Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden
Der Kollege arbeitet nur halbtags, die Kollegin dagegen ist freitags nie da. So unterschiedlich die Arbeitszeiten in Teilzeit sind, so unterschiedlich sind auch die beiden gängigen Methoden zur Zeiterfassung. In der Regel unterscheidet man zwischen der sogenannten «Zeitmethode» und der «Wertmethode». Bei der Zeitmethode werden konkrete Arbeitstage festgelegt, an denen sich die Zeiterfassung orientiert. Bei der Wertmethode wird hingegen die für 100 % übliche Arbeitszeit anteilsmässig auf das Teilzeitpensum heruntergerechnet, auf eine fünf-Tage-Woche verteilt und als Basis für die Zeiterfassung verwendet. Damit reduziert sich die tägliche Sollarbeitszeit.
Für welche Methode Sie sich entscheiden, liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. Wichtig ist, dass Sie für alle Teilzeitarbeitenden eine einheitliche Regelung treffen.
Wie Ferien erfasst werden, hängt davon ab, ob Sie sich für die Zeitmethode oder die Wertmethode entschieden haben.
Zeitmethode: Nimmt die Kollegin einen Ferientag an einem ihrer fixen Arbeitstage, bucht sie ihn in der Zeiterfassung als vollen Ferientag (in der Regel acht Stunden). Nimmt sie den Ferientag an einem ihrer freien Tage, kann sie natürlich keinen Ferientag buchen.
Wertmethode: Nimmt der Kollege einen Ferientag, wird er mit seinem Arbeitspensum multipliziert: Bei einer 50 %-Anstellung und einem 8-Stunden-Arbeitstag bucht er also 4 Stunden Ferien.
Auch bei der Erfassung von Krankheitstagen gilt es zwischen Zeitmethode und Wertmethode zu unterscheiden.
Zeitmethode: Ist die Kollegin an einem ihrer fest vereinbarten Arbeitstage krank, verbucht sie ihren Krankheitstag zu 100 %. Kommt der Krankheitstag auf einem Wochentag zu liegen, an welchem sie nicht arbeitet, kann sie ihn auch nicht auf die Arbeitszeit buchen.
Wertmethode: Wie bei den Ferien verbucht der Kollege einen ganzen Krankheitstag, multipliziert mit seinem Arbeitspensum – und zwar ungeachtet dessen, ob er an diesem Wochentag tatsächlich gearbeitet hätte oder nicht.
Für den halbtags arbeitenden Kollegen und die freitags abwesende Kollegin sind die Auswirkungen ihres Pensums auf die AHV kein Thema: Wenn Sie jedes Jahr ihre Beiträge eingezahlt haben, ist ihnen die Minimalrente von CHF 1225.– sicher. Problematisch wird es bei sehr tiefen Pensen, mit denen in einem Jahr das AHV-Beitrags-Minimum von CHF 514.– nicht erreichet wird. Denn für jedes Jahr, in dem keine Beiträge geleistet werden, reduziert sich die Rente um rund 2,3 % (Stand 1.1.2024).
Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserem Ratgeber für Teilzeitangestellte.
Mit den richtigen Vorkehrungen machen Sie sich als Arbeitgeber auch bei Teilzeitangestellten attraktiv:
Bei einem persönlichen Termin erklären wir Ihnen gerne weitere Möglichkeiten, wie Sie Ihren Angestellten dabei helfen können, Vorsorgelücken zu vermeiden.