INCOTERMS, CIF/CIP und Versicherungsverbote.
Das gilt beim internationalen Warentransport.

  • INCOTERMS regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf den Transport von Waren.
  • Verbote für Versicherungen durch nicht lizenzierte Versicherer können im Zusammenhang mit den INCOTERMS-Klauseln CIF und CIP zu unerwünschten Komplikationen führen.
Versicherungsverbote, lokale Vorschriften, unklare Deckungen. Im internationalen Warenhandel kommt es schnell zu unerwünschten Komplikationen. Hier helfen die sogenannten INCOTERMS: Diese regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf den Transport von Waren. Ob im Zielland Handelssanktionen oder ein Versicherungsverbot herrschen, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.

Die INCOTERMS (INternational COmmercial TERMS) sind eine Reihe von standardisierten Klauseln im internationalen Warenhandel, welche die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf den Transport regeln. Die Klauseln werden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce; ICC) definiert und herausgegeben.

Die INCOTERMS sind kein nationales/internationales Gesetz, sondern viel mehr Bestandteil des Kaufvertrags und ein Angebot der ICC, um den Handel zu vereinfachen. Sie regeln:

  • Ort und Zeitpunkt der Lieferung bzw. Abnahme der Ware
  • Ort und Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
  • Ort und Zeitpunkt des Kostenübergangs
  • Welche Vertragspartei welche Dokumente liefert/beschafft

Die Klauseln CIP (Carriage Insurance Paid) und CIF (Cost, Insurance, Freight) in den INCOTERMS bedingen zusätzlich, dass der Verkäufer auf seine Kosten eine Transportversicherung auf Risiko des Käufers abschliesst.

Jedes Land kennt seine eigenen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Versicherungen. So gibt es Länder, die Versicherungen durch nicht lizenzierte (non-admitted) Versicherer verbieten. Ein solches Verbot kann im Zusammenhang mit den INCOTERMS-Klauseln CIF und CIP zu unerwünschten Komplikationen führen, denn die Klauseln CIF und CIP verlangen den Abschluss einer Transportversicherung durch den Verkäufer auf Risiko des Käufers. Befindet sich der Käufer jedoch in einem Land mit Versicherungsverbot für nicht lizenzierte Versicherer, ist der Abschluss einer solchen Transportversicherung eigentlich gar nicht zulässig. Im Schadenfall hat der Käufer theoretisch das Recht, die Leistung direkt bei der Versicherungsgesellschaft einzufordern. Diese ist aber unter Umständen gar nicht berechtigt, eine Schadenzahlung in das Käuferland zu leisten.

Mit der Anpassung der INCOTERMS 2010 auf 2020 wird bei der Klausel CIP neu der Abschluss einer Versicherung mit Deckungsumfang gemäss Institute Cargo Clauses A verlangt, was einer «All Risk»-Versicherung entspricht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden zum Versicherungsfall wird, ist somit höher. Umso wichtiger wird hier die Überprüfung der Länder mit Versicherungsverbot bzw. der korrekte Umgang mit Klauseln wie CIF und CIP.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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