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AUF EINEN BLICK
  • Die Auto-Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz Pflicht und Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung.
  • Sie deckt Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht gedeckt.
  • Mitversichert sind alle Personen, die das Auto mit Wissen der Halterin oder des Halters lenken.
  • Eine Kaskoversicherung schliesst zusätzliche Lücken, etwa bei Parkschäden am eigenen Auto.

Sie übersehen im Kreisel ein anderes Fahrzeug und es kommt zum Unfall. Ärgerlich und teuer: Als Lenkerin oder Lenker haften Sie unbeschränkt für Schäden, die Sie anderen zufügen. Wir zeigen, was Ihre Auto-Haftpflicht abdeckt und wo ihre Grenzen liegen.

Die Auto-Haftpflichtversicherung, oft auch Autohaftpflicht genannt, ist Teil unserer  Autoversicherung und in der Schweiz für jedes eingelöste Fahrzeug Pflicht. Sie zahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen, nicht Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Ohne Haftpflichtversicherung erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt keine Kontrollschilder. Das Strassenverkehrsgesetz schreibt eine Mindestdeckungssumme von CHF 5 Millionen vor. Versichert ist dabei das Fahrzeug selbst, nicht die lenkende Person persönlich.

Versichert sind die Halterin oder der Halter sowie alle Personen, die das Fahrzeug mit deren bzw. dessen Wissen lenken. Leiht sich etwa Ihr Nachbar Ihr Auto aus und verursacht damit einen Unfall, ist er über Ihre Haftpflicht mitversichert.

GUT ZU WISSEN

Für einen mitgeführten Anhänger brauchen Sie keinen separaten Vertrag. Schäden, die durch einen gezogenen oder gestossenen Anhänger entstehen, sind über Ihre Auto-Haftpflicht automatisch mitversichert.

Die Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Leistungen.

Verletzen oder töten Sie mit Ihrem Auto eine andere Person, zahlt die Haftpflicht die Folgekosten. Das gilt auch für Mitfahrende in Ihrem eigenen Fahrzeug. Beschädigen oder zerstören Sie fremde Sachen, etwa ein anderes Fahrzeug oder einen Zaun, übernimmt die Versicherung die Kosten ebenfalls. Dazu gehören Anwalts- und Gerichtskosten, Zinsen sowie der Erwerbsausfall der verletzten Person.

GUT ZU WISSEN

Verletzen Sie sich selbst bei einem Unfall, den Sie verursacht haben, springt eine separate für die  Unfallversicherung Heilungskosten ein.

Behauptet zum Beispiel eine Nachbarin fälschlicherweise, Sie hätten ihren Gartenzaun beschädigt, prüfen wir den Fall und wehren die Forderung für Sie ab. Zusätzliche Kosten für die Rechtsverteidigung entstehen Ihnen dabei nicht.

Mit der Zusatzdeckung für Eigenschäden sind auch Schäden am Eigentum von Familienmitgliedern versichert, unabhängig davon, ob diese im gleichen Haushalt leben.

BEISPIEL AUS DER PRAXIS

Sie fahren rückwärts aus der Einfahrt und touchieren dabei das  Motorrad Ihrer Tochter. Ohne Zusatzdeckung bleiben Sie auf den Reparaturkosten sitzen, denn die Standard-Haftpflicht zahlt bei Schäden innerhalb der Familie nicht. Mit der Zusatzdeckung für Eigenschäden übernimmt Ihre Haftpflicht die Reparaturkosten trotzdem.

Genauso wichtig wie die Leistungen: was die Haftpflicht nicht zahlt. Hier entstehen die häufigsten Versicherungslücken.

Schäden an Ihrem eigenen Auto sichern Sie über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ab. Für Kratzer und Dellen am parkierten Auto durch eine unbekannte Person gibt es die Parkschadenversicherung. Eigene Gegenstände im Fahrzeug, etwa eine Kamera oder einen Laptop, schützen Sie am besten über Ihre Hausratversicherung.

Verursachen Sie einen Unfall grob fahrlässig, etwa weil Sie am Steuer das Handy benutzt haben, zahlt die Haftpflicht den Schaden zunächst trotzdem. Danach bleiben Sie jedoch auf einem Teil der Kosten sitzen. Wer sich davor schützen möchte, ergänzt die Haftpflicht mit dem Grobfahrlässigkeitsschutz. Ausgenommen bleiben Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Ohne Haftpflichtversicherung haften Sie persönlich für sämtliche Schäden, die Sie mit Ihrem Auto verursachen. Personenschäden können schnell in die Hunderttausende, manchmal sogar in die Millionen Franken gehen. Stellen Sie sich vor, Sie bremsen an einer roten Ampel zu spät und verletzen eine Fussgängerin oder einen Fussgänger. Die Heilungskosten, der Erwerbsausfall und eine mögliche Invalidenrente summieren sich schnell. Die Haftpflicht übernimmt diese Folgekosten und schützt Sie so vor dem finanziellen Ruin.

In der Schweiz hängt die Prämie von mehreren individuellen Faktoren ab. Ein pauschaler Richtpreis lässt sich daher nicht nennen. Fahrzeugtyp, Wohngemeinde, gefahrene Kilometer, der gewählte Selbstbehalt und Ihre Bonusstufe beeinflussen die Höhe der Prämie. Der  Selbstbehalt ist bei uns flexibel wählbar. Je höher Sie ihn ansetzen, desto tiefer fällt die Prämie aus.

Wer die Haftpflicht richtig einschätzt, vermeidet böse Überraschungen im Schadenfall.

  • Kennen Sie die Deckungslücke: Ohne Kasko zahlen Sie Schäden am eigenen Auto selbst.
  • Prüfen Sie den Grobfahrlässigkeitsschutz, besonders wenn Sie viel fahren.
  • Verstehen Sie das Bonus-Malus-System: Schadenmeldungen beeinflussen die Prämie in den Folgejahren. Mit dem Bonusschutz verhindern Sie, dass eine Schadenmeldung Ihre Bonusstufe verschlechtert.
  • Bei einem Neufahrzeug lohnt sich meist die Vollkasko. Nach einigen Jahren genügt oft die Teilkasko.

Was unsere Haftpflichtversicherung fürs Auto konkret leistet und was sie von anderen unterscheidet. 

  • Den Selbstbehalt wählen Sie flexibel, passend zu Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis.
  • Mit der Zusatzdeckung für Eigenschäden ist auch das Eigentum von Familienmitgliedern versichert, unabhängig davon, ob Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht.
  • Stellen Dritte unberechtigte Forderungen, wehren wir diese ohne Zusatzkosten für Sie ab. 
  • Der Grobfahrlässigkeitsschutz bewahrt Sie vor Regressforderungen, etwa bei Ablenkung durchs Handy am Steuer.

Ja. Mitfahrende gelten versicherungstechnisch als Dritte, auch wenn sie in Ihrem Auto sitzen. Verursachen Sie einen Unfall und Ihr Beifahrer oder Ihre Beifahrerin wird verletzt, übernimmt die Haftpflicht die Heilungskosten, den Erwerbsausfall und weitere Folgekosten. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde oder Kolleginnen und Kollegen handelt.

Ja und nein, es kommt auf die Situation an. Beschädigen Sie beim Ausparkieren ein fremdes Fahrzeug, zahlt Ihre Haftpflicht den Schaden am anderen Auto. Wird dagegen Ihr eigenes parkiertes Auto von einer unbekannten Person beschädigt, springt Ihre Haftpflicht nicht ein. Hier hilft die Parkschadenversicherung, die Sie zusätzlich zur Teil- oder Vollkasko abschliessen.

Ja, das kann teuer werden. Die Haftpflicht zahlt den Schaden zwar sofort vollständig, holt sich danach aber einen Teil davon zurück. Der Grobfahrlässigkeitsschutz verhindert genau das, ausser bei Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt für die Auto-Haftpflicht eine Mindestdeckungssumme von CHF 5 Millionen vor. Diese Summe deckt Personen- und Sachschäden pro Ereignis ab und soll sicherstellen, dass auch bei schweren Unfällen mit mehreren Geschädigten genug Deckung vorhanden ist. Bei besonders hohem Absicherungsbedürfnis lässt sich die Deckungssumme zudem individuell erhöhen.

Ja, in der Regel ist ein Selbstbehalt Teil Ihrer Versicherung. Bei uns können Sie ihn flexibel wählen und an Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis anpassen. Ein höherer Selbstbehalt senkt in der Regel Ihre Prämie, bedeutet im Schadenfall aber auch höhere Kosten aus eigener Tasche. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen, die passende Höhe zu finden.

Die Haftpflicht schützt Andere: Sie zahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto Dritten zufügen, ist dafür aber in der Schweiz Pflicht. Die Kasko schützt dagegen Ihr eigenes Auto, etwa bei Diebstahl, Hagel oder einem selbstverschuldeten Unfall, und ist freiwillig. Viele Halterinnen und Halter kombinieren beide Versicherungen, um umfassend abgesichert zu sein.

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