Teilnahmebedingungen Gewinnspiel «Allianz Suisse Voting Mut-Geschichte»

Veranstalterin:
Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG («Allianz Suisse»)

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt und in der Schweiz oder Lichtenstein wohnhaft ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten einer Teilnahme zustimmen. Das Vorliegen einer solchen Zustimmung kann von der Veranstalterin überprüft werden. Von der Teilnahme ausgenommen sind Organe und Arbeitnehmer der Veranstalterin, deren Familienmitglieder sowie alle Personen, die beruflich mit diesem Gewinnspiel in Kontakt stehen («Teilnehmer»).

Für die Teilnahme ist ein Kauf von Waren/Dienstleistungen der Veranstalterin nicht erforderlich, jedoch ein Internetzugang.

Mit der Teilnahme (mit dem Voting) am Gewinnspiel bestätigt der Teilnehmer, diese Teilnahmebedingungen anzuerkennen.

Gewinn:
Pro Gewinnspielzeitraum verlosen wir folgenden Preis: 40 x 2 ProCinema Gutscheine. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gewinnes in bar oder auf Ausgabe eines Ersatzgewinns.

Gewinnspielzeitraum:
20.03.2019, 12 Uhr, Einsendeschluss bis 18.04.2019, 12 Uhr (Ortszeit). Gewinnerziehung und Benachrichtigung via E-Mail: 23.04.2019

Um teilzunehmen, muss der Teilnehmer für eine der Mut-Geschichten voten. Maximal ist ein Eintrag pro Teilnehmer pro Tag während des Gewinnspielzeitraumes zulässig.

Alle Einträge müssen bis zum Ende des Gewinnspielzeitraums getätigt sein um bei der Verlosung berücksichtigt zu werden. Die Veranstalterin ist nicht verantwortlich für die Nichtaufnahme von Einträgen als Folge von technischen Ausfällen oder sonstigen Störungen.

Überprüfung: Die Veranstalterin wird Einträge ablehnen, die nach ihrem begründeten Ermessen als anstössig erachtet werden, z. B. Blossstellung oder sich negativ auf den Namen, den Ruf oder den Goodwill der Veranstalterin oder eines Markenpartners auswirken könnten; Marken, Logos oder urheberrechtlich geschütztes Material, das nicht im Eigentum des Teilnehmers steht oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers verwendet wird, beinhalten (einschliesslich berühmter Namen, Firmennamen, etc.); andere Personen oder Unternehmen, einschliesslich aber nicht beschränkt auf die Veranstalterin (und ihre Partner), verunglimpfen, falsch darstellen oder beleidigen; jegliche politische Gesinnung fördern.

Ermittlung des Gewinners:
Unter allen gültigen Einträgen wird der Gewinner von einer unabhängigen Jury, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nach dem Ende des Gewinnspielzeitraums ausgewählt. Hierbei entscheidet das Los.

Benachrichtigung und Bestätigung des Gewinners:
Der Gewinner wird per E-Mail kontaktiert. Er hat innerhalb von 3 Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme darauf zu antworten, um den Gewinn anzunehmen (Bestätigung). Für den Fall, dass der Gewinner nicht innerhalb von 3 Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme antwortet, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, diesen Gewinner zu disqualifizieren. Der Preis kann einem anderen Gewinner zugesprochen werden, der wie oben beschrieben, ermittelt wird.

Anschliessend wird der Gewinn dem Gewinner postalisch oder per E-Mail zugestellt.

Datenverwendung:
Die persönlichen Angaben der Teilnehmer werden zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels verwendet.

Darüber hinaus willigt jeder Teilnehmer mit seiner Teilnahme ein, dass seine personenbezogenen Daten, wie z. B. Name und Adresse, für statistische und werbliche Zwecke durch die Veranstalterin genutzt werden können.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel räumt der Teilnehmer der Veranstalterin ausserdem das nicht-exklusive, territorial uneingeschränkte Nutzungsrecht ein, den Eintrag auf der Website und in den Social-Media-Plattformen der Veranstalterin ohne Vergütung auch nach Ende des Gewinnspiels zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels gewonnenen Daten sorgfältig zu verwalten. Es besteht keine Garantie, dass Daten, welche elektronisch übermittelt werden, nicht von Dritten eingesehen werden oder verloren gehen können.

Ausschluss vom Gewinnspiel, vorzeitige Beendigung, Haftung:
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer, welche das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstossen und/oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, ohne Angabe von Gründen zu disqualifizieren oder ihnen den Gewinn abzuerkennen und diesen gegebenenfalls zurückzuverlangen.

Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemässe Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalterin zu.

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung gegenüber dem Gewinner für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Datenbearbeitung und dem Gewinn entstehen.

Schweizer Recht ist anwendbar auf das Gewinnspiel.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.