Ein heftiger Regen hat den beschaulichen Bergbach in einen reissenden Strom verwandelt. Er hat das Bachbett zwar noch nicht verlassen, aber aufgrund des Wasserdrucks und der mitgerissenen Bäume einen Teil Ihrer Hauswand zerstört.
Es regnet immer weiter. Der Fluss steigt so stark an, dass das Wasser über die Ufer tritt und ein Dorf oder ein ganzes Stadtquartier überflutet. Ihr Haus steht unter Wasser – alles, was Sie im Keller und im Erdgeschoss hatten, ist verloren.
Ein Sturm mit einer Windgeschwindigkeit von mehr als 75 km/h fegt über Ihre Gemeinde. Und Ihre neue Sonnenstore in Teilen auch. Starke Windstösse haben sie zerlegt.
Plötzlich schlagen Hagelkörner ein. Und hinterlassen auf Ihrem Hausdach massive Einschlaglöcher: Dachfenster und Ziegel sind gebrochen. Ihr Garten samt Möbeln ist ruiniert.
Lawinen
Schneemassen lösen sich vom Berg und stürzen auf Ihr Haus. Es wird unbewohnbar, Gebäude und Hausrat sind verloren.
Es hat tagelang ununterbrochen geschneit. Die Schneemassen auf Ihrem Dach werden immer schwerer. Bis es schliesslich unter dem Druck einbricht und das gesamte oberste Stockwerk samt Einrichtung zerstört.
Felssturz
Ein heftiges Gewitter tobt. Dabei löst sich ein ganzer Felsvorsprung aus einer Felswand über Ihnen. Von Ihrem Haus ist nichts mehr übrig.
Einzelne Steine fallen einen Hang hinunter und schlagen in Ihr Haus ein. Mehrere Zimmer und alles darin sind verwüstet.
Erdrutsch
Nach tagelangem Regen kommt die oberste Erdschicht eines Abhangs ins Rutschen und begräbt Ihr Haus. Es wird unbewohnbar.
Feuer
Bei einem Gewitter schlägt bei Ihnen ein Blitz ein. Und verursacht einen Brand, der sich auf das gesamte Gebäude ausweitet. Haus und Hausrat sind Opfer der Flammen geworden.
Entscheidend ist nicht, was den Schaden verursacht hat, sondern, was beschädigt wurde.
Die Fassade, Türen oder Fenster haben durch Hagel oder Sturm Schaden genommen und müssen ersetzt oder erneuert werden? Alle Elementarschäden, die am Gebäude entstanden sind, bezahlt die Gebäudeversicherung. Sie brauchen sie nur, wenn Sie Eigentümer sind. Für alle Eigenheimbesitzer ist sie aber in den meisten Kantonen obligatorisch und muss bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Nur in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Uri, Schwyz und Obwalden sind Privatversicherungen wie die Allianz dafür zuständig.
Ihre Möbel, Ihr TV-Gerät oder Ihre Kleider sind bei einer Überschwemmung oder einem Feuer zerstört worden? Hier kommt die Hausratversicherung auf. Sie übernimmt alle Elementarschäden an den beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt – also alles, was sich in Ihrem Haus oder in der Wohnung befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. In den meisten Kantonen ist sie freiwillig – mit Ausnahme der Kantone Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura. Es lohnt sich aber, eine abzuschliessen.
Ihr Auto ist von einem Elementarschaden getroffen? Diesen übernimmt Ihre Kaskoversicherung. Und auch die lohnt sich.
Austritt von Wasser
Der Geschirrspüler hat eine undichte Stelle. Die Zuleitung der Waschmaschine leckt. Das Aquarium oder das Wasserbett tropft. Ein Rückstau aus der Kanalisation flutet das Bad. Wenn Wasser aus undichten Leitungen oder Apparaten austritt und Schaden anrichtet, übernimmt die Versicherung. Übrigens auch, wenn es sich um Öl handelt, das aus Heizungen oder Tankanlagen austritt.
Eindringen von Wasser
Das Dach ist undicht, Regenrinne und Aussenablaufrohre verstopft, die Dichtung von Fenstern und Türen morsch. Wasser findet immer einen Weg. Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser – zum Beispiel aus dem Baugrund – kann oft unbemerkt eindringen und grossen Schaden anrichten. Den bezahlt die Versicherung.
Nicht versichert sind übrigens Schäden aus Regenwasser, das durch ein offenes Fenster eintritt.
Frostschäden
In einem strengen Winter ist eine Leitung eingefroren. Jetzt ist sie geplatzt und hat Ihren Keller geflutet. Auch hier kommt die Versicherung für die entstandenen Wasserschäden auf.
Auch hier ist nicht entscheidend, was den Schaden verursacht hat, sondern, was beschädigt wurde.
Decken, Böden und Wände sind nass? Das Parkett aufgequollen und Fenster und Türen verzogen? Wasserschäden, die an einem Gebäude entstanden sind, übernimmt die Gebäudeversicherung. Und bezahlt auch die Ortung, Freilegung und Reparatur von undichten Leitungen sowie die Reparatur oder den Ersatz von durchnässten Decken, Böden, Wänden. Die Gebäudeversicherung brauchen Sie nur, wenn Sie Eigentümer sind.
Möbel, Kleider oder andere Wertgegenstände sind beschädigt, weil das Aquarium ausgelaufen oder eine Leitung geplatzt ist? Hier bezahlt die Hausratversicherung – und zwar alle Wasserschäden, die an den beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt entstanden sind.