnen lassen. Und so Ihre Rentenleistungen erhöhen. Mehr zur AHV/IV finden Sie in unserem Ratgeber zur 1. Säule.
Arbeit ist Arbeit. In der Pensionskasse, der beruflichen Vorsorge, werden auch Personen versichert, die Teilzeit arbeiten. Mit den Leistungen aus der Pensionskasse sollen die Leistungen der AHV ergänzt werden, damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung beibehalten können – unabhängig davon, in welchem Arbeitspensum Sie gearbeitet haben.
Die Versicherung in der beruflichen Vorsorge ist obligatorisch und wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG) geregelt. Sie beginnt, wenn Sie eine Stelle antreten, die nicht auf drei Monate begrenzt ist. Und endet, wenn
Das bedeutet: Bei Teilzeitarbeit ist die Höhe Ihres Jahresverdiensts für die 2. Säule entscheidend. Liegt er unter CHF 22 050.–, erreichen Sie die Eintrittsschwelle nicht und Sie sind gar nicht versichert. Liegt er darüber, wird Ihr Jahreslohn mit einem sogenannten «Koordinationsabzug» versichert. Je nach Lohn bleibt nach dem Abzug nicht mehr viel übrig und die Teilzeitarbeit wirkt sich negativ auf Ihre Pension aus. In gewissen Pensionskassen gelten jedoch weniger strenge Regeln – gerade wenn Sie Teilzeit arbeiten, lohnt sich also ein Blick in die entsprechenden Reglements Ihres Arbeitgebers.
Mehr zur beruflichen Vorsorge erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema BVG.
Mit den Kindern ins Schwimmbad, der Masterarbeit in die Bibliothek oder der Zeitung ins Café. Mit unseren Tipps können Sie noch unbeschwerter Teilzeit arbeiten:
Selbstständig zu sein, heisst, dass Sie keinen Arbeitgeber haben, der die Vorsorge für Sie regelt. Und dass Sie das selbst tun müssen.
In der 1. Säule, der staatlichen Vorsorge, sind Sie nach wie vor im Rahmen der AHV und der IV versichert, aber bei den anderen Versicherungen nicht mehr obligatorisch. Empfehlenswert ist jedoch eine freiwillige Versicherung gegen Unfall im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes. Allenfalls lohnt sich auch eine Krankentaggeldversicherung, die bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld entrichtet und damit auch Ihre Geschäftskosten trägt.
In der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge, können Sie sich auch versichern, sofern das Reglement der Vorsorgeeinrichtung dies so vorsieht.
Die 3. Säule, die private Vorsorge, steht Ihnen bei Teilzeit und Selbständigkeit in der Schweiz ebenfalls offen – mitsamt den steuerlichen Vorteilen. Wie viel Selbstständige in die Säule 3a einzahlen dürfen, hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht.
Ja? Dann dürfen Sie den maximalen Betrag für Angestellte mit Pensionskasse von CHF 7056.– (Stand 1.1.2024) einzahlen und auch vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Nein? In diesem Fall dürfen Sie 20 % von Ihrem Nettoeinkommen einzahlen, jedoch höchstens CHF 35 280.– pro Jahr (Stand 1.1.2024).
Mehr zum Thema Versicherungen und Altersvorsorge für Selbstständige finden Sie in unserem Ratgeber.
Teilzeit arbeiten bedeutet auch Teilzeit Ferien machen. Doch wie rechnet man eigentlich Urlaubstage bei Teilzeit?
Die Anzahl der Ihnen zustehenden Ferientage richtet sich nach Ihrem Arbeitsmodell. Arbeiten Sie 4 Vollzeittage in der Woche, stehen Ihnen 80 % der Ferientage von Vollzeitarbeitenden zu. Bei regulär 25 Ferientagen wären das also 20 volle Tage.
Arbeiten Sie dagegen an 5 Tagen die Woche à 6,4 Stunden, entspricht Ihr Ferienguthaben, bei regulär 25 Ferientagen, 25 Teilzeittagen à 6,4 Stunden.
So oder so: Geniessen Sie jeden Tag und jede Stunde Ihrer Teilzeit voll.