BVG-News 2022

In einem herausfordernden Umfeld mit vielen unerfreulichen politischen und wirtschaftlichen Nachrichten haben wir eine positive Botschaft: Wir gewähren im Jahr 2022 in unserer bewährten Vollversicherung eine sehr attraktive Gesamtverzinsung von 1,25 %. Was wir nebst der finanziellen Nachhaltigkeit sonst noch für unsere Kundinnen und Kunden sowie die Umwelt tun, lesen Sie in unserer BVG-News. Zudem erfahren Sie, was die AHV-Reform 21 für die berufliche Vorsorge bedeutet und wie Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin dafür sorgen können, dass Ihre Mitarbeitenden auch in schwierigen Zeiten gut abgesichert sind.

Die Herausforderungen sind derzeit gross: anhaltende Pandemie, Ukrainekrieg, Inflation, Lieferengpässe und der bevorstehende Winter mit befürchteten Energieengpässen. Die Auswirkungen setzen Unternehmen jeder Grösse unter Druck und machen auch vor der beruflichen Vorsorge keinen Halt. Nach einem rekordverdächtig guten Anlagejahr 2021 mussten viele Pensionskassen im laufenden Jahr eine klare Negativrendite hinnehmen. So attraktiv hohe Verzinsungen in guten Anlagejahren auch sein mögen – gerade in Krisenzeiten zeigt sich die Stärke der Vollversicherung mit ihren Garantien. Während viele autonome und teilautonome Pensionskassen zum jetzigen Zeitpunkt in Unterdeckung sind, gewähren wir dank unserer sicherheitsorientierten Anlagestrategie eine attraktive Gesamtverzinsung des Altersguthabens von 1,25 %.

Das ist noch nicht alles: Mit einem AA-Rating von Standard & Poor’s sind wir eine der bestgerateten Versicherungen im Schweizer Markt. Wir verfügen also über eine starke Finanzkraft und solide Rückstellungen, sodass wir jederzeit eine verlässliche Partnerin für Sie sind – langfristig und nachhaltig.

In Krisenzeiten ist eine nachhaltig ausgerichtete Geschäftstätigkeit weniger anfällig für Störungen oder Ausfälle, das kennen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sicherlich aus der eigenen Praxis. Nachhaltigkeit ist mit ihren drei Dimensionen der ökonomischen, ökologischen und sozialen Ausrichtung fest in der DNA der Allianz Suisse verankert. Wir sind mehr als nur eine Versicherung und engagieren uns heute für die Welt von morgen. Deshalb stellen wir Ihnen dieses Jahr zum ersten Mal die BVG-News nicht mehr in gedruckter Form, sondern im lesefreundlichen Online-Format zur Verfügung. So können Sie es auch Ihren Mitarbeitenden unkompliziert weiterleiten.

Wir bleiben zuversichtlich für die Zukunft und ein Fels in der Brandung. Wenn Sie Fragen haben – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wann immer Sie uns brauchen. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen!

Yves Barbezat

Herzliche Grüsse

Yves Barbezat
Leiter Kollektivleben

Das Ergebnis spricht für sich: Beim schweizweiten Pensionskassenvergleich der SonntagsZeitung wurde die Allianz Suisse dieses Jahr zum elften Mal in Folge in der Kategorie Vollversicherung mit dem ersten Platz für die «Höchste Verzinsung über 10 Jahre» ausgezeichnet. Auch in der Kategorie «Beste Anlagerendite über 3 Jahre» konnten wir unsere Spitzenposition behaupten.
In der Vollversicherung profitieren unsere Versicherten im Jahr 2022 von einer hervorragenden Gesamtverzinsung des gesamten Altersguthabens von 1,25 %.

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Garantiezins

Zinsüberschuss Gesamtverzinsung
Obligatorium 1,00 % 0,25 % 1,25 %
Überobligatorium 0,125 % 1,125 % 1,25 %
1,00 % obligatorischer Mindestzinssatz
Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2023 bei 1,00 % zu belassen.
0,125 % überobligatorischer Garantiezinssatz
Der von der Allianz Suisse garantierte Zins für die Verzinsung des überobligatorischen Altersguthabens für das Jahr 2023 bleibt unverändert bei 0,125 %.
Die Umwandlungssätze 2023 finden Sie im Dokument «BVG-Kennzahlen, Zins- und Umwandlungssätze» in unserem Downloadportal.
Die AHV-Reform 21 wurde am 25. September 2022 vom Schweizer Stimmvolk angenommen und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Auswirkungen der Reform auf die berufliche Vorsorge finden Sie nachfolgend kurz erläutert:

Was ändert sich bei der AHV?

  • Schrittweise Erhöhung Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexibler Rentenbezug in der AHV zwischen Alter 63 und 70
  • Anreize für Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,7 % auf 8,1 %

Wichtigste Auswirkungen im BVG?

  • Rentenalter 65 für Frauen gilt auch für die berufliche Vorsorge
  • Auf gesetzlicher Stufe mehr Flexibilität für den Übergang in die Pensionierung sowie für den Aufschub und Teilbezug der Altersleistungen
Um ein höheres Altersguthaben für die Pensionierung zu sichern, können Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu drei Vorsorgepläne mit unterschiedlichen Altersgutschriften anbieten. Damit haben Ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf die Höhe ihres zukünftigen Altersguthabens zu nehmen. Mehr Details finden Sie im Merkblatt «Wahlmöglichkeiten zwischen Vorsorgeplänen»
Selbstständigerwerbende (natürliche Personen) können sich freiwillig in der Vorsorgelösung ihres Personals mitversichern. Sollte kein Personal mehr vorhanden sein, muss die bestehende Vorsorge nicht zwingend aufgelöst werden. Bei der Allianz Suisse kann die Vorsorge eines Selbstständigerwerbenden ohne Personal problemlos in einer Verbandslösung versichert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Das finanzielle Risiko, das durch den frühzeitigen Tod einer Schlüsselperson in einem Unternehmen entsteht, kann bei der Allianz Suisse abgesichert werden. Mit einem versicherten Todesfallkapital kann ein adäquater Ersatz gesucht und somit ein wichtiger Beitrag für die Zukunft des Unternehmens geleistet werden.
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV-/IV-Renten per 1. Januar 2023 der Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Diese Anpassung hat ab 1. Januar 2023 folgende Auswirkungen auf die BVG-Grenzwerte: 

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Bisher

Ab 01.01.2023
BVG-Eintrittsschwelle 21  510 22 050
BVG-Obergrenze 86 040 88 200
BVG-Koordinationsabzug 25 095 25 725
Maximal versicherter Jahreslohn gemäss BVG 60 945  62 475
Minimal versicherter Jahreslohn gemäss BVG 3585 3675

Die Erhöhung der Eintrittsschwelle kann dazu führen, dass die versicherten Personen mit tiefen Jahreslöhnen unter diese Grösse fallen und somit aus der obligatorischen Versicherungspflicht austreten.

Ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22 050.– besteht die obligatorische Versicherungspflicht. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden davon betroffen sind.

Haben Sie gewusst, dass Sie als Arbeitgeber die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden beeinflussen können? Sie definieren zusammen mit Ihrer Vorsorgekommission die Höhe der Sparbeiträge sowie der Leistungen bei Tod und Invalidität. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die berufliche Vorsorge im Überobligatorium auszubauen und damit die Mitarbeitenden besser abzusichern, als das Gesetz im Minimum vorsieht. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung des optimalen Vorsorgeplans. Folgende Hebel können beispielsweise genutzt werden:

  • Erhöhung des versicherten Lohnes
  • Erhöhung der Altersgutschriften
  • Sparprozess früher ermöglichen
  • Wahlpläne anbieten
  • Erhöhung Risikoleistungen 

Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil unserer Investmentstrategie
«Die Welt verändert sich rasant und stellt uns vor grosse Herausforderungen. In vielen Lebensbereichen geht es darum, neue Wege zu finden, die unsere Lebensgrundlagen und diejenigen zukünftiger Generationen erhalten. Als Unternehmen wollen wir hierzu mit unserem starken Fokus auf Nachhaltigkeit einen entscheidenden Beitrag leisten.» 

Monika Behr, Leiterin Leben Allianz Suisse

Wussten Sie, dass …

  • die Allianz Gründungsmitglied der Klimastiftung Schweiz ist?
  • sich Allianz Mitarbeitende während eines Arbeitstags pro Jahr für gemeinnützige Zwecke einsetzen können?
  • die Allianz als erste Versicherung mit dem Swiss LGBTI-Label ausgezeichnet wurde?
  • wir EDGE*-zertifiziert sind?
  • wir Premiumpartnerin von Spitex Schweiz, Projektpartnerin des Schweizerischen Roten Kreuzes und Gönnerin von Pro Juventute sind?
  • die Allianz 2021 im Dow Jones Sustainability Index** die Spitzenposition als führender nachhaltiger Versicherer belegte?
  • die Allianz Gruppe Mitgründerin und Mitglied des Vorstands der United Nations-convened Net-Zero Asset Owner Alliance ist?

*EDGE ist die weltweit führende Bewertungsmethode und der Zertifizierungsstandard für die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz.

**Weltweit anerkannter Nachhaltigkeitsindex

Wie sich die Allianz Suisse für mehr Nachhaltigkeit einsetzt

Nachhaltigkeit: ist ein integraler Bestandteil unserer Investitionsprozesse.

Betriebsökologie: Es ist unser Ziel, bis 2030 mit unserem Geschäftsbetrieb Netto-Null-Emission zu erreichen.

Equal Pension: Wir betreiben Aufklärungsarbeit im Vorsorgebereich – alle Menschen in der Schweiz sollen eine faire Rente erhalten.

Ukrainehilfe: Wir unterstützen Kundinnen und Kunden, die Flüchtende bei sich aufgenommen haben.

Diversity: Wir fördern Gleichstellung – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.

Helfen Sie uns bei der Reduktion des Papierverbrauchs und registrieren Sie sich noch heute im Onlineportal KLS.

Wenn Sie es ganz genau wissen wollen:
Allgemeine Dokumente, Vertragsinformationen sowie Dokumente für Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen und für Versicherte. Alle an einem Ort. 
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
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