Ferienhausversicherung Schweiz: Welche Policen Sie wirklich brauchen 

Themen

AUF EINEN BLICK
  • Eine Ferienhausversicherung kombiniert Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
  • Die kantonale Gebäudeversicherung deckt das Gebäude in den meisten Kantonen automatisch, schützt aber weder Inventar noch Haftpflicht gegenüber Dritten.
  • Die Hausratpolice am Hauptwohnsitz deckt dauerhaft im Ferienhaus verbleibendes Inventar nicht ab, nur vorübergehend mitgebrachte Sachen.
  • Die Hausratversicherung der Allianz für das Ferienhaus lässt sich als zweiter Standort in eine bestehende Police integrieren oder separat abschliessen.

Das Chalet im Wallis steht im Herbst leer, die Tessiner Ferienwohnung wird nur an wenigen Wochenenden genutzt. Einen Einbruch oder einen Rohrbruch bemerkt niemand – und das wochenlang. Viele glauben, die Hausratversicherung am Hauptwohnsitz deckt das ab, aber stimmt das auch? Welche Versicherung wirklich greift, zeigt dieser Ratgeber.

Wissen Sie, ob Ihre Ferienimmobilie wirklich abgesichert ist?

Eine kurze Prüfung Ihrer aktuellen Policen zeigt, wo Lücken sind, bevor ein Schaden entsteht. Unsere Beraterinnen und Berater schauen sich Ihre Deckung an und zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.

Als Ferienimmobilie gilt ein Haus oder eine Wohnung, das bzw. die nur gelegentlich bewohnt oder zeitweise vermietet wird, wie ein Chalet in den Alpen, eine Tessiner Wohnung oder ein Seehaus. Weil niemand dauerhaft vor Ort ist, bleiben Schäden wie Rohrbrüche, Einbrüche oder Sturmschäden oft länger unentdeckt und die Reparaturkosten fallen häufig höher aus.

Eine Ferienhausversicherung besteht in der Regel aus der Hausrat- und der Haftpflichtversicherung, ergänzend zur kantonalen oder privaten Gebäudeversicherung. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Nutzungsart, Kanton und Lage der Immobilie ab.

Die kantonale Gebäudeversicherung (KGV) deckt Feuer- und Elementarschäden am Gebäude und ist in den meisten Kantonen obligatorisch. Sie gilt automatisch ab dem Kauf und schützt die Bausubstanz vor Schäden durch Brand, Sturm, Hagel oder Hochwasser.

Die KGV schützt aber nicht das Inventar wie Möbel, Elektrogeräte und Einrichtung. Sie deckt auch nicht die Haftpflicht gegenüber Gästen und Dritten. Schäden durch Leitungswasser am Hausrat oder Einbruchdiebstahl fallen ebenfalls nicht in ihren Leistungsbereich.

In insgesamt sieben Kantonen gibt es keine kantonale Gebäudeversicherung. Hier müssen Eigentümer:innen ihr Gebäude über Privatversicherer (wie die Allianz) absichern. Es gelten jedoch unterschiedliche Pflichten:

  • Freiwillig: In den Kantonen Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden (ausser Bezirk Oberegg) ist die Gebäudeversicherung freiwillig.
  • Obligatorisch (Privatmarkt): In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, der Abschluss erfolgt jedoch über private Anbieter.

Liegt Ihre Ferienimmobilie in einem dieser sieben Kantone, kann die Gebäudeversicherung der Allianz den Schutz übernehmen, den die staatliche Versicherung nicht bietet. Für das Inventar und die Haftpflicht gegenüber Dritten sorgen die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung der Allianz. Wer besonders wertvolle Einrichtungsgegenstände absichern möchte, findet in der Kunstversicherung eine passende Ergänzung.

Eine Ferienimmobilie wird über drei Bausteine abgesichert: 

  1. Hausratversicherung für das Inventar
  2. Haftpflicht für Schäden gegenüber Gästen und Dritten 
  3. Elementarschutz gegen Naturgefahren 

Die Kombination lässt sich frei wählen, je nach Nutzungsart, Kanton und Lage. Wer zusätzlich abgesichert sein möchte, findet im Wohnschutzbrief der Allianz praktische Hilfe bei Notfällen, etwa wenn die Wasserleitung verstopft ist oder nach einem Einbruch Wachschutz gebraucht wird.

Die Hausratversicherung schützt das Inventar Ihrer Ferienimmobilie gegen die häufigsten Risiken:

  • Einbruchdiebstahl an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung
  • Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder Frost
  • Feuerschäden inklusive Rauch- und Russfolgen
  • Elementarschäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Schneedruck oder Hochwasser

Wichtig: Die Aussenversicherung Ihrer bestehenden Hausratpolice am Hauptwohnsitz deckt nur vorübergehend mitgebrachte Sachen ab. Nicht abgedeckt ist dauerhaft in der Ferienimmobilie verbleibendes Inventar wie Möbel, Elektrogeräte oder Geschirr. Dafür brauchen Sie einen zweiten Standort in der Police. Die Hausratversicherung der Allianz lässt sich dafür in eine bestehende Police integrieren oder separat abschliessen.

Als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer haften Sie nach Schweizer Recht (Art. 58 OR) persönlich, wenn Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen, zum Beispiel beim Sturz auf einer vereisten Aussentreppe. Die Privathaftpflicht der Allianz schliesst die Grundeigentümerhaftpflicht für Ferien-Einfamilienhäuser und Ferienwohnungen im Stockwerkeigentum explizit ein. Eine separate Gebäudehaftpflicht ist für diese Objekte nicht zwingend nötig, sofern eine Privathaftpflicht besteht. Bei gewerblicher Vermietung oder bei Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen ändert sich die Lage und eine Beratung ist sinnvoll.

Die Elementarversicherung schützt das Ferienhaus bei Elementarschäden, z. B. durch:

  • Hochwasser und Überschwemmung
  • Sturm und Hagel
  • Lawinen und Schneedruck
  • Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch

Besonders relevant ist diese Deckung für Ferienimmobilien in Alpennähe oder am See. Bei der Allianz ist der Elementarschutz automatisch in der Hausrat- und Gebäudeversicherung enthalten, Sie müssen ihn nicht separat einschliessen. Für Schweizer Ferienhäuser in Risikolagen ist diese integrierte Lösung besonders wertvoll.

Welche Bausteine passen zu Ihrer Ferienimmobilie?

Die richtige Kombination aus Hausrat, Haftpflicht und Elementarschutz hängt von Lage, Nutzung und Kanton ab. Unsere Beraterinnen und Berater erarbeiten mit Ihnen die passende Lösung für Ihr Chalet, Ihre Ferienwohnung oder Ihr Seehaus.

Wer vermietet, ändert die Nutzung und das kann Auswirkungen auf den Versicherungsbedarf haben. Ferienimmobilien stellen besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz, vor allem wenn sie längere Zeit leer stehen oder an Gäste überlassen werden.

Steht Ihre Ferienimmobilie über längere Zeit leer, kann das Ihren Versicherungsschutz beeinflussen. Viele Policen werten unbewohnte Objekte ab einem bestimmten Zeitraum als erhöhtes Risiko, weil Schäden unentdeckt bleiben und Einbrüche wahrscheinlicher werden. Wer das nicht meldet, riskiert eine Kürzung der Leistung. Im schlimmsten Fall zahlt die Versicherung gar nichts. Geben Sie deshalb beim Abschluss die Objektart korrekt an. Bei der Allianz wählen Sie dafür «Ferienhaus / Zweitwohnung».

Die Gastgeber-Garantie von Plattformen wie Airbnb ist keine Versicherung und wird auch von Airbnb selbst nicht als Ersatz für eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung dargestellt. Wer regelmässig über solche Plattformen vermietet, sollte deshalb prüfen, ob die eigene Police die gewerbliche Nutzung tatsächlich einschliesst oder ob eine Anpassung nötig ist. Bei der Allianz klären unsere Beraterinnen und Berater im persönlichen Gespräch, ob Ihre bestehende Police die konkrete Vermietungssituation abdeckt. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, jede Situation wird individuell beurteilt.

Beschädigt ein Gast etwas in Ihrer Ferienwohnung, zum Beispiel den Parkettboden durch einen umgekippten Topf, haftet er in der Schweiz grundsätzlich persönlich. Solche Schäden sind in der Regel über die Privathaftpflicht des Gastes gedeckt. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen nicht für das Fehlverhalten von Gästen aufkommen. Schwierig wird es, wenn der Gast keine Privathaftpflicht hat oder zahlungsunfähig ist. Dann bleiben die Kosten oft bei Ihnen. Die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung schliesst Schäden durch Mietparteien und Dritte in der Regel aus.

Die Hausratversicherung der Allianz schützt das Inventar Ihrer Ferienimmobilie gegen Einbruchdiebstahl, Wasser- und Feuerschäden sowie Elementarschäden durch Sturm, Hagel oder Hochwasser. Haben Sie bereits eine Hausratpolice bei der Allianz, lässt sich die Ferienimmobilie einfach als zweites Objekt ergänzen, oder Sie schliessen unkompliziert eine separate Police ab.

Das spricht für die Allianz als Partnerin für Ihre Ferienimmobilie:

  • Persönliche Beratung durch das Generalagenturennetz in der ganzen Schweiz
  • Schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung
  • Einfaches digitales Abschliessen oder Erweitern bestehender Policen
  • Stabilität und Verlässlichkeit der globalen Allianz Gruppe

Wer seine Ferienimmobilie in guten Händen wissen möchte, findet bei der Allianz eine Lösung, die zur eigenen Nutzung, zur Lage und einer allfälligen bestehenden Police passt.

Bereit, Ihre Ferienimmobilie konkret abzusichern?

Sagen Sie uns, wo Ihr Ferienhaus steht und wie Sie es nutzen, den Rest übernehmen unsere Beraterinnen und Berater. Sie finden die passende Kombination aus Hausrat, Haftpflicht und Elementar für Ihre Situation, ohne viel Papierkram.

Nein, in der Regel nicht. Die Aussenversicherung Ihrer Hauptpolice deckt nur vorübergehend mitgebrachte Sachen ab, nicht dauerhaft in der Ferienimmobilie verbleibendes Inventar. Für dauerhaft dort belassenes Inventar brauchen Sie einen zweiten Standort in der Police oder eine eigenständige Hausratversicherung.

Die kantonale Gebäudeversicherung (KGV) schützt das Gebäude gegen Feuer und Elementarschäden, aber nicht das Inventar, nicht die Haftpflicht gegenüber Gästen und Dritten und nicht Schäden durch Leitungswasser am Hausrat. In sieben Kantonen gibt es keine KGV, dort muss die Gebäudeversicherung privat abgeschlossen werden.

Als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer sind Sie nach Schweizer Recht (Art. 58 OR) dafür verantwortlich, dass Ihr Grundstück für Dritte sicher ist. Die Privathaftpflicht der Allianz schliesst die Grundeigentümerhaftpflicht für Ferien-Einfamilienhäuser und Ferienwohnungen im Stockwerkeigentum explizit ein. Bei gewerblicher Vermietung empfiehlt sich eine persönliche Beratung durch unsere Beraterinnen und Berater.

Die Prämie hängt unter anderem von Lage, Grösse, Nutzungsart, gewählten Bausteinen und Deckungssummen ab. Eine individuelle Berechnung schafft Klarheit über Ihre konkrete Versicherungsprämie.

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