BVG-News 2023

Ende letztes Jahr hat die Schweizer Bevölkerung eine bedeutende Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) angenommen. Lesen Sie in unseren BVG-News, welche Auswirkungen die AHV-Reform auf die Pensionskassen und die finanzielle Zukunft Ihrer Angestellten hat. 

Zudem beleuchten wir die Themen Teilzeitarbeit und Sabbatical aus Arbeitgebersicht. In unserem Webinar und unserem Ratgeber vermitteln wir Wissen und Lösungsansätze, wie Sie den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeitenden nachkommen und damit als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Wir begleiten Sie gerne dabei. 

Wir verfügen über eine starke Finanzkraft und solide Rückstellungen, sodass wir jederzeit eine verlässliche Partnerin für Sie sind – langfristig und nachhaltig. Das bestätigt auch die SonntagsZeitung, zum zwölften Mal in Folge wurden wir mit Bestnoten ausgezeichnet. Auch für die Zukunft bleiben wir zuversichtlich. Und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wann immer Sie uns brauchen.

Yves Barbezat

Herzliche Grüsse

Yves Barbezat
Leiter Kollektivleben

Wir möchten Sie umfassend beraten und langfristig die besten Lösungen für Ihre Bedürfnisse finden. Deshalb bietet die Allianz Suisse seit dem 1. April 2023 neben der altbewährten Vollversicherung auch eine teilautonome Pensionskassen-Lösung an. Wir setzen nach wie vor auf unsere bestehenden Werte in der Vollversicherung, wollen aber mit dieser Ergänzung dem wachsenden Bedürfnis nach Wahlfreiheit Rechnung tragen. So können wir Sie noch besser beraten und betreuen.

Möchten Sie mehr über die Unterschiede zwischen Vollversicherung und teilautonomer Lösung wissen? Auf unserer Produktseite finden Sie mehr Informationen.

Oder wünschen Sie eine persönliche Beratung zu Ihren Möglichkeiten? Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Das Ergebnis spricht für sich: Beim schweizweiten Pensionskassenvergleich der SonntagsZeitung wurde die Allianz Suisse dieses Jahr zum zwölften Mal in Folge in der Kategorie Vollversicherung mit dem ersten Platz für die «Höchste Verzinsung über 10 Jahre» ausgezeichnet.
In der Vollversicherung profitieren unsere Versicherten im Jahr 2023 von einer hervorragenden Gesamtverzinsung des gesamten Altersguthabens von 1,25 %.

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  Garantiezins Zinsüberschuss Gesamtverzinsung
Obligatorium
1,00 %
0,25 % 1,25 %
Überobligatorium 0,125 %
1,125 %
1,25 %
1,25 % obligatorischer Mindestzinssatz
Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2024 auf 1,25 % zu erhöhen.
0,5 % überobligatorischer Garantiezinssatz
Der von der Allianz Suisse garantierte Zins für die Verzinsung des überobligatorischen Altersguthabens für das Jahr 2024 wird auf 0,5 % erhöht.
Die Umwandlungssätze 2024 finden Sie im Dokument «BVG-Kennzahlen, Zins- und Umwandlungssätze» in unserem Downloadportal.
Im November wurden folgende Zinssätze vom Stiftungsrat entschieden:

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Unterjähriger Zins 2023 Gesamtverzinsung 2023 Unterjähriger Zins 2024
1,00 % 2,25 %
1,25 %

Mit den voranschreitenden Monaten kommen wir auch der Umsetzung der AHV-Reform 21 immer näher.

So wirkt sich die AHV-Reform 21 auf die Pensionskasse aus:

  • In der Pensionskasse wird das Rentenalter für Frauen ebenfalls schrittweise auf 65 erhöht. 
  • Der Gesetzgeber gewährt neu einen Anspruch auf Vorbezug der Altersleistung ab Alter 63 und den Aufschub des Bezugs der Altersleistung bis Alter 70.
  • Neu wird mit der AHV-Reform die flexible Pensionierung im Gesetz verankert. Bei den Sammelstiftungen der Allianz Suisse können sich die Versicherten bereits heute ab dem vollendeten 58. Altersjahr vollständig oder teilweise vorzeitig pensionieren lassen. Auch die aufgeschobene Pensionierung bis Alter 70 ist heute schon möglich.
  • Die Sammelstiftungen der Allianz Suisse flexibilisieren ihr Angebot weiter und sehen in ihren Vorsorgereglementen ab 1.1.2024 neu drei verschiedene Aufschubsvarianten vor.
    • Aufschub der Altersleistungen ohne Spar- und Risikobeiträge (gesetzliche Mindestanforderung)
    • Aufschub der Altersleistungen mit Sparbeiträgen, ohne Risikobeiträge
    • Aufschub der Altersleistungen mit Spar- und Risikobeiträgen
  •  Der Aufschub der Altersleistungen mit Sparbeiträgen, ohne Risikobeiträge sowie der Aufschub der Altersleistungen mit Spar- und Risikobeiträgen sind nur möglich, wenn der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin damit einverstanden ist und eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Die Einverständniserklärung ist bis Ende Jahr abrufbar unter: www.allianz.ch/bvg-arbeitgeber

Wollen Sie mehr darüber erfahren?

In unserem Merkblatt «flexible Pensionierung» unter allianz.ch/bvg-versicherte finden Sie wesentliche Informationen rund um die flexible Pensionierung.

Teilzeitarbeit wird immer beliebter. Gerade Frauen sind dabei aber häufig von Vorsorgelücken betroffen. In unserem Webinar haben wir das Thema beleuchtet und Lösungsansätze für Arbeitgebende und Arbeitnehmende aufgezeigt.

Und auch unbezahlter Urlaub gewinnt an Beliebtheit. Dabei dürfen aber die Risiken und die damit verbundene Verantwortung nicht vergessen werden. Was Sie als Arbeitgeber / Arbeitgeberin dazu wissen müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Selbstständigerwerbende (natürliche) Personen können sich freiwillig in der Vorsorgelösung ihres Personals mitversichern. Sollte kein Personal vorhanden sein, muss die bestehende Vorsorge nicht zwingend aufgelöst werden. Bei der Allianz Suisse kann die Vorsorge eines Selbstständigerwerbenden ohne Personal problemlos in einer Verbandslösung versichert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Die allgemeinen Reglementsbestimmungen (ARB) erfahren per 1.1.2024 Änderungen und sind ab Januar unter allianz.ch/bvg-dokumente publiziert.

Ausserdem können unsere Versicherten für allfällig versichertes Todesfallkapital ab 1. Januar 2024 die rentenberechtigten Kinder schriftlich den Ehegatten oder Lebenspartnern in der Begünstigungsreihenfolge voranstellen. Das gilt auch für Kapital aus Rückerstattung von nicht verwendetem Altersguthaben im Todesfall.

Auch das neue Kostenreglement gültig ab 1.1.2024 ist unter allianz.ch/bvg-dokumente abrufbar.

Wenn Sie es ganz genau wissen wollen:
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Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
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