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Diesen Herbst hat das Stimmvolk an der Urne die jüngste BVG-Reform abgelehnt. Dennoch ist das Thema berufliche Vorsorge in der Bevölkerung angekommen und bleibt ein zentrales Anliegen vieler Arbeitnehmenden. Lesen Sie in unseren BVG-News, was Sie trotz der abgelehnten Reform unternehmen können, um Ihre Angestellten im BVG besser zu versichern – und sich so als Arbeitgeber attraktiv zu positionieren und qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen.
Zudem erfahren Sie hier, welche wichtigen Zahlen und Kennwerte sich im nächsten Jahr ändern werden und welche Initiativen wir gestartet haben, um Ihre Angestellten und unsere Destinatär:innen noch besser zu begleiten.
Wir verfügen über eine starke Finanzkraft und solide Rückstellungen, sodass wir jederzeit eine verlässliche Partnerin für Sie sind – langfristig und nachhaltig. Das bestätigt auch die SonntagsZeitung, die uns erneut mit Bestnoten ausgezeichnet hat. Auch für die Zukunft bleiben wir zuversichtlich. Und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wann immer Sie uns brauchen.
Herzliche Grüsse
Yves Barbezat
Leiter Kollektivleben
BVG-Reform – so optimieren Sie trotz Nein an der Urne die Pensionskasse Ihrer Angestellten
Die jüngste BVG-Reform hatte unter anderem das Ziel, die berufliche Vorsorge von Personen mit niedrigem Einkommen und Teilzeitarbeitenden zu verbessern. Obwohl die Reform gescheitert ist, können Arbeitgeber einige der angestrebten Verbesserungen selbst umsetzen. Und sich so attraktiver auf dem Arbeitsmarkt positionieren.
- Eintrittsschwelle senken: Die Eintrittsschwelle im BVG-Obligatorium wird per 01.01.2025 von CHF 22 050.– auf neu CHF 22 680.– angehoben. Dies, weil die AHV-Altersrenten der Preis- und Lohnentwicklung angepasst und deshalb auch die Grenzwerte im BVG angehoben werden. Als Arbeitgeber haben Sie aber die Möglichkeit, die BVG-Eintrittsschwelle beliebig tief zu senken – oder sie ganz abzuschaffen. So ermöglichen Sie Personen mit tieferen Einkommen den Zugang in die Pensionskasse.
- Koordinationsabzug anpassen: Auch der Koordinationsabzug im BVG-Obligatorium wird per 01.01.2025 angehoben. Bisher betrug er CHF 25 725.–. Neu wird er auf CHF 26 460.– angehoben. Und auch hier haben Arbeitgeber viel Spielraum: Sie können den Koordinationsabzug reduzieren, komplett abschaffen oder an den Beschäftigungsgrad koppeln. Ein tieferer Koordinationsabzug ist übrigens eine einfache Massnahme, um die Pensionskassenleistungen insbesondere bei niedrigen Einkommen zu verbessern.
- Altersgutschriften anpassen: Bei der Gestaltung der Altersgutschriften steht es Arbeitgebern frei, über das Obligatorium hinauszugehen und die Altersgutschriften möglichst altersneutral zu gestalten. Gerade jüngere Angestellte profitieren langfristig finanziell von höheren Altersgutschriften. Für ältere Angestellte hingegen ist diese Massnahme sinnvoll, da so die Personalkosten für ältere und jüngere Angestellte nicht mehr so stark abweichen. Somit sorgen Sie für mehr Gerechtigkeit beim Bewerbungs- und Beförderungsprozess.
- Mitarbeitende sensibilisieren: Weisen Sie Ihre Angestellten auf den jährlichen Vorsorgeausweis hin und sorgen Sie dafür, dass sie diesen auch verstehen und die Möglichkeiten kennen, um ihre eigene Vorsorge aufzubessern. Zum Beispiel mit einer Personalorientierung durch unsere Profis.
Mehr zu den einzelnen Tipps erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Sie möchten die berufliche Vorsorge Ihrer Angestellten lieber mit unseren Finanzexpert:innen besprechen? Bei einer persönlichen Beratung klären wir alle Ihre Fragen.
Jetzt schlägts 13 – Spitzenpositionen im PK-Vergleich
Beim schweizweiten Pensionskassenvergleich der SonntagsZeitung erreicht die Allianz Suisse in der Kategorie Vollversicherung die Spitzenposition – schon zum 13. Mal in Folge:
- 1. Platz für die «Höchste Verzinsung über 10 Jahre»
Ausserdem konnten wir das diesjährige Rennen in der Kategorie Mystery Shopping dank dem attraktivsten Angebot für uns entscheiden:
- 1. Platz für «Mystery Shopping»
Der viel beachtete Pensionskassenvergleich ist am 8. Juni in der Finanz und Wirtschaft und am 9. Juni in der SonntagsZeitung erschienen. Dabei werden die besten Gemeinschafts- und Sammelstiftungen in verschiedenen Kategorien bewertet und ausgezeichnet. Der Pensionskassenvergleich gilt in der Schweiz als eine wichtige Referenz bei der Auswahl der Pensionskasse. Den vollständigen Pensionskassenvergleich finden Sie hier.
Top-Zinsüberschuss Vollversicherungen 2024
Vollversicherung
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Garantiezins | Zinsüberschuss | Gesamtverzinsung | |
Obligatorium |
1,25 % |
0,25 % | 1,50 % |
Überobligatorium |
0,5 % |
1,00 % |
1,50 % |
Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2025 bei 1,25 % zu belassen.
Der von der Allianz Suisse garantierte Zins für die Verzinsung des überobligatorischen Altersguthabens für das Jahr 2025 wird bei 0,5 % belassen.
Umwandlungssätze Vollversicherung 2025
Attraktive Gesamtverzinsung in der teilautonomen Stiftung
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Unterjähriger Zins 2024 | Gesamtverzinsung 2024 | Unterjähriger Zins 2025 |
1,25 % |
2,50 % |
1,25 % |
Mitarbeitende sensibilisieren – mit den passenden Massnahmen
Vorsorgereglemente
Anpassung Grenzwerte
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Bisher | ab 01.01.2025 | |
BVG-Eintrittsschwelle | 22 050 | 22 680 |
BVG-Obergrenze | 88 200 | 90 720 |
BVG-Koordinationsabzug | 25 725 | 26 460 |
Maximal versicherter Jahreslohn gemäss BVG | 62 475 | 64 260 |
Minimal versicherter Jahreslohn gemäss BVG | 3675 | 3780 |
Die Erhöhung der Eintrittsschwelle kann dazu führen, dass die versicherten Personen mit tiefen Jahreslöhnen unter diese Grösse fallen und somit aus der Versicherungspflicht austreten.
Ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22 680.– besteht die Versicherungspflicht. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden davon betroffen sind.
BVG DOKUMENTE
Allgemeine Dokumente, Vertragsinformationen sowie Dokumente für Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen und für Versicherte. Alle an einem Ort.