HALLO.
Beratung? Gibt's hier
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Ihr bester Mann liegt mit einer Lungenentzündung im Bett. Eine langjährige Mitarbeiterin erleidet ein Burnout. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen (OR 324a).
Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit ist die Lohnfortzahlung zwar zeitlich begrenzt, aber wenn Sie nicht ausreichend versichert sind, kann das dennoch zur Belastung werden. Mit unserer Krankentaggeldversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.