Die potenziellen Risiken, die sich aus dem stark steigenden Gebrauch von Drohnen ergeben, zeigen den Bedarf an entsprechenden Versicherungslösungen für Drohnen auf. Die Versicherung von Drohnen kann für den Underwriter jedoch eine Herausforderung sein, da sich einerseits gesetzliche Vorschriften eher auf die private Nutzung beziehen und andererseits noch wenig statistisches Material zu Drohnenunfällen vorliegt.
Versicherer können sowohl den Betreiber der Drohne als auch die Öffentlichkeit vor den möglichen Folgen der verschiedenen Risiken schützen. Darunter fallen zum Beispiel verletzte Personen, Eigentumsschäden und am Unfall beteiligte Fluggeräte. AGCS versichert Drohnen für gewerbliche Betreiber, Hersteller, Händler und Reparaturdienste, Flugschulen, Trainingseinrichtungen sowie Nutzer von Drohnendiensten.
Die Allianz Suisse bietet den meisten Unternehmen in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungserweiterung für die Benutzung von Drohnen bis 30 Kilo (Verwendung in der CH/im FL und Beachtung der gesetzlichen Vorgaben) als Nebenrisiko an. Zum Beispiel für eine Immobiliengesellschaft, welche Verkaufsobjekte für die Verkaufsdokumentation mit Drohnen fotografiert.
Zusätzlich zur Deckung der oben beschriebenen Haftpflichtrisiken, die durch den Betrieb von Drohnen entstehen und die mittels der Haftpflichtversicherung versichert werden können, besteht weiter die Möglichkeit, mit einer Technikversicherung Schäden – das heisst Beschädigungen und Zerstörungen – durch Drohnen und Multikopter, zum Beispiel als Folge eines Absturzes wegen Material-, Fabrikations- oder Bedienungsfehlern oder Versagens der Fernsteuerung, zu versichern. Mitversichert werden können dabei auch die mit dem Fluggerät transportierten Foto-, Film-, Mess- und Prüfgeräte.
Mehr zu Drohnen und deren Entwicklung:
Bericht Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) «Rise of the Drones: Managing the Unique Risks Associated with Unmanned Aircraft Systems»