BVG-Vorsorgelösungen.
Welche ist die richtige?

Ihre Vertriebsleiterin verunglückt plötzlich. Ihr Kundendienstmitarbeiter hat ein Burnout. Ihre Empfangschefin geht in den verdienten Ruhestand. Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Angestellten im Rahmen des BVG für das Alter und gegen die Risiken Tod und Invalidität in einer Pensionskasse abzusichern. Und zwar alle AHV-pflichtigen Mitarbeitenden, die pro Jahr mehr als CHF 22 050.– (Stand 01.01.2024) verdienen.

Das Gesetz schreibt vor, welche Leistungen für Alter, Tod und Invalidität mindestens versichert werden müssen. Sie haben aber die Möglichkeit, diese Leistungen zu erhöhen. Denn eine ausgebaute BVG-Lösung ist ein wesentlicher Bestandteil guter Arbeitsbedingungen und schafft einen Mehrwert für Sie, Ihre Mitarbeitenden und deren Familienangehörige. So können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber profilieren und bei der Rekrutierung neuer wie auch bei der Bindung bestehender Mitarbeitenden punkten. Was muss man bei der Wahl des Vorsorgeplans beachten?

Bevor Sie sich für eine BVG-Lösung entscheiden, sollten Sie sich mit ein paar Grundsatzfragen beschäftigen. Aus den Antworten ergibt sich die richtige Zusammenstellung des Vorsorgeplans für Ihre Mitarbeitenden und auch für Sie selbst als Arbeitgeber.

In welcher Phase befindet sich Ihre Firma? Sind Sie ein Jungunternehmen und soll die berufliche Vorsorge möglichst kostengünstig sein? Sind Sie schon etabliert, haben ein finanzielles Polster und möchten Ihren Mitarbeitenden eine bessere Absicherung bieten für Alter, Invalidität oder die Hinterbliebenen?
Wie ist die Zusammensetzung Ihrer Mitarbeitenden? Sind es vor allem jüngere und kinderlose Mitarbeitende? Leben diese in einer Partnerschaft? Oder haben sie eine Familie, für die sie das Haupteinkommen verdienen? Ist die Absicherung dieser Familie wichtig? Besteht Bedarf für eine bessere Absicherung im Falle einer Invalidität? Soll für das Alter bzw. für die Pensionierung mehr gespart werden? Und wie bereit sind Sie, dafür auch mehr Geld aufzuwenden?
Gibt es unterschiedliche Bedürfnisse bei Ihren Mitarbeitenden, für die Sie eine differenzierte BVG-Lösung abschliessen möchten, wie zum Beispiel für Kadermitarbeitende? Haben Sie Angestellte mit höheren Einkommen oder im Teilzeitpensum und möchten diese besser versichern?
Was ist Ihnen und Ihren Mitarbeitenden wichtiger? Eine möglichst hohe Rendite oder grösstmögliche Sicherheit der angesparten Vorsorgegelder? Sind Sie und Ihre Belegschaft bereit für höhere Risiken und verfügen auch über die finanziellen Mittel, bei einer Unterdeckung Sanierungsbeiträge zu leisten? Oder sind Ihnen Sicherheit und kalkulierbare Kosten wichtig?
Wie intensiv möchten Sie sich mit Ihrer beruflichen Vorsorge auseinandersetzen? Je nach Vorsorgelösung (Teilautonomie oder Vollversicherung) müssen Sie sich öfter mit Ihrer Vorsorgelösung befassen, wenn die Situation es erfordert.

Bei der Wahl eines Anbieters gibt es viel zu beachten: Die Verzinsung der Altersguthaben und die Rendite in der Vergangenheit, die reglementarischen Leistungen, die Höhe des Umwandlungssatzes, die administrativen Kosten, die Verfügbarkeit von Onlineservices wie Lohnmeldungen, die Meldung von Ein-/Austritten. Anhaltspunkte dazu gibt Ihnen unter anderem der jährlich durchgeführte Pensionskassenvergleich.

Im Jahr 2022 erreichte die Allianz Suisse in der Kategorie Vollversicherung folgenden 1. Platz:

  • 1. Platz für die «Höchste Verzinsung über 10 Jahre»
    (bereits 10 Jahre in Folge)

Der Pensionskassenvergleich gilt in der Schweiz als eine wichtige Referenz bei der Auswahl der Pensionskasse.

Sie möchten mehr als das BVG-Minimum für Ihre Belegschaft versichern? So können Sie die Altersleistungen und die Leistungen für Invalidität und Todesfall verbessern:
  • Sparbeiträge erhöhen
  • Versicherten Lohn über das BVG-Minimum erweitern (ohne Koordinationsabzug, ohne BVG-Obergrenze oder beides weglassen)
  • Einkaufspotenzial schaffen für versicherte Personen
  • Den versicherten Lohn von Teilzeitbeschäftigten entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad anpassen
  • Invalidenrente/Invalidenkinderrente in Prozent des AHV-Lohnes oder des versicherten Lohnes festlegen
  • Hinterlassenenleistungen in Prozent des AHV-Lohnes oder des versicherten Lohnes festlegen
  • Ein zusätzliches Todesfallkapital mitversichern
Legen Sie für einen Teil der Belegschaft eine Kaderlösung fest mit weiteren Spar- und Risikoleistungen.
Kennen Ihre Mitarbeitenden ihren Vorsorgeplan und die darin enthaltenen Leistungen? Dafür gibt es sogenannte Personalorientierungen. Dabei erklären Vorsorgespezialisten Ihren Mitarbeitenden das 3-Säulen-Modell der Vorsorge und zeigen die Leistungen auf, die sie erwarten können. Wir machen das gern und bieten Personalorientierungs-Anlässe für bestehende BVG-Kunden und interessierte Unternehmen an. Melden Sie sich jederzeit.
Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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