Schadenmeldung und -abwicklung für Unternehmenskunden. So gehts.

Ein Kollege ist krank und fällt lange aus. Eine Mitarbeiterin hatte einen Autounfall im Ausland. Ein Kurzschluss legt Ihre ganze Produktionskette lahm. In einem Unternehmen kann immer mal was passieren.

Wichtig ist, dass Sie uns möglichst unverzüglich den Fall melden. Unsere Online-Tools wie Sunet sind dabei nicht nur besonders bequem, sondern auch während 7 Tagen in der Woche 24 Stunden verfügbar.

Wie der Prozess bei der Abwicklung eines Falls abläuft und warum es für Unternehmen wichtig ist, eine Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit rechtzeitig zu melden, erfahren Sie hier. Mit Tipps von unseren Expertinnen und Experten für einen reibungslosen Ablauf.

Schliesslich sollen Sie sich auf das konzentrieren, was am wichtigsten ist: Ihr Unternehmen.

Wenn ein Kollege unerwartet ausfällt, hinterlässt das meist eine Lücke. Und stellt die verbleibenden Teammitglieder gerade in kleineren Unternehmen vor grosse Herausforderungen.

Damit die versicherungsrechtlichen Dinge schnell geklärt sind, haben wir Formulare zur Leistungsfallmeldung für Sie vorbereitet:

Schnell und übersichtlich. So läuft die Bearbeitung eines gemeldeten Leistungsfalls ab:

  • Sie als Arbeitgeber melden den Leistungsfall mit dem Formular «Meldung einer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit» oder «Todesfallmeldung» an die Allianz Suisse Leben – per E-Mail oder Post. Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen.
  • Sie erhalten die schriftliche Bestätigung, dass die Meldung angekommen ist.
  • Ab dem Zeitpunkt der Leistungsprüfung ist bei uns dieselbe Person zuständig, von A bis Z aus einer Hand.
  • Längere Krankheit
    Einer Ihrer Mitarbeitenden ist länger als drei Monate arbeitsunfähig? Dann melden Sie die Person an die Allianz Suisse Leben. Informationen dazu finden Sie weiter unten.
  • Krankentaggeldversicherung und berufliche Vorsorge
    Haben Sie eine Krankentaggeldversicherung und die berufliche Vorsorge bei uns abgeschlossen, ist pro Vertrag jeweils eine Meldung einzureichen.
  • Krankentaggeld-Schadenmeldung
    Ihre Schadenmeldung für das Krankentaggeld können Sie einfach und unkompliziert über das Online-Tool Sunet melden.

Sie brauchen Hilfe oder Informationen rund um die Leistungsfallmeldung im BVG? Wir sind gerne für Sie da.

Wenn Sie uns einen Berufsunfall, einen Nichtberufsunfall, eine Krankheit oder eine Schwangerschaft mitteilen müssen, dann machen Sie das am besten via unser Online-Tool Sunet. Denn so erhalten Sie schneller eine Rückmeldung, und wir können gleich mit der Abwicklung beginnen.
  • Der Arbeitgeber übermittelt den Schaden möglichst via Sunet. Unbedingt inklusive einer genauen Beschreibung des Schadenhergangs, der Verletzung oder Krankheit und eines Arztzeugnisses/Arztberichts bei einer Arbeitsunfähigkeit. Für eine schnelle Abwicklung ohne Rückfragen.
  • Der Arbeitgeber und der betroffene Mitarbeitende erhalten eine Bestätigung, dass die Schadenmeldung bei uns angekommen ist, inklusive der Schadennummer. Für eine schnelle Schadenabwicklung ist die Schadennummer bei der weiteren Korrespondenz unbedingt anzugeben.
  • Falls Unterlagen wie Arztzeugnisse usw. fehlen oder Rückfragen auftauchen, wenden wir uns an den Arbeitgeber und/oder den Mitarbeitenden.
  • Es sind immer drei Parteien involviert: Arbeitgeber, versicherte Person und Arzt/Spital. Für eine reibungslose, schnelle Schadenabwicklung ist es wichtig, dass die Information von allen drei Stellen schnell und vollständig erfolgt.
  • Meldung.
    Nutzen Sie Sunet. Wir können so Ihre Meldungen schneller bearbeiten.
  • Teilzeit.
    Bitte vergessen Sie nicht, bei Personen im Teilzeitpensum alle Arbeitgeber anzugeben.
  • Anstellung im Stundenlohn.
    Falls der Mitarbeitende arbeitsunfähig ist oder war: Schicken Sie uns das Lohnjournal der dem Ereignis vorgegangenen zwölf Monate mit.
  • Unfallhergang.
    Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Unfallhergang. Das erspart uns Rückfragen und beschleunigt die Abwicklung.
  • Arztzeugnis /Arztbericht.
    Denken Sie auch daran, Arztzeugnisse und -berichte beizulegen, wenn solche vorhanden sind.
  • Schadennummer.
    Geben Sie bitte bei jeder Korrespondenz – auch bei Arztunterlagen – die zugeteilte Schadennummer an.

Für mehr Informationen und Hilfe zur Schadenmeldung in der Kranken- oder Unfallversicherung melden Sie sich einfach:

Für die Meldung der Schäden an Ihren Firmenfahrzeugen haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Vorteile einer Online-Schadenmeldung sind die schnellere Rückmeldung und der sofortige Start der Abwicklung. Und Sie können Ihre bevorzugten Geschäftspartner Motorfahrzeuge auch gleich auswählen.

  • Sie melden den Schaden über einen der möglichen Meldekanäle.
  • Anschliessend erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Schadenmeldung bei uns angekommen ist. Die zugeteilte Schadennummer sollte bei der weiteren Korrespondenz unbedingt angegeben werden.
  • Fehlen Unterlagen wie zum Beispiel Polizeirapporte oder Fotos oder gibt es Rückfragen, melden wir uns bei Ihnen. Je mehr Informationen wir bei der Schadenmeldung haben, desto schneller kann die Schadenabwicklung erfolgen.
  • Meldung.
    Hier können Sie den Schaden gleich online melden. Einfach und schnell.
  • Schadenhergang.
    Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Schadenhergang. Das beschleunigt die Abwicklung.
  • Nutzen Sie unsere Geschäftspartner-Motorfahrzeuge Betriebe (PW und LW bis 3,5 t). Mit der Allianz Sorglosreparatur sparen Sie Zeit und Nerven.
  • Kostenloser Hol- und Bring-Service
  • Ersatzwagen
  • Sorgfältige Reparatur nach den Herstellervorgaben
  • Lebenslange Garantie auf die Reparatur
  • Kostenlose Fahrzeugreinigung innen und aussen
  • Rabatt von CHF 100.– auf Ihren Selbstbehalt (nur bei Verträgen ohne Geschäftspartnerpflicht)
  • Wir zahlen die Rechnung direkt
Aufgrund der Schadenminderungspflicht (OR 41, VVG 61) müssen Sie den Vorsteuerabzug geltend machen.

Von Steuerpflicht  befreit:

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz > 100 000.–(Pauschalbesteuerung)
  • Unternehmen, die im Ausland ihren Sitz haben, aber im Inland nur Leistungen erbringen, die vom Leistungsbezüger versteuert werden müssen (Bezugssteuer)
  • Nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- oder Kulturvereine oder gemeinnützige Organisationen

Wischen um mehr anzuzeigen

Vorgehen Allianz Vorgehen Rechnungssteller
(d. h. das Unternehmen, das im Schadenfall die Leistung/Reparatur erbringt)
Vorgehen versicherter Kunde der Allianz
Begleichung der Forderungen inkl. MWST an Sie persönlich, wenn Sie bereits bezahlt haben. Ansonsten direkt an den Rechnungssteller.

Steuerpflichtig:

Jahresumsatz < 100 000.–

Wischen um mehr anzuzeigen

Vorgehen Allianz Vorgehen Rechnungssteller
(d. h. das Unternehmen, das im Schadenfall die Leistung/Reparatur erbringt)
Vorgehen versicherter Kunde der Allianz
Begleichung der Forderungen ohne MWST an Sie persönlich, wenn Sie bereits bezahlt haben. Ansonsten erfolgt die Begleichung direkt an den Rechnungssteller. Zustellung der Originalrechnung durch Rechnungssteller an Sie. Rückforderung mit Originalrechnung von Steuerverwaltung.
  • Genauere Angaben zum Schadenhergang / zum Lenker / zu den Unfallbeteiligten
  • Klärung, ob Reparatur oder Auszahlung

Für Fragen oder andere Anliegen melden Sie sich bitte bei uns.

Für die Meldung der Schäden haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Die Therapie war nicht erfolgreich. Der Sturz zu tief. Das Herz zu schwach. Sie haben in Ihrem Betrieb eine Person, die erkrankt ist oder einen Unfall erlitten hat? Dann ist es besonders wichtig, diesen Leistungsfall rechtzeitig bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) wie auch bei uns im Rahmen der beruflichen Vorsorge anzumelden. Denn wenn eine Kollegin oder ein Mitarbeiter lange Zeit krank ist und deswegen nicht mehr arbeiten kann, kann ein Anspruch auf eine Invalidenrente aus der 1. Säule (IV) und aus der 2. Säule (BVG) entstehen.

Wichtig, wenn Sie bei uns die berufliche Vorsorge versichert haben:
Sie als Arbeitgeber müssen uns melden, wenn Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Kollege während mehr als drei Monaten zu mindestens 40 % arbeitsunfähig war.

Wenn einer Ihrer Angestellten zu mindestens 40 % arbeitsunfähig wird, werden die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerbeiträge durch die Allianz Suisse übernommen. In der Regel drei Monate nach Erkrankungsbeginn oder Unfalldatum entsteht Anspruch auf die Leistung Beitragsbefreiung. Voraussetzung für das Erbringen dieser Leistung ist eine fristgerechte Anmeldung des Leistungsfalls. Dazu füllen Sie bitte das Formular «Meldung einer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit» aus. Die Beitragsbefreiung wird bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters, bis zum Wegfall der Invalidität von mindestens 40 % oder bis zum Ableben der versicherten Person erbracht.

Manchmal kann das Schlimmste verhindert werden. Mit der «Meldung zur Früherfassung» bei der IV. Diese hat zum Ziel, eine Invalidität durch geeignete Interventionsmassnahmen zu verhindern und damit den Arbeitsplatz zu erhalten. Sie erfolgt gleichzeitig mit der Meldung an uns und kann durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arzt oder uns als Versicherer erfolgen. Im Anschluss nimmt die zuständige IV-Stelle Kontakt mit dem Arbeitgeber auf und eruiert in einem Gespräch mit dem Mitarbeiter, ob Massnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes notwendig sind. Oder ob sich die Situation ohne weitere Massnahmen normalisiert.

Gut zu wissen: 

Die Meldung zur Früherfassung ist nicht zu verwechseln mit der IV-Anmeldung. Auch wenn bereits eine Meldung zur Früherfassung erfolgte, muss für die Leistungen der IV noch einmal eine Anmeldung erfolgen. Wird die betroffene Person dann doch invalid, kann eine Rente aus der 2. Säule fällig werden. Dabei entscheidet die IV über den Umfang der Invalidität. Dieser Entscheid wird in der Regel von der 2. Säule übernommen und entsprechend nachvollzogen

Sie brauchen noch weitere Informationen zum Thema? Bitte sehr.

Sie suchen das Meldeformular und Informationen zur Früherfassung einer IV oder zur IV-Anmeldung? Bitte hier.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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