Wie Unternehmen mit Drohnen Kosten senken können

Vom Pizzalieferdienst bis hin zur Mineninspektion – Drohnen werden immer mehr Teil unseres Alltags. Gerade im gewerblichen Sektor bieten sich neuartige Einsatzmöglichkeiten, welche die Kosten für Unternehmen reduzieren. Neue Technologien bergen aber auch neue Risiken, die finanzielle Absicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Wurden Drohnen früher vorwiegend für militärische Zwecke verwendet, werden sie heute auch im gewerblichen und zivilen Bereich eingesetzt und sind damit Teil unseres Alltags geworden. Drohnen dienen als innovative Helfer beim Lösen von Problemen in verschiedensten Branchen. Dabei stehen vor allem die Verbesserung der allgemeinen Sicherheit, die medizinische Notversorgung und das Einsparen von Kosten im Vordergrund.

Viele Unternehmen auf der ganzen Welt nutzen die Vorteile von Drohnen für das eigene Geschäftsmodell. So testete das Logistikunternehmen DHL den Versand von Hilfsgütern und Medikamenten auf der Strecke vom deutschen Festland hin zu den Ostfriesischen Inseln. Auch die Allianz nutzt Drohnen für die Risiko- und Schadeneinschätzung. Dadurch können Fälle schneller und effektiver bearbeitet werden. Flyability ist ein Anbieter von Drohnen für die Inspektion schwer zugänglicher Orte. Erstmals ist es möglich, durch komplexe, enge Räume zu fliegen. Die unbemannten Fluggeräte können damit in vielfältigen Anwendungsbereichen genutzt werden, in denen ihr Einsatz bisher zu gefährlich oder schlicht unmöglich war. Dadurch können die Kosten gesenkt und die Gefahr für Menschen minimiert werden.

«Drohnen für gewerbliche Nutzung werden in Zukunft sehr viel häufiger eingesetzt werden, da sie bei gefährlichen Arbeiten sehr effektiv sind», sagt Thomas Kriesmann, Senior Underwriter General Aviation, Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS). Drohnen sind günstig, übernehmen für den Menschen gefährliche Arbeiten und können schwer zugängliche Orte wie zum Beispiel Minen erschliessen.

Neue Technologien bergen für gewöhnlich auch neue Risiken. Der Drohnenexperte und Aviation Practice Leader der AGCS James Van Meter bestätigt, dass es in der Vergangenheit viele Vorfälle gegeben hat, die zum Schluss führen, dass mit steigenden Nutzerzahlen auch die Anzahl der Unfälle und Kollisionen zunimmt. Risiken liegen aber nicht nur im Luftraum. Cyberangriffe und terroristische Attacken sind ebenfalls nicht auszuschliessen. Beispiele von Drohnenvorfällen:

  • Totaler Stromausfall für sechs Stunden in Deyang (Südwest-Sichuan), nachdem eine Drohne in die Stromleitung geflogen war.
  • Sperrung des Luftraums im Dubai International Airport für mehr als eine Stunde infolge unerlaubter Drohnenaktivität in der Region.
  • Stark zunehmende Meldungen von Piloten über Drohnen, welche zu nahe an Passagierflugzeugen fliegen.

Die potenziellen Risiken, die sich aus dem stark steigenden Gebrauch von Drohnen ergeben, zeigen den Bedarf an entsprechenden Versicherungslösungen für Drohnen auf. Die Versicherung von Drohnen kann für den Underwriter jedoch eine Herausforderung sein, da sich einerseits gesetzliche Vorschriften eher auf die private Nutzung beziehen und andererseits noch wenig statistisches Material zu Drohnenunfällen vorliegt.

Versicherer können sowohl den Betreiber der Drohne als auch die Öffentlichkeit vor den möglichen Folgen der verschiedenen Risiken schützen. Darunter fallen zum Beispiel verletzte Personen, Eigentumsschäden und am Unfall beteiligte Fluggeräte. AGCS versichert Drohnen für gewerbliche Betreiber, Hersteller, Händler und Reparaturdienste, Flugschulen, Trainingseinrichtungen sowie Nutzer von Drohnendiensten.

Die Allianz Suisse bietet den meisten Unternehmen in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungserweiterung für die Benutzung von Drohnen bis 30 Kilo (Verwendung in der CH/im FL und Beachtung der gesetzlichen Vorgaben) als Nebenrisiko an. Zum Beispiel für eine Immobiliengesellschaft, welche Verkaufsobjekte für die Verkaufsdokumentation mit Drohnen fotografiert.

Zusätzlich zur Deckung der oben beschriebenen Haftpflichtrisiken, die durch den Betrieb von Drohnen entstehen und die mittels der Haftpflichtversicherung versichert werden können, besteht weiter die Möglichkeit, mit einer Technikversicherung Schäden – das heisst Beschädigungen und Zerstörungen – durch Drohnen und Multikopter, zum Beispiel als Folge eines Absturzes wegen Material-, Fabrikations- oder Bedienungsfehlern oder Versagens der Fernsteuerung, zu versichern. Mitversichert werden können dabei auch die mit dem Fluggerät transportierten Foto-, Film-, Mess- und Prüfgeräte.

Mehr zu Drohnen und deren Entwicklung:

Bericht Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) «Rise of the Drones: Managing the Unique Risks Associated with Unmanned Aircraft Systems»

Adam, Senior Segmentmanager Unternehmen, Allianz Suisse
Adam
Leiter Segmentmanagement Unternehmenskunden
Adam ist seit über 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er hat einen Master in Insurance Management und ist unser Profi für Fragen rund um Unternehmenskunden – sowohl im Leben- als auch im Nichtleben-Bereich. In seiner Freizeit verfeinert Adam seine Kampfsport-Technik oder bereist die Welt.
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Ein Moment der Unachtsamkeit, und schon ist es passiert – ein Schaden am Arbeitsplatz, verursacht durch den Arbeitnehmer. Doch wer haftet für den Schaden?
Wann ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt, und wann nicht? Was sind die Konsequenzen einer ausserordentlichen Kündigung?
Cyber-Vorfälle sind wieder unter den Top-3-Risiken für Unternehmen. Dabei werden die Angriffe immer perfider und die Schäden immer weitreichender.
Folgen Sie uns