Angestellte und Teilzeitarbeit. Das sollten Sie wissen.

  • Halten Sie die Methode der Zeiterfassung und der Ferienregelung bereits in den Arbeitsverträgen fest. 
  • Machen Sie Ihre Angestellten mit einem Pensum von weniger als acht Stunden pro Woche darauf aufmerksam, dass sie selbst eine UVG-Zusatzversicherung abschliessen müssen.
  • Wählen Sie eine attraktive Pensionskasse, die einen tieferen Koordinationsabzug für Teilzeitangestellte anbietet.
Das Wochenende um einen Tag verlängern. Nachmittags Zeit für die Kinder haben. Oder sich fachlich weiterbilden. Für Teilzeitarbeit gibt es viele gute Gründe – und sie wird immer öfter von Mitarbeitenden eingefordert. Was Sie als Unternehmer dabei beachten sollten, zeigen wir Ihnen hier.
Punkt 12:30 Uhr verschwindet der Kollege. Jeden Freitag ist der Schreibtisch der Kollegin verwaist. Wer weniger als 90 % der betriebsüblichen vollen Arbeitszeit für Ihr Unternehmen tätig ist, arbeitet in Teilzeit. Wenn bei Ihnen also üblicherweise 40 Stunden in der Woche gearbeitet wird, und ein Mitarbeiter leistet nur 20 Stunden, arbeitet er nur 50 %. Und das hat Auswirkungen auf den Lohn, den Ferienanspruch und den Versicherungsschutz. 
Bereits beim Einstellungsgespräch hat der Kollege angegeben, nur 50 % arbeiten zu wollen. Die Kollegin hat erst später ihren Wunsch nach Teilzeit entdeckt und möchte auf vier Tage reduzieren. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keine Verpflichtung, dass die Arbeitgeber diesen Anliegen auch nachkommen müssen. 
Der Kollege arbeitet am Nachmittag als Yoga-Lehrer. Die Kollegin organisiert freitags Veranstaltungen für ein anderes Unternehmen. Und das ist tatsächlich okay. Allerdings haben sie gegenüber Ihnen als Arbeitgeber eine sogenannte Treuepflicht. Sie dürfen also keine andere Arbeit ausführen, die Ihre geschäftlichen Interessen verletzt – schon gar nicht bei Ihrer direkten Konkurrenz. Ausserdem müssen sie ihre Jobs klar voneinander trennen. 
Hin und wieder gibt der Kollege keine Yoga-Stunden am Nachmittag, sondern arbeitet stattdessen in Ihrem Betrieb weiter. Die Kollegin hat keine Veranstaltung, sondern verbringt den Freitag bei Ihnen im Büro. Beide machen Überstunden. Und machen sie auch geltend – mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 %. Das ist rechtens, wenn es nicht explizit schriftlich anders vereinbart ist. Zum Beispiel, dass Überstunden kompensiert werden, bereits im Lohn enthalten sind, oder ohne Zuschlag vergütet werden. Regeln Sie dies daher unbedingt vertraglich. 
Zwei Wochen Yoga-Retreat meldet der Kollege als Urlaub an. Zehn Tage Erholung auf einer Berghütte braucht die Kollegin – vermutlich von ihren Veranstaltungen. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf mindestens vier beziehungsweise fünf Wochen Ferien pro Jahr. 
Der Yoga-Lehrer-Kollege klagt über Rückenschmerzen und geht vormittags zum Arzt. Die Veranstaltungs-Kollegin möchte ihren Tinnitus an einem Dienstag untersuchen lassen. In der Regel sollten Teilzeitarbeitende zwar Arzttermine wenn möglich ausserhalb der Arbeitszeit festsetzen. Für wichtige Termine wie Behördengänge, Umzüge oder die Pflege von Angehörigen müssen Sie als Arbeitgeber auch Teilzeitangestellten freie Zeit einräumen. Ob Sie dafür Lohn bezahlen müssen, ist nicht klar geregelt. Hier schafft eine individuelle Vereinbarung Abhilfe. 

Der Kollege arbeitet nur halbtags, die Kollegin dagegen ist freitags nie da. So unterschiedlich die Arbeitszeiten in Teilzeit sind, so unterschiedlich sind auch die beiden gängigen Methoden zur Zeiterfassung. In der Regel unterscheidet man zwischen der sogenannten «Zeitmethode» und der «Wertmethode». Bei der Zeitmethode werden konkrete Arbeitstage festgelegt, an denen sich die Zeiterfassung orientiert. Bei der Wertmethode wird hingegen die für 100 % übliche Arbeitszeit anteilsmässig auf das Teilzeitpensum heruntergerechnet, auf eine fünf-Tage-Woche verteilt und als Basis für die Zeiterfassung verwendet.  Damit reduziert sich die tägliche Sollarbeitszeit. 

Für welche Methode Sie sich entscheiden, liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. Wichtig ist, dass Sie für alle Teilzeitarbeitenden eine einheitliche Regelung treffen.

Wie Ferien erfasst werden, hängt davon ab, ob Sie sich für die Zeitmethode oder die Wertmethode entschieden haben.

Zeitmethode: Nimmt die Kollegin einen Ferientag an einem ihrer fixen Arbeitstage, bucht sie ihn in der Zeiterfassung als vollen Ferientag (in der Regel acht Stunden). Nimmt sie den Ferientag an einem ihrer freien Tage, kann sie natürlich keinen Ferientag buchen. 

Wertmethode: Nimmt der Kollege einen Ferientag, wird er mit seinem Arbeitspensum multipliziert: Bei einer 50 %-Anstellung und einem 8-Stunden-Arbeitstag bucht er also 4 Stunden Ferien.

Auch bei der Erfassung von Krankheitstagen gilt es zwischen Zeitmethode und Wertmethode zu unterscheiden.

Zeitmethode: Ist die Kollegin an einem ihrer fest vereinbarten Arbeitstage krank, verbucht sie ihren Krankheitstag zu 100 %. Kommt der Krankheitstag auf einem Wochentag zu liegen, an welchem sie nicht arbeitet, kann sie ihn auch nicht auf die Arbeitszeit buchen.

Wertmethode: Wie bei den Ferien verbucht der Kollege einen ganzen Krankheitstag, multipliziert mit seinem Arbeitspensum – und zwar ungeachtet dessen, ob er an diesem Wochentag tatsächlich gearbeitet hätte oder nicht.

Man arbeitet Teilzeit und auf dem Arbeitsweg passiert ein Unfall. Aber zählen Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfall? Und wie ist man in dieser Situation versichert?
Die Kollegin stolpert bei einem Spaziergang und fällt auf den Boden. Der Kollege wird während der Gartenarbeit von einer Katze gebissen. Beide sind durch die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sowohl gegen Berufsunfälle als auch Nichtberufsunfälle versichert, sofern sie mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten. Teilzeitangestellte, die dieses Mindestmass nicht erreichen, sind nur gegen Berufsunfälle versichert. Und müssen sich somit selbst gegen Nichtberufsunfälle versichern.
Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten auch als Berufsunfälle.
Der Kollege muss aufgrund seiner Verletzung zehn Wochen in die Reha. Die Verletzung der Kollegin ist hartnäckig und erzwingt eine dreimonatige Pause. Wie Vollzeitbeschäftigte haben auch Angestellte in Teilzeit einen Anspruch auf ein Taggeld, sofern sie infolge des Unfalles vollständig oder teilweise arbeitsunfähig werden. Der Anspruch entsteht am dritten Tag nach dem Unfalltag und erlischt mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn einer Rente oder mit dem Tod der versicherten Person.

Für den halbtags arbeitenden Kollegen und die freitags abwesende Kollegin sind die Auswirkungen ihres Pensums auf die AHV kein Thema: Wenn Sie jedes Jahr ihre Beiträge eingezahlt haben, ist ihnen die Minimalrente von CHF 1225.– sicher. Problematisch wird es bei sehr tiefen Pensen, mit denen in einem Jahr das AHV-Beitrags-Minimum von CHF 514.– nicht erreichet wird. Denn für jedes Jahr, in dem keine Beiträge geleistet werden, reduziert sich die Rente um rund 2,3 % (Stand 1.1.2024).

Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserem Ratgeber für Teilzeitangestellte.

Der Kollege mit dem Halbtagspensum wird es merken – die Kollegin mit ihrer Vier-Tage-Woche eher nicht: In der beruflichen Vorsorge, der 2. Säule, kann ein geringer Lohn grosse Auswirkungen haben. Denn der Koordinationsabzug bleibt konstant und macht sich hier deutlich bemerkbar. Wenn also von CHF 40 000.– Jahresverdienst CHF 25 725.– abgezogen werden, bleibt nur ein versicherter Lohn von CHF 14 275.– übrig. Und Angestellte mit einem Jahreslohn von unter CHF 22 050.– sind im BVG gar nicht erst versichert (Stand 1.1.2024).
Gewisse Pensionskassen bieten einen tieferen Koordinationsabzug für Teilzeitangestellte an – zum Beispiel die Hälfte bei einem 50 %-Pensum. 

Mit den richtigen Vorkehrungen machen Sie sich als Arbeitgeber auch bei Teilzeitangestellten attraktiv:

  • Erstellen Sie einen Arbeitsvertrag, der die Methode der Zeiterfassung und der Ferienregelung berücksichtigt.
  • Machen Sie Ihre Angestellten, welche weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, darauf aufmerksam, dass sie selbst eine UVG-Zusatzversicherung für Unfälle abschliessen müssen.
  • Wählen Sie eine Pensionskasse, die einen tieferen Koordinationsabzug für Teilzeitangestellte ermöglicht.
  • Ermutigen Sie Ihre Teilzeitangestellten, in die Säule 3a einzuzahlen.

Bei einem persönlichen Termin erklären wir Ihnen gerne weitere Möglichkeiten, wie Sie Ihren Angestellten dabei helfen können, Vorsorgelücken zu vermeiden.

Eliane, Segmentmanagerin Einzelleben, Allianz Suisse
Eliane
Senior Segmentmanagerin Unternehmenskunden

Eliane hat einen Master in Business Administration und über 14 Jahre Versicherungserfahrung. In Ihrer Freizeit bereitet sie sich auf den nächsten Rugby-Match vor oder cruist auf ihrem Motorrad durch die Schweiz.
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