Sabbatical und unbezahlter Urlaub. Das sollten Arbeitgeber wissen.

  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub in der Schweiz.
  • Im unbezahlten Urlaub wird der gültige Arbeitsvertrag suspendiert – inkl. aller Rechte und Pflichten wie Ferien, Lohn und Krankengeld.
  • Auch einige Versicherungen ruhen oder leisten bei einem unbezahlten Urlaub nur eingeschränkt – wie z. B. Sozial- oder Unfallversicherung.
  • Empfehlen Sie Ihren Mitarbeitenden bei unbezahltem Urlaub über 31 Tagen eine private Unfallversicherung abzuschliessen.
  • Ihre Mitarbeitenden dürfen während des unbezahlten Urlaubs keiner anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen.

Drei Wochen lang in der einsamen Hütte ausspannen. Vier Monate auf Sri Lanka Yoga lernen. Ein ganzes Jahr mit dem Motorrad um die Welt fahren.

Immer mehr Arbeitnehmende nehmen sich ein Sabbatical. Und immer mehr Arbeitgeber gewähren es. Denn sie bekommen entspannte und motivierte Mitarbeitende zurück. Wenn sie alles beachten.

Ein Sabbatical ist eine etwas längere Auszeit vom Betriebsalltag, ein unbezahlter Urlaub von mehreren Wochen oder Monaten.

Es ist in der Regel keine Sinnkrise, sondern dient den Arbeitnehmenden dazu, Energie zu tanken und Träume zu verwirklichen. Und tatsächlich kommen die meisten gut erholt und hoch motiviert wieder zurück.

Deshalb unterstützen und fördern viele Arbeitgeber diese Auszeiten – denn wer sich auskennt, kann auch die Vorteile für sich nutzen.

Für Sabbaticals gibt es keinen Rechtsanspruch. Es empfiehlt sich daher, die Dauer und die Konsequenzen von unbezahltem Urlaub schriftlich festzuhalten. 

Aber es gelten die prinzipiellen Richtlinien für unbezahlten Urlaub:

  • Der laufende Arbeitsvertrag besteht bei einem Sabbatical fort.
  • Beide Vertragsparteien sind jedoch von ihren Pflichten befreit: die Arbeitnehmenden von der Arbeitsleistung und die Arbeitgeber von der Entlohnung.
  • Wenn der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat dauert, greifen Sozial-, Unfall- und Krankenversicherungen nicht mehr bzw. nur eingeschränkt, auch nicht bei Nichtberufsunfällen.
  • Der oder die Angestellte kann diese Lücken mit einer privaten Versicherung schliessen. Eine andere Möglichkeit ist, dass der bestehende Schutz im Rahmen einer sogenannten «Abredeversicherung» auf eigene Kosten weitergeführt wird.

Es ist natürlich für beide Seiten ratsam, die genauen Regelungen schriftlich zu vereinbaren. Am besten inklusive:

  • Details zu Daten und Dauer des unbezahlten Urlaubs
  • Höhe eines allfälligen 13. Monatsgehaltes und leistungsorientierter Boni
  • Ferienanspruch (in der Regel reduziert sich dieser um 1/12 für jeden Monat unbezahlten Urlaub)

Der unauffällige Marketingassistent beantragt unbezahlten Urlaub für eine Atlantiküberquerung. Und Sie fragen sich, ob Sie dazu verpflichtet sind, ihn zu gewähren.

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht und es steht jedem Arbeitgeber frei, dem Wunsch nach unbezahltem Urlaub nachzukommen oder eben nicht. Sie können also nach eigenem Ermessen entscheiden, wem Sie wann ein Sabbatical ermöglichen.

Die Vertriebsmanagerin verliert zunehmend Kunden und Sie überlegen, Ihr eine kleine Auszeit zu verordnen. Aber darf ein Arbeitgeber unbezahlten Urlaub anordnen?

Nein, Arbeitnehmende zu einem unbezahlten Urlaub zu zwingen, ist nicht zulässig.

Auch nicht, wenn Sie zu wenig Arbeit haben für alle Angestellten. Können Sie nicht oder nicht ausreichend Arbeit anbieten, sind Sie weiterhin zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Denn das unternehmerische Risiko trägt ausschliesslich der Arbeitgeber.

Die Controllerin bittet um ein paar Monate unbezahlten Urlaub, um an einer Wirtschaftsschule unterrichten zu können. 

Rein rechtlich betrachtet ist das nicht zulässig. Denn Arbeitnehmende während ihres unbezahlten Urlaubs weiterhin Mitarbeitende Ihres Unternehmens und dürfen keine anderweitige vergütete Tätigkeit ausüben.

Zumindest nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis. 

Die Produktmanagerin hat sich so auf ihr Sabbatical und die Abgeschiedenheit in den Bergen gefreut – und jetzt liegt sie krank im Vier-Bett-Zimmer.

Hier gilt: Wer während seines unbezahlten Urlaubs krank wird, muss ihn neu verhandeln. Der unbezahlte Urlaub wird nicht automatisch verlängert oder vergütet.

Der junge Verkäufer hat sich während seines Sabbaticals in einem fernöstlichen Trekking einen Meniskusriss zugezogen.

Da es nach 31 Tagen unbezahlten Urlaubs keinen Versicherungsanspruch mehr gibt, sollten Arbeitnehmende unbedingt eine Abredeversicherung für ihr Sabbatical abschliessen – so sind sie für bis zu sechs Monate versichert.

Für längere Sabbaticals ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert.

Die Arbeit als Sennerin stellt sich für die Kundendienstmitarbeiterin doch als ein wenig anstrengend heraus – und sie möchte noch in ihrem Sabbatical extra Ferien anmelden.

Einen Anspruch darauf hat sie während ihres unbezahlten Urlaubs freilich nicht. Im Gegenteil: Der jährliche Ferienanspruch wird im Verhältnis zur Dauer des unbezahlten Urlaubs gekürzt – in der Regel um 1/12 pro Monat.

Der Fuhrparkmanager hat auf seiner einjährigen Motorrad-Weltreise grossen Gefallen an einem Leben im Sattel gefunden und möchte noch ein weiteres Sabbatical-Jahr dranhängen.

Leider zwingen Sie die Umstände, ihn zu entlassen. Und das dürfen Sie auch. Denn im unbezahlten Urlaub wird das Kündigungsrecht nicht ausgesetzt – eine Kündigung ist also grundsätzlich möglich.

Allerdings wird die Kündigung während des unbezahlten Urlaubs suspendiert und ist erst gültig, wenn die Arbeitnehmenden zurück sind.

Für den zukünftigen ehemaligen Fuhrparkmanager ist das nach einem Jahr – das zweite Sabbatical-Jahr müssen Sie ihm ja nicht gewähren.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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