HALLO.
Beratung? Gibt's hier
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Wenn Geschäftsführer und Organmitglieder – sogenannte Directors and Officers – ihre Pflichten verletzen und ein Schaden entsteht, haften diese persönlich mit ihrem Privatvermögen. Hier springt unsere Organhaftpflichtversicherung ein. Mit ihr ist das private Vermögen der Organmitglieder geschützt. Und bei Bedarf auch juristischer Beistand gewährleistet.
Unsere D&O-Police ist in erster Linie für Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH und Genossenschaften sinnvoll. Aber auch für Stiftungen und eingetragene Vereine.