Gut für alle. Unsere Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
 

Gut für alle.
Unsere
Erwerbsunfähigkeits­versicherung.

Eine schwere Krankheit. Ein unglücklicher Sturz von der Leiter. Manchmal nimmt das Leben eine unvorhergesehene Wendung. Und plötzlich kann man nicht mehr so, wie man wollte. Gut, wenn man dann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat. Die gewährt den finanziellen Spielraum für Sie und Ihre Familie. Denn die Leistungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge aus Säule 1 und 2 reichen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie so ergänzende Leistungen zu der ersten und zweiten Säule.

Viele Fragen über die Zukunft und die eigene Vorsorge. Wie wichtig ist mir finanzielle Sicherheit? Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet sich zur Abdeckung Ihrer Risiken an und geht auf Ihre Bedürfnisse ein. Wenn Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls erwerbsunfähig werden und nicht mehr arbeiten können, springt die staatliche und berufliche Vorsorge ein.

Leider reichen die Leistungen dieser beiden Säulen oft nicht aus. So sind für Angestellte bei Krankheit in den meisten Fällen nur bis 60 % ihres vorherigen Einkommens und bei Unfall meist nur bis 90 % gedeckt.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist aber nicht nur für Angestellte sinnvoll. Sondern auch zum Beispiel für Studierende, Selbstständige sowie Hausfrauen und Hausmänner. Auch für Kinder und Jugendliche haben wir passende Lösungen. Unsere Beraterinnen und Berater finden mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung.

Im Leistungsfall erhalten Sie die Rente bei Krankheit oder Unfall. Die Höhe der ausgezahlten Rente hängt dabei vom Grad der Erwerbsunfähigkeit ab. Diese ist gestaffelt. Ab 70 % Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie die volle Leistung. Bei einer Erwerbsunfähigkeit unter 40 % besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Entscheiden Sie sich für eine Wartefrist nach Ihren Bedürfnissen. Sie haben die Möglichkeit, zwischen den Wartefristen 90 bis 720 Tage zu wählen.

Mit unserer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleiben Sie flexibel. Hatten Sie ein besonderes Lebensereignis wie die Heirat oder die Geburt eines Kindes? Dann können Sie ganz unkompliziert Ihre versicherte Rente um bis zu 25 % bzw. max. CHF 18 000.– anpassen. Steigt Ihr Einkommen an und Sie wünschen einen höheren Schutz? Alle 5 Jahre haben Sie die Möglichkeit, Ihre versicherte Rente Ihren Bedürfnissen anzupassen. Unsere Beraterinnen und Berater analysieren Ihre Situation gern mit Ihnen gemeinsam.

DAS IST DRIN 
Bei Erwerbsunfähigkeit helfen wir. Mit einem Ersatzeinkommen, das Ihnen und Ihrer Familie finanzielle Sicherheit gewährt, wenn Sie langfristig erkranken oder einen Unfall erleiden.
Wir springen ein, wenn es für Sie schwierig wird. Und bezahlen bei Erwerbsunfähigkeit die Prämien für Sie weiter.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sicherheit und Prämienbefreiung
Der Staat unterstützt Ihre persönliche Vorsorge. In der Säule 3a können Sie Prämien bis zum Höchstbetrag von den Steuern abziehen.
Wählen Sie die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente und die Länge der Laufzeit. Entscheiden Sie selbst, wann die Rente zuerst ausgezahlt werden soll und welche Vorsorgeart Sie bevorzugen – also Säule 3a «gebunden» oder 3b «frei».
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls erwerbsunfähig werden, sind wir für Sie da. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
Gut zu wissen:
Angestellte, die mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind über diesen bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall versichert – sowohl bei Berufs- als auch Nichtberufsunfällen.
«Für Marketingzwecke»

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Versicherungsart Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine Versicherung zur Absicherung des Risikos des Einkommensverlustes infolge von Krankheit oder wahlweise infolge von Krankheit oder Unfall. Obligatorisch ist die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person infolge von Krankheit oder Unfall mitversichert. 

Die Prämien und Leistungen
  • Periodische Prämie in CHF
  • Neben der jährlichen sind auch vierteljährliche und monatliche Prämienzahlungen möglich
  • Minimale versicherbare Rente CHF 6000.– pro Jahr
Der zeitliche Rahmen PERIODISCHE PRÄMIE
Eintrittsalter in Jahren

18–60

Endalter in Jahren

60–65 (Säule 3a)

23–65 (Säule 3b)

Vertragsdauer in Jahren

5–47

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Im Leistungsfall
  • Rente bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall – je nach gewählter Deckung
  • Prämienbefreiung infolge von Krankheit oder Unfall
  • Die Höhe der Rente und der Prämienbefreiung hängt vom Grad der Erwerbsunfähigkeit ab. Ab 70% Erwerbsunfähigkeit wird die volle Leistung gezahlt. Unter 40% Erwerbsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen.

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Erhöhungen der Leistungen
  • Mit der Ausbauversicherung beantragen Sie unkompliziert die Erhöhung der versicherten Leistung innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt eines besonderen Lebensereignisses. Hierzu ist lediglich ein einfaches Antragsformular auszufüllen: 
  • Lebensereignisse: 
    • Heirat
    • Geburt oder Adoption eines Kindes
    • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
    • Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum
  • Umfang und Limiten:
    • 25% der aktuellen versicherten Rente bis max. CHF 18 000.– Rente pro Jahr
  • Unabhängig von den genannten Lebensereignissen können Sie Ihre Leistungen zusätzlich alle 5 Jahre gleichermassen erhöhen. 
Wartefristen
  • Der Anspruch auf die versicherten Leistungen entsteht nach Ablauf der in der Police festgehaltenen Wartefristen. 
  • Die Wartefrist für die Erwerbsunfähigkeitsrente wie auch für die Prämienbefreiung ist zwischen 90, 180, 360 und 720 Tagen wählbar. 

Weitere Vorteile der

Lebensversicherung

  • Beteiligung an den Überschüssen der Allianz
  • Steuervorteile der Säule 3a und 3b
  • Erhöhung Prämie

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Weitere Informationen
Detaillierte Informationen bezüglich Vertragspartnern, Art und Merkmalen, Leistungen, Überschüssen, Risiken, Kosten, Dauer der Versicherung und Ombudsstelle entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zur Versicherung bei Erwerbsunfähigkeit.
Ergänzen Sie Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit folgenden Extras:
Money
Sorgen Sie für ein paar Sorgen weniger. Mit einem ergänzenden garantierten Todesfallkapital sichern Sie Ihre Liebsten für den Fall der Fälle ab.
Sparen Sie steueroptimiert mit der Säule 3a. Mit einer Sparlösung schliessen Sie Lücken in Ihrer Altersvorsorge.
  • Bei uns werden Vertrauen und Sicherheit grossgeschrieben – mit 130 Jahren Erfahrung am Markt sind wir stark verankert.
  • Die führende Ratingagentur Standard & Poor’s hat die Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft und die Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft, zusammen Allianz Suisse, mit einem AA-Rating eingestuft. Damit verfügt die Allianz Suisse derzeit über das beste Rating unter den Schweizer Versicherungsgesellschaften (Stand Mai 2023). So können Sie sicher sein, dass unsere finanziellen Verpflichtungen Ihnen gegenüber langfristig erfüllt werden.
  • Im renommierten Dow Jones Sustainability Index hat die Allianz Gruppe die beste Nachhaltigkeitsbewertung unter allen Versicherungen der Welt erhalten (Stand Dezember 2022). Dabei werden vor allem nachhaltige Produkte, ein klimafreundlicher Betrieb des Geschäfts und soziales Engagement hervorgehoben.
FAQ

Nein. Unter «Arbeitsunfähigkeit» versteht man für gewöhnlich die kurzfristige Unfähigkeit, im bisherigen Beruf zu arbeiten – und zwar durch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit. Entsprechend muss eine Arbeitsunfähigkeit immer ärztlich bestätigt werden.

Wenn eine Person gar nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann, spricht man von einer «Berufsunfähigkeit». Das ist etwa der Fall, wenn eine Bäckerin eine Mehlallergie entwickelt. In diesem Fall muss sich die Person einen anderen Beruf suchen oder sich umschulen lassen. In vielen Fällen hilft die IV, diese Umschulungen zu finanzieren. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt in diesem Fall noch nicht vor.

«Erwerbsunfähigkeit» bedeutet dagegen, dass eine Person ganz oder teilweise weder ihren bisherigen Beruf noch eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben im Stande ist. Die Erwerbsunfähigkeit muss medizinisch bedingt sein und zu einer Erwerbseinbusse führen.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren aktuellen Beruf auszuüben. In Deutschland werden Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten. In der Schweiz gibt es ein anderes Konzept – das der Erwerbsunfähigkeit. Sind Sie in der Schweiz wohnhaft, gibt es die Möglichkeit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Dabei bedeutet Erwerbsunfähigkeit, dass man nicht nur seinen bisherigen Beruf sondern auch einen anderen zumutbaren Beruf aus medizinischen Gründen nicht mehr ausüben kann und deshalb eine Erwerbseinbusse erleidet. Gerne beraten wir Sie zum Thema Erwerbsunfähigkeit und erstellen für Sie eine Offerte.

In der Regel zahlt die Erwerbsunfähigkeitversicherung, wenn Sie zu mindestens 40 % erwerbsunfähig sind. Sie ergänzt die Leistungen aus der 1. und 2. Säule. Die Zahlung der Rente erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist und wird bis zum Eintritt der Pensionierung bzw. bis zum Vertragsende gezahlt.
 
Mut heisst weitermachen und weiter denken.
Ihre Vorteile
  • Finanzielle Absicherung für Sie und Ihre Familie
  • Ersatzeinkommen für Ihre finanziellen Verpflichtungen
  • Aufstockung der Leistung zu besonderen Ereignissen und periodisch alle 5 Jahre möglich
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Kostenfreie Vorsorgeanalyse
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Manchmal muss man es einfach ganz genau wissen.
 
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