Chefsache. Unsere Organhaftpflichtversicherung (D&O).
  

Chefsache. Unsere Organhaftpflichtversicherung (D&O).

Wenn Geschäftsführer und Organmitglieder – sogenannte Directors and Officers – ihre Pflichten verletzen und ein Schaden entsteht, haften diese persönlich mit ihrem Privatvermögen. Hier springt unsere Organhaftpflichtversicherung ein. Mit ihr ist das private Vermögen der Organmitglieder geschützt. Und bei Bedarf auch juristischer Beistand gewährleistet. 

Unsere D&O-Police ist in erster Linie für Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH und Genossenschaften sinnvoll. Aber auch für Stiftungen und eingetragene Vereine.

DAS IST DRIN 
Versicherungsnehmerin ist das Unternehmen. Versicherte Personen und somit geschützt sind alle gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Geschäftsleitungsmitglieder und Organe. Zudem auch faktische Organe sowie Verwaltungsräte, die ein Mandat als Stiftungsrat oder Organ in einer Drittgesellschaft ausüben.
Sie alle sind versichert gegen:
  • zivil- und strafrechtliche Verteidigungskosten
  • Entschädigungsleistungen für berechtigte zivilrechtliche Ansprüche
  • Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen
Mögliche Schadenbeispiele sind Pflichtverletzungen aufgrund:
  • zu später, falscher oder unterlassener Entscheidungen
  • mangelhafter Überwachung und Kontrolle
  • Nichteinhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen (Umwelt-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht, Steuern und Sozialabgaben usw.)
  • fehlerhafter Publikationen
  • unsorgfältiger Bewertung von Fusionen, Übernahmen oder Verkäufen von Tochtergesellschaften
  • unterlassener Sanierungsmassnahmen bei erkennbar schlechter Finanzlage
Organhaftpflichtversicherung: Wer ist geschützt
Organhaftpflichtversicherung: Sinnhaftigkeit
Folgende Gründe sprechen für eine D&O-Police. Und zwar nicht nur für Grossunternehmen, sondern auch für KMU. Denn diese sind mit den gleichen Risiken und Vorschriften konfrontiert wie grössere Unternehmen. 
Wird einem Geschäftsleitungsmitglied oder Verwaltungsrat eine Pflichtverletzung vorgeworfen, sind diese persönlich für die Abwehr der Klage verantwortlich. Ohne angemessene Organhaftpflichtversicherung ist ihr Privatvermögen möglicherweise gefährdet.
Untersuchungen von in- und ausländischen Aufsichtsbehörden zählen im aktuellen Wirtschaftsumfeld zu den häufigsten Ansprüchen überhaupt.
Die Abwehr von Vorwürfen gegen das Unternehmen oder seine verantwortlichen Personen kann rasch zehntausende Franken verschlingen.
In einer zunehmend prozessfreudigen Gesellschaft können Klagen aus dem Arbeitsverhältnis zu erstaunlich hohen Abfindungen führen – etwa wegen Diskriminierung oder ungerechtfertigter Entlassung.
Die Gläubiger eines Unternehmens können im Konkurs- oder Insolvenzfall dessen Organe verklagen.
Organhaftpflichtversicherung: Abwehr von Klagen und Schutz bei Konkurs oder Insolvenz
Organhaftpflichtversicherung: Steigerung der Attraktivität und Schutz für Ihre Reputation
Pflichtverletzungen durch Organe sind von anderen Haftpflicht-Policen – wie zum Beispiel der Berufshaftpflichtversicherung – ausgeschlossen.
Die Gesamtkosten eines D&O-Anspruchs können in die hunderttausende, ja gar Millionen von Franken gehen. Dagegen ist die Jahresprämie für eine D&O-Police relativ preiswert.
Ein D&O-Versicherungsschutz steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens für potenzielle Anwärterinnen und Anwärter auf Kaderstellen.
Unsere Organhaftpflichtversicherung schützt auch die Reputation Ihres Unternehmens.
Erfolg wird aus Mut gemacht.
Ihre Vorteile
  • Optimale Lösung für KMU, Privat- und Familienunternehmen
  • Umfangreicher Schutz von Privatvermögen und Reputation
  • Vakante Führungsstellen lassen sich einfacher besetzen
  • Freie Anwaltswahl im Schadenfall
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