Beratung? Gibt's hier
So funktioniert die Vorsorge für Selbstständige ohne Personal
Selbstständigerwerbende Personen sind in der1. Säule, der AHV/IV, obligatorisch versichert und entrichten Beiträge als Selbstständigerwerbende – unabhängig davon, ob sie Angestellte beschäftigen oder nicht.
In der2. Säule können sich Selbstständige ohne Angestellte entweder über einen Berufsverband oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern. Während die Stiftung Auffangeinrichtung BVG die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen versichert und einzig das Lohnmaximum auf die UVG-Grenze festgelegt werden könnte, bieten Berufsverbände weitergehende Vorsorgepläne mit höheren Leistungen an.
Und die3. Säule ist ohnehin für alle freiwillig – egal, ob selbstständig, angestellt oder arbeitslos.
Wie komme ich zu einer BVG-Verbandslösung?
Wie funktionieren die BVG-Verbandslösungen der Allianz?
Optimale BVG-Leistungen aus einer Hand
Steuervorteile
Laut Gesetz dürfen Sparbeiträge an die Pensionskasse von bis zu 25 % des versicherbaren AHV-Jahreslohnes von den Steuern abgezogen werden. Zusätzlich können Sie mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse Steuern sparen, ebenso wie mit Einzahlungen in die Säule 3a, die sich von den Steuern abziehen lassen. Im Jahr 2026 sind dies CHF 7258.–.
Attraktive Zusatzverzinsung
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