BVG für Selbstständigerwerbende ohne Angestellte. Unsere Vorsorgelösungen.

Sie sind selbstständig und suchen eine passende berufliche Vorsorge? Wir bieten eine attraktive Verbandslösung für Selbstständige ohne Angestellte. Egal, ob Start-up oder etabliertes Unternehmen: Wir kümmern uns um Ihre berufliche Vorsorge.

Selbstständigerwerbende Personen sind in der 1. Säule, der AHV/IV, obligatorisch versichert und entrichten Beiträge als Selbstständigerwerbende – unabhängig davon, ob sie Angestellte beschäftigen oder nicht.

In der 2. Säule können sich Selbstständige ohne Angestellte entweder über einen Berufsverband oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern. Während die Stiftung Auffangeinrichtung BVG die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen versichert und einzig das Lohnmaximum auf die UVG-Grenze festgelegt werden könnte, bieten Berufsverbände weitergehende Vorsorgepläne mit höheren Leistungen an.

Und die 3. Säule ist ohnehin für alle freiwillig – egal, ob selbstständig, angestellt oder arbeitslos.

Wenn Ihr Berufsverband eine eigene Pensionskasse anbietet, können Sie sich ihr freiwillig anschliessen. Sie sind keinem Verband angeschlossen oder Ihr Berufsverband bietet keine Pensionskasse an? Dann haben Sie die Möglichkeit, Mitglied eines Ihrem Beruf nahen Verbands zu werden, der entweder selbst eine berufliche Vorsorgelösung anbietet oder eine Kooperation mit einer Sammelstiftung für berufliche Vorsorge für seine Verbandsmitglieder vereinbart hat.
Gut zu wissen:
Die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft und die Allianz Pension Invest – Teilautonome Sammelstiftung für berufliche Vorsorge haben eine Kooperation mit dem Verband Frauenunternehmen. So ermöglichen sie ihren Mitgliedern als Selbstständigerwerbende ohne Angestellte eine attraktive BVG-Vorsorge. Das Angebot richtet sich an Selbstständige ohne Angestellte aller Berufsgruppen – also Frauen und Männer gleichermassen. Und es gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Einzelunternehmen oder Kollektiv-/Kommanditgesellschaften.
Damit Sie als Selbstständige ohne Angestellte einer unserer BVG-Verbandslösungen beitreten können, müssen Sie Mitglied des Verbands Frauenunternehmen werden. Anschliessend vereinbaren Sie am besten einen Termin bei einer Allianz Agentur in Ihrer Nähe, um sich beraten zu lassen. Je nach Bedürfnis wählen Sie einen Anschluss bei unserer Vollversicherung oder unserer Teilautonomen Sammelstiftung: Die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft und die Allianz Pension Invest – Teilautonome Sammelstiftung der Allianz Suisse Leben verwalten Ihre berufliche Vorsorge und stehen für Auskünfte zur Verfügung.
DAS IST DRIN 
Und das steckt alles in unseren BVG-Lösungen für Selbstständige ohne Angestellte:
Mit unseren BVG-Verbandslösungen werden die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Für die Altersleistungen haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer Altersrente, einer Kapitalauszahlung oder einer gemischten Form zu wählen. Im Falle einer Invalidität erhalten Sie eine Invalidenrente und, falls Sie Kinder haben, auch eine Invalidenkinderrente – und im Todesfall bekommen Ihre Liebsten Hinterlassenenleistungen ausbezahlt. Zudem bezahlen Sie mit unseren BVG-Lösungen für Selbstständige ohne Angestellte in der Regel weniger Risikoprämie als mit einer privaten Lebensversicherung. Es gelten die üblichen Vertragsdokumente, Formulare und Merkblätter der Sammelstiftung.
Laut Gesetz dürfen Sparbeiträge an die Pensionskasse von bis zu 25 % des versicherbaren AHV-Jahreslohnes von den Steuern abgezogen werden. Zusätzlich können Sie mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse Steuern sparen, ebenso wie mit Einzahlungen in die Säule 3a, die sich von den Steuern abziehen lassen. Im Jahr 2024 sind dies CHF 7056.–.
Gut zu wissen:
Guthaben von bestehenden 3a-Konten können Sie in die 2. Säule (Pensionskasse) übertragen, wenn das Einkaufspotenzial in der 2. Säule nicht ausgeschöpft ist. Eine umgekehrte Übertragung von der 2. in die 3. Säule ist jedoch nicht möglich.
Mit uns profitieren Sie jährlich von einer attraktiven Zusatzverzinsung auf Ihrem Altersguthaben.
Unsere Expertinnen und Experten für Versicherung und Vorsorge stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Und wir begleiten Sie während der Auf- und Ausbauphase des Unternehmens über die berufliche Vorsorge hinaus.
Claim Die beste Zeit ist jetzt.
Ihre Vorteile
  • Optimaler Schutz in der beruflichen Vorsorge bei Invalidität und im Todesfall
  • Wahlmöglichkeit zwischen Rente und Kapital bei Pensionierung
  • Steuern sparen dank hoher Sparbeiträge und Einkaufsmöglichkeiten
  • Anspruch auf attraktive Überschüsse und Gesamtverzinsungen
  • Vollumfängliche Versicherungs- und Vorsorgeberatung aus einer Hand
FAQ
Ob Sie im Sinne des Sozialversicherungsrechts als selbstständig erwerbend gelten, entscheidet die zuständige Ausgleichskasse. In der Regel kann aber die Rechtsform Ihres Unternehmens bereits einen Hinweis darauf geben: Wenn Ihre Firma die Rechtsform einer AG oder GmbH hat, dann werden Sie als «Angestellte:r» eingestuft und sind somit der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt. Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma, einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gehören grundsätzlich nicht zu den Angestellten und unterliegen somit nicht der beruflichen Versicherungspflicht.
Wenn Sie Personal einstellen, ist eine Meldung an die zuständige Versicherung erforderlich. In der Regel muss die bestehende Versicherung nicht aufgelöst werden, wird aber nicht mehr als Verbandslösung weiterlaufen.
Ja. Wenn Sie sich als selbstständigerwerbende Person in der Pensionskasse freiwillig versichern, haben Sie auch die Möglichkeit, als Privatperson in die Säule 3a einzuzahlen.
Mit unserem Online-Portal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Vorsorgedaten.
EINEN TERMIN, BITTE!
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
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Bevor Sie sich für eine BVG-Lösung entscheiden, sollten Sie sich mit ein paar Grundsatzfragen beschäftigen. Daraus ergibt sich der passende Vorsorgeplan.
Mit Rat und Tat stehen wir Ihrem Unternehmen zur Seite. Von der Hilfe bei Betriebsunterbrechung bis zum Flottenmanagement. Und vielem mehr.
Beim Schritt in die Selbstständigkeit gilt es einiges zu beachten. Wir nennen Ihnen die Risiken, gegen die Sie sich unbedingt absichern sollten!
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