Unterversicherung.
So schützen Sie ihren Betrieb.

  • Bei einer Unterversicherung erhalten Sie im Schadenfall nicht den vollen Schaden ersetzt.
  • Eine Unterversicherung kann schwerwiegende Folgen für Ihren Betrieb haben.
  • Überprüfen Sie regelmässig Ihre Versicherungssumme.
  • Berücksichtigen Sie auch die Nebenkosten der Wiederbeschaffung und die Inflation.
Ein Kurzschluss. Ein Kabel schmort durch. Eine Maschine fängt Feuer. Ein Betrieb brennt komplett nieder. Und muss aufgegeben werden. Leider passiert das in der Schweiz immer wieder. Und das, obwohl das Unternehmen versichert ist – nur eben unterversichert. Wie Sie eine Unterversicherung erkennen und vermeiden, zeigen wir Ihnen hier.

Sie stehen vor den verkohlten Überresten Ihres Betriebes. Aber nicht vor dem Aus. Denn Sie sind ja gut versichert: Waren und Einrichtung sind mit CHF 500 000.– gedeckt. Doch während Sie die Schadensliste erstellen, merken Sie, dass diese Summe niemals für einen Neustart ausreicht. Mindestens CHF  1 000 000.– benötigen Sie, um eine vergleichbare Einrichtung anzuschaffen und die verlorenen Waren auszugleichen.

Auf der Differenz von mindestens CHF 500 000.– werden Sie wohl sitzen bleiben und schlimmstenfalls Ihren Betrieb aufgeben müssen. Und das nur, weil Sie unterversichert waren und die Versicherungssumme nicht Ihren Werten angepasst haben.

Eine Unterversicherung wird oft unterschätzt. Dabei sind die Folgen meist gravierend – und die Vermeidung einfach.

  • Geschäftsübernahme: Oft wird der Kaufpreis als Versicherungssumme eingesetzt – und der ist erheblich tiefer als der Neuwert.
  • Zeitwert: Ältere Sachen werden häufig als ganz oder teilweise abgeschrieben betrachtet, müssen aber im Fall der Fälle neu angeschafft werden. Dieser Neuwert ist für die Versicherungssumme relevant.
  • Installationen: Bei der Bestimmung des Maschinenwerts wird manchmal der reine Kaufpreis der Maschinen eingesetzt. Dabei geht vergessen, dass Maschinen auch Fundamente, betriebliche Leitungen, Lüftungen benötigen. Ebenso vergessen gehen häufig die Nebenkosten, die mit der Neubeschaffung einhergehen wie Transport, Zoll, Ablad, Verbringung auf Firmenareal mit Kran oder Aussenlift, Maueröffnungen und Umbauten, Montage, Anschluss und Probelauf der Maschine.
  • Wachstum: Viele Unternehmen werden stetig ausgebaut – dabei werden aber Neuanschaffungen nicht regelmässig in der Versicherungssumme nachgetragen. Eine automatisch inkludierte Vorsorgeversicherung hilft zwar, aber auch die ist limitiert und reicht nicht immer aus.
  • Falsches Vertrauen: Ein Bekannter war der Ansicht, dass diese Summe schon ausreichend sei. Lassen Sie sich nicht falsch beraten. Als verantwortliche Person des versicherten Betriebes können und sollten alleine Sie das eigene Inventar und die Werte feststellen.
  • Erstellen Sie gewissenhaft ein Inventar sämtlicher Waren und Einrichtungen inklusive betrieblicher Installationen zum Ersatzwert – und nicht zum Bilanzwert oder Kaufpreis – und hinterlegen Sie dieses so in Ihrer Police.
    Nehmen Sie immer den aktuellen Wiederbeschaffungspreis und führen Sie separat dazu die notwendigen Kosten für Beschaffung und Installationen auf.
  • Prüfen Sie die Versicherungssumme regelmässig – insbesondere bei Neuanschaffungen. Wenn Sie Ihre limitierte Vorsorgedeckung überschreiten, passen Sie die Versicherungssumme entsprechend an – inklusive der Indexierung bei der automatischen Summenanpassung und der Inflation.
  • Setzen Sie bei Warenschwankungen immer den Jahreshöchstwert an, etwa im Weihnachtsgeschäft. Wenn die Schwankungen besonders stark sind, nutzen Sie die Möglichkeit einer Stichtagsversicherung.
  • Vereinbaren Sie einen regelmässigen Check mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. So können Sie die Bewertungsgrundsätze (z.B. Eigenfabrikate zu Verkaufspreisen und nicht Herstellkosten) und die Abgrenzungsnormen (z.B. können Mieterausbauten zum Gebäude oder zur Fahrhabe zählen) korrekt angeben.

Der Gedanke «Es wird schon kein Totalschaden eintreten und für einen Teilschaden reicht ja die Versicherungssumme» ist falsch – und im Zweifelsfall teuer.

Denn eine Unterversicherung ist nicht nur bei einem Totalschaden relevant, sondern auch bei einem Teilschaden: Die sogenannte Proportionalregel sieht nämlich vor, dass die ermittelte Schadensumme im Verhältnis der Versicherungssumme zum Ersatzwert gekürzt werden kann.

Konkret heisst das: Wenn Ihre Versicherungssumme um die Hälfte zu tief ist, wird Ihnen bei einem Schadenfall auch nur die Hälfte des Schadens ausbezahlt. Und zwar auch wenn kein Totalschaden vorliegt. Die Folge solcher Unterversicherungen können also fatal sein und im schlimmsten Fall zur Geschäftsaufgabe führen.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
EINEN TERMIN, BITTE!
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Cyber-Vorfälle sind wieder unter den Top-3-Risiken für Unternehmen. Dabei werden die Angriffe immer perfider und die Schäden immer weitreichender.
Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen der Betriebs- und der Berufshaftpflicht.
Jedes Unternehmen ist anders. Aber alle müssen sich mit unvorhersehbaren Risiken auseinandersetzen. Wir unterstützen Sie dabei.
Folgen Sie uns