Nebst der
Vollversicherung gibt es die (teil-)autonome Lösung. Während bei einer Vollversicherung sämtliche Risiken «Tod», «Invalidität» und «Alter» an eine Versicherungsgesellschaft übertragen werden, tragen teilautonome Stiftungen das Risiko «Alter» und autonome Pensionskassen zudem die Risiken «Tod» und «Invalidität» selbst. Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal ist, dass die Vollversicherung einen garantierten Zins gewährt, während bei den anderen Modellen die Verzinsung des Altersguthabens stärker schwankt.