Unfallversicherung Selbstständige: So schliessen Sie die UVG-Lücke

Themen

AUF EINEN BLICK
  • Selbstständige sind nicht automatisch nach UVG gegen Unfälle versichert. Ohne eigene Vorsorge fehlen Taggeld und Rente.
  • Selbstständige können sich freiwillig nach UVG versichern und erhalten dieselben Grundleistungen wie Angestellte.
  • Eine UVGZ oder private Unfallversicherung ergänzt den Basisschutz mit höheren Taggeldern oder Spitalkomfort.
  • Die Allianz bietet massgeschneiderte Unfallversicherungen für Selbstständige – mit oder ohne Personal.

Was passiert, wenn Sie durch einen Unfall wochenlang ausfallen? Für Angestellte greift hier die obligatorische Unfallversicherung nach UVG. Selbständige hingegen stehen ohne Taggeld, Lohnersatz und Invalidenrente da, denn das UVG gilt nicht automatisch. Die Allianz schliesst diese Versicherungslücke.

Ob Solo-Selbständig, mit Personal oder Mischeinkommen: Unsere Beraterinnen und Berater analysieren Ihre Situation und empfehlen die passende Unfallversicherung – kostenlos und ohne Verpflichtung.

In der Schweiz schützt das Unfallversicherungsgesetz (UVG) alle Arbeitnehmenden automatisch. Berufsunfall, Freizeitunfall, Berufskrankheit: Angestellte sind obligatorisch versichert. Für Selbständigerwerbende gilt dieses Obligatorium jedoch nicht. 

Wer eine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft führt, muss sich selbst um den Unfallschutz kümmern.

Ohne freiwillige Unfallversicherung greift nur die Krankenkasse (KVG). Diese übernimmt zwar die Heilungskosten, allerdings mit Franchise und Selbstbehalt. Taggeld bei Erwerbsausfall, Invalidenrente oder Hinterlassenenrente leistet sie nicht. Die Versicherungslücke betrifft also genau die Bereiche, die bei einem schweren Unfall über die wirtschaftliche Existenz entscheiden.

Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen im Überblick:

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Merkmal
Angestellte
Selbstständige
UVG-Pflicht Ja – obligatorisch Nein – freiwillig
Wer zahlt die Prämie? Arbeitgeber (BU) / Arbeitnehmer (NBU) Selbst zu tragen
Taggeld bei Unfall 80 % des versicherten Lohns Keines – ausser mit freiwilliger Versicherung
Invalidenrente Bis 80 % des versicherten Lohns Keine UVG-Rente ohne Versicherung
Heilungskosten 100 % via UVG (keine Franchise) Nur via Krankenkasse (mit Franchise / Selbstbehalt)

Die Zahlen der Suva unterstreichen das Risiko: Über ein Arbeitsleben hinweg fehlt jede und jeder Selbständige über einen Monat im Betrieb als Folge eines Unfalls. Jede zehnte selbständig erwerbende Person bezieht irgendwann eine Invalidenrente.

GUT ZU WISSEN

Inhaberinnen und Inhaber einer GmbH oder AG, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen, gelten rechtlich als Angestellte. Sie sind damit obligatorisch nach UVG versichert. Die Lücke betrifft vor allem Selbstständige mit Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft.

Selbstständige haben je nach Situation unterschiedliche Möglichkeiten, sich gegen Unfallfolgen abzusichern. Die richtige Wahl hängt davon ab

  • ob Sie Personal beschäftigen
  • wie hoch Ihr Einkommen ist und 
  • welchen Schutzumfang Sie sich wünschen. 

Wichtige Abgrenzung: Eine Krankheit ist kein Unfall. Wenn Sie als Selbstständige oder Selbständiger wegen einer Krankheit ausfallen, leistet die Unfallversicherung nichts. Dafür brauchen Sie eine separate Krankentaggeldversicherung (KTG). Diese sichert den Erwerbsausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ab und schliesst damit eine weitere häufige Versicherungslücke.

Dieser Baustein ist die wichtigste Absicherung für Inhaber (ab CHF 66 690.– Jahreslohn), um die Lücke beim Erwerbsersatz zu schliessen.

Was ist versichert? 

Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten. Sie erhalten die identischen Leistungen wie obligatorisch versicherte Angestellte.

Was wird abgedeckt?

  • Heilungskosten: 100 % Deckung (ambulant/stationär) ohne Franchise und Selbstbehalt.
  • Taggeld: 80 % des versicherten Verdienstes (Wartefrist wählbar).
  • Renten: Invalidenrenten (bis 80 %) und Hinterlassenenrenten. Zusammen mit AHV/IV sind Komplementärrenten bis zu 90 % des Verdienstes möglich.
  • Kapital: Integritätsentschädigung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung.

Welche Risiken sind versichert? 

Das Existenzrisiko durch fehlenden Lohnersatz. Ab einem Invaliditätsgrad von 10 % besteht bereits ein Rentenanspruch.

Die private Unfallversicherung basiert auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und richtet sich an Selbstständige, die keine freiwillige UVG-Versicherung abschliessen können oder wollen – etwa bei einem Verdienst unter der Eintrittsschwelle oder als gezielte Ergänzung.

Was ist versichert?

Ein weltweit gültiger Unfallschutz, der individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden kann.

Was wird abgedeckt?

  • Heilungskosten: Deckung je nach gewählter Variante (allgemein, halb privat oder privat).
  • Kapitalleistungen: frei wählbare Summen bei Invalidität oder Todesfall, die oft über die gesetzliche Grunddeckung hinausgehen.
  • Lohnergänzung: Absicherung von Lohnanteilen über dem UVG-Maximum von CHF 148 200.–.

Welche Risiken sind versichert?

  • Einkommenslücken: Schutz für Soloselbstständige ohne festes Mindesteinkommen (keine Eintrittsschwelle).
  • Höhere Ansprüche: Deckung für Personen, die im Ernstfall höhere Kapitalauszahlungen benötigen, als das Gesetz vorsieht.

Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, greift das UVG-Obligatorium. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihr Personal gegen Berufs- (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU) zu versichern.

Was ist versichert? 

Die Haftung gegenüber Ihren Angestellten. Während Sie die Prämien für die BU tragen, können die Kosten für die NBU-Deckung vom Lohn der Mitarbeitenden abgezogen werden.

Was wird abgedeckt?

Die gesetzlichen Mindestleistungen für Ihr Team. Die Allianz übernimmt hierbei die komplette administrative Abwicklung im Schadenfall.

Welche Risiken sind versichert?

  • Arbeitgeberrisiko: Erfüllung der gesetzlichen Versicherungspflicht für das Personal.
  • Finanzieller Schutz des Teams: Absicherung der Mitarbeitenden bei Arbeitsausfällen oder Invalidität.
GUT ZU WISSEN

Diese Versicherung schützt ausschliesslich Ihre Mitarbeitenden. Für Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma gilt: Wer für sein Team eine Unfallversicherung abschliesst, ist damit selbst noch nicht nach UVG versichert.

Die UVGZ schliesst Lücken, die das Basisgesetz offenlässt, und positioniert Sie als attraktive Arbeitgeberin oder attraktiven Arbeitgeber. Sie ergänzt die Unfallversicherung für Ihr Personal um wertvolle Zusatzleistungen.

Was ist versichert?

Erweiterte Leistungen für Ihr Team, die über die gesetzliche Basisdeckung hinausgehen.

Was wird abgedeckt? 

  • Spitalkomfort: Upgrade auf die Halbprivat- oder Privatabteilung.
  • Höhere Taggelder: Schliessung der Einkommenslücke durch Erhöhung der Taggelder auf bis zu 100 %.
  • Sorglosschutz: Differenzdeckung bei Kürzungen infolge grober Fahrlässigkeit.
  • Topverdiener: Absicherung von Lohnanteilen über dem UVG-Maximallohn (CHF 148 200.–).

Welche Risiken sind versichert? 

Lohn- und Komfortrisiken: Schutz vor finanziellen Einbussen bei hohen Löhnen und Sicherung von Vorzugsbehandlungen im Spital.

GUT ZU WISSEN

Die UVGZ ist bei der Allianz ausschliesslich in Kombination mit einer UVG-Versicherung für Personal abschliessbar. Für Soloselbstständige ohne Angestellte ist sie keine eigenständige Lösung; hier bietet die private Unfallversicherung den passenden Zusatzschutz.

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Die Prämie für die freiwillige Unfallversicherung hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. 

Wovon hängt die Prämie ab? Die Prämie berechnet sich als Prozentsatz des versicherten Jahresgehalts. Bei der freiwilligen UVG-Versicherung liegt dieser zwischen CHF 66 690.– und dem UVG-Maximallohn von CHF 148 200.–. Je höher der versicherte Verdienst, desto höher die Prämie in Franken. Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen, sind zum Beispiel die Art der Tätigkeit und das Berufsrisiko oder auch der gewählte Deckungsumfang.

Welche Faktoren erhöhen oder senken die Kosten? Sie können die Prämie Ihrer Unfallversicherung auf verschiedene Arten beeinflussen. Sparmöglichkeiten finden sich beispielsweise, wenn Sie das Taggeld erst nach einer längeren Wartefrist beziehen, die Unfalldeckung aus der Krankenkasse ausschliessen oder einen mehrjährigen Vertrag abschliessen.

Wir berechnen Ihre Prämie individuell, basierend auf Branche, Einkommen und Deckungsumfang.

Die Unfallversicherung ist ein zentraler Baustein. Doch Selbstständige tragen weitere Risiken, die sich gezielt absichern lassen. Folgende Versicherungen für Selbstständige ergänzen Ihren Schutz sinnvoll.

  • Krankentaggeldversicherung (KTG): Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, verliert Einkommen. Denn eine Krankheit ist kein Unfall und wird von der Unfallversicherung nicht gedeckt.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit Dritten einen Schaden verursachen. Je nach Branche kann sie sogar vorgeschrieben sein.
  • BVG / Pensionskasse (freiwillig): Selbstständige ohne Personal sind nicht BVG-pflichtig. Wer sich freiwillig einer Pensionskasse anschliesst, deckt Vorsorgelücken und profitiert von steuerlichen Vorteilen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die aus dem Betrieb Ihres Unternehmens entstehen. Besonders relevant, wenn Kundinnen und Kunden Ihre Geschäftsräume betreten oder Sie Aufträge vor Ort ausführen.

Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Branche, Ihrer Betriebsgrösse und Ihrer persönlichen Situation ab. In einem Beratungsgespräch mit der Allianz klären Sie alle offenen Punkte und erhalten eine Lösung, die zu Ihnen passt.

Die Allianz bietet Selbstständigerwerbenden mehrere Wege, sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Die vier zentralen Bausteine im Überblick:

  • freiwillige UVG-Versicherung – die Basislösung für Soloselbstständige (ab CHF 66 690.– Jahresverdienst). Sie bietet die identischen gesetzlichen Leistungen wie für Angestellte (Heilungskosten, Taggeld, Renten).
  • obligatorische UVG-Versicherung für Personal – wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, ist dieser Schutz gesetzliche Pflicht. Die Allianz übernimmt hierbei die komplette Abwicklung.
  • private Unfallversicherung (PU) – die Lösung für alle unter der UVG-Eintrittsschwelle oder als leistungsstarke Ergänzung für Lohnanteile über CHF 148 200.–.
GUT ZU WISSEN

Die UVGZ optimiert den Schutz für Sie und Ihr Team (z. B. Spitalkomfort), ist bei der Allianz jedoch immer an eine obligatorische UVG-Lösung für Personal gekoppelt.

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Lösung
Zielgruppe
Voraussetzung / Kombination
Wichtigster Vorteil

Freiwillige UVG-Versicherung

Soloselbstständige

Jahresverdienst ab CHF 66 690.–

Gleiche Basisleistungen wie für Angestellte

Obligatorische UVG-Versicherung

Selbstständige mit Personal

Gesetzliche Pflicht für alle Mitarbeitenden

Erfüllt die Arbeitgeberhaftung für das Team

UVGZ

Selbstständige mit Personal

Nur koppelbar an die obligatorische UVG-Versicherung

Deckt Lohnanteile über CHF 148 200.– sowie Spitalkomfort

Private Unfallversicherung (PU)

Soloselbstständige

Eigenständig oder als Ergänzung zur UVG-Versicherung

Keine Eintrittsschwelle beim Verdienst

Die gesetzliche Grunddeckung nach UVG ist solide, deckt aber nicht jedes Bedürfnis ab. Die gesetzliche Deckung lässt sich um folgende weitere Bausteine erweitern, um individuelle Lücken zu schliessen.

  • Spitalkomfort: Upgrade auf Halbprivat- oder Privatabteilung.
  • Voller Erwerbsersatz: Erhöhung des Taggelds von gesetzlichen 80 % auf bis zu 100 %.
  • Überobligatorischer Schutz: Absicherung von Lohnanteilen über CHF 148 200.–.
  • Leistungskürzungen abgedeckt: Die UVGZ übernimmt Kürzungen, die das UVG bei grober Fahrlässigkeit vornimmt.
  • Persönliche Beratung: Generalagenturen in der ganzen Schweiz beraten Sie lokal und unkompliziert. Ihre Beraterin oder Ihr Berater kennt die Besonderheiten Ihrer Branche und Region.
  • Massgeschneiderte Lösung: Ob mit Personal, ohne Personal oder in Mischformen – die Allianz findet die passende Kombination für Ihre Situation.
  • Flexible Bausteine: Von der gesetzlichen Grunddeckung bis zum erweiterten Schutz lassen sich verschiedene Bausteine kombinieren.
  • Transparenter Prozess: Ein Gesundheitsfragebogen gehört zum Abschluss dazu. Daraus können Vorbehalte oder Ausschlüsse resultieren. Die Allianz kommuniziert das offen und klar.
  • Internationale Stabilität: Als Teil der globalen Allianz Gruppe verbindet die Allianz lokale Präsenz mit internationaler Finanzstärke.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre individuelle Situation analysieren. Die Allianz begleitet Selbstständige durch alle Phasen – von der Gründung über den Aufbau mit Personal bis zur umfassenden Absicherung im Schadenfall. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihnen passt.

Wir analysieren Ihre Situation und finden die passende Unfallversicherung – unverbindlich und kostenlos.

Nein. Selbstständigerwerbende sind gesetzlich nicht verpflichtet, sich selbst nach UVG zu versichern. Wer jedoch Mitarbeitende beschäftigt, muss diese obligatorisch versichern. Ohne freiwillige Versicherung deckt nur die Krankenkasse Heilungskosten – Taggeld und Invalidenrente entfallen.

Mit dem Ende Ihrer Anstellung erlischt der obligatorische UVG-Schutz. Sie können innerhalb von 31 Tagen eine Abredeversicherung abschliessen und den NBU-Schutz bis zu 6 Monate verlängern. Danach brauchen Sie eine freiwillige UVG-Versicherung oder eine private Unfallversicherung. 

Ihre Krankenkasse übernimmt die Heilungskosten – allerdings mit Franchise und Selbstbehalt. Taggeld, Invalidenrente und Hinterlassenenrente gibt es ohne UVG-Versicherung nicht. Ein längerer Erwerbsausfall kann die wirtschaftliche Existenz Ihres Betriebs gefährden. 

In der freiwilligen UVG-Versicherung können Sie Einkommen zwischen CHF 66 690.– und CHF 148 200.– versichern. Liegt Ihr Verdienst darunter oder möchten Sie höhere Lohnanteile absichern, bietet die private Unfallversicherung eine flexible Lösung ohne feste Eintrittsschwelle. 

Zusätzlich zur Einkommensgrenze gilt: Sie müssen von der Ausgleichskasse (AHV) offiziell als selbstständig erwerbend im Haupterwerb anerkannt sein. Zudem ist ein Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz erforderlich. Für die private Unfallversicherung oder die UVG-Zusatzversicherung findet zusätzlich eine Risikoprüfung via Gesundheitsfragebogen statt. 

Ja. Sowohl in der freiwilligen UVG-Versicherung als auch in der privaten Unfallversicherung darf die Allianz Suva-Risikobetriebe versichern. Die Suva-Pflicht gilt ausschliesslich für die obligatorische Unfallversicherung des Personals – nicht für die Eigenabsicherung Selbstständiger. 

Ja, in der Regel ist ein Gesundheitsfragebogen erforderlich. Je nach Gesundheitszustand können daraus Vorbehalte oder Ausschlüsse resultieren. In begründeten Fällen (etwa bei erheblichen dauerhaften Gesundheitsschäden) kann der Versicherer den Abschluss auch ablehnen. 

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