Für dazwischen oder danach. Die Abredeversicherung.
  

Für dazwischen oder danach.
Die 
Abredeversicherung.

Sie nehmen sich ein unbezahltes Sabbatical, um viel Zeit mit der Familie zu verbringen. Oder Sie müssen eine Auszeit zwischen zwei Stellen überbrücken. Vielleicht reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum auf unter 8 Stunden pro Woche. Alles, was Sie dafür brauchen, ist der richtige Schutz, damit Sie bei einem Unfall gut versichert sind. Das bietet die Abredeversicherung.

Mit einer Abredeversicherung (auch bekannt als «Verlängerung der Nichtberufsunfallversicherung») sind Sie auch dann gegen Unfälle versichert, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle kündigen oder Ihnen gekündigt wird.

In der Regel sind Angestellte über ihren Arbeitgeber gegen Berufsunfälle und Unfälle in der Freizeit (Nichtberufsunfälle) versichert, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten. 

Diese obligatorische Unfallversicherung nach UVG können Sie bei Arbeitsunterbruch oder Kündigung mit einer Abredeversicherung um bis zu 6 Monate verlängern. Dadurch sind Sie in Ihrer Freizeit weiterhin gegen Unfälle versichert. Und zwar mit denselben Leistungen wie die Unfallversicherung des bisherigen Arbeitgebers.

Eine Abredeversicherung ...

  • muss innerhalb von 31 Tagen nach Ihrem letzten Arbeitstag abgeschlossen werden. 
  • muss beim Unfallversicherer Ihres bisherigen Arbeitgebers abgeschlossen werden. Sind Sie z. B. bei Arbeitslosigkeit bei der SUVA unfallversichert, ist diese auch für die Abredeversicherung zuständig.
  • hat eine Mindestdauer von einem Monat und kann monatlich bis zu maximal 6 Monaten verlängert werden.
  • ruht, wenn Sie der Militärversicherung unterstehen – also zum Beispiel während eines WK oder eines Zivilschutzkurses.
  • schützt nicht gegen Berufsunfälle – dieser Schutz endet mit dem Arbeitsverhältnis.
  • ist eine freiwillige private Versicherung. Deshalb müssen Sie die Prämien selbst bezahlen.

Eine Abredeversicherung ist in folgenden Situationen sinnvoll:

Sie haben gekündigt oder es wurde Ihnen gekündigt und Sie haben noch keine neue Stelle? In diesem Fall gilt Ihre obligatorische Unfallversicherung über den bisherigen Arbeitgeber nicht mehr. Eine Abredeversicherung kann Ihren Versicherungsschutz jedoch gegen Nichtberufsunfälle um bis zu 6 Monate verlängern.

Sollten Sie Ihre Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden pro Woche reduzieren, erlischt der obligatorische Unfallschutz. In solchen Fällen kann die Abredeversicherung eine Lücke schliessen.

Sie nehmen einen längeren unbezahlten Urlaub oder machen ein Sabbatical, das länger als 31 Tage dauert? Dann kann eine Abredeversicherung sinnvoll sein, um weiterhin bei Unfällen versichert zu sein.

Möchten Sie Ihren Mutterschaftsurlaub über die gesetzliche Dauer hinaus verlängern? In der Regel endet der Schutz bei Nichtberufsunfällen in diesem Fall nach 31 Tagen. Eine Abredeversicherung sichert Sie auch während des verlängerten Mutterschaftsurlaubs ab.

Versichern können sich Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt sind. Wenn Sie bei der Allianz eine Abredeversicherung abschliessen möchten, geht das nur, wenn Ihr bisheriger Arbeitgeber bereits bei uns eine Unfallversicherung abgeschlossen hat. Fragen Sie deshalb Ihren Arbeitgeber, bei wem er die Unfallversicherung abgeschlossen hat.

Die Leistungen der Abredeversicherung entsprechen denjenigen aus der obligatorischen Unfallversicherung. Dazu gehören beispielsweise:

  • Medizinische Behandlungen
  • Bergungs- und Rettungsmassnahmen
  • Reise- und Transportkosten

Melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, um eine Abredeversicherung abzuschliessen – oder direkt bei der Versicherung, bei der Ihr Arbeitgeber die Unfallversicherung abgeschlossen hat. Falls Ihr Arbeitgeber die Unfallversicherung bei der Allianz hat, können Sie Ihre Abredeversicherung direkt hier online abschliessen. 

Bis einschliesslich 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch sind Sie noch über Ihren Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämie für die Abredeversicherung muss vor Ablauf der 31 Tage einbezahlt werden, damit Sie weiterhin bei Unfällen geschützt sind.

Nach Ablauf der Abredeversicherung müssen Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse einschliessen – sofern Sie nicht wieder gemäss UVG versichert sind oder Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Ergänzend dazu kann eine Privat-Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Haben Sie noch Fragen? Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
Sie möchten direkt abschliessen? Füllen Sie einfach das Formular aus.
FAQ

Die Abredeversicherung bietet denselben Leistungsumfang wie die obligatorische Unfallversicherung nach UVG, einschliesslich medizinischer Behandlungen, Taggeldern und Renten, und das ohne Kostenbeteiligung des Versicherten.

Im Gegensatz dazu übernimmt die Unfallversicherung der Krankenkasse lediglich die Heilungskosten, wobei Franchise und Selbstbehalt anfallen. Zudem sind Taggelder und Renten in der Regel nicht abgedeckt.

Daher bietet die Abredeversicherung einen umfassenderen Schutz, ist jedoch in der Regel mit höheren Prämien verbunden.

Die Kosten für die Abredeversicherung bei der Allianz betragen CHF 45.– pro Monat.

Sofern die maximale Dauer von 6 Monaten nicht überschritten wird, kann die Abredeversicherung vor Ablauf der bestehenden Versicherung verlängert werden. Die Prämie für die Verlängerung muss ebenfalls vor Ablauf der aktuellen Abredeversicherung bezahlt werden.

Wenn Sie eine Abredeversicherung bei der Allianz haben, können Sie diese direkt hier online selbst verlängern.

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