Krankentaggeld­versicherung Selbstständige: Einkommenslücke schliessen

Themen

AUF EINEN BLICK
  • Die Krankentaggeldversicherung ist für Selbstständige in der Schweiz nicht obligatorisch. Wer keine Taggeldversicherung hat, trägt den vollen Erwerbsausfall bei Krankheit selbst.
  • Ohne Einkommen laufen Betriebskosten (z. B. Büromiete, Leasing und Löhne) genauso weiter wie private Fixkosten (z. B. Hypothek, Krankenkasse und Lebenshaltung).
  • Die Invalidenversicherung greift in der Regel erst nach 365 Tagen. Das Krankentaggeld sichert genau diese kritische Zwischenphase.
  • Die Allianz Krankentaggeldversicherung nach VVG bietet Selbstständigen wählbare Wartefristen, flexible Taggeldhöhen und Zusatzleistungen.

Was passiert, wenn Sie für Wochen ausfallen? Für Selbstständige in der Schweiz bedeutet Krankheit: Das Einkommen stoppt, während Betriebskosten und private Fixkosten weiterlaufen. Anders als bei Angestellten wird ihr Lohn nicht fortgezahlt. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) der Allianz schliesst genau diese Lücke.

Wenn Sie ausfallen, laufen Ihre geschäftlichen und privaten Fixkosten ungebremst weiter. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren exakten Taggeldbedarf berechnen, damit Miete, Löhne und Lebensunterhalt im Ernstfall gedeckt sind.

Die Krankentaggeldversicherung ist für Selbstständigerwerbende in der Schweiz freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Taggeldversicherung abzuschliessen. Dennoch ist das finanzielle Risiko ohne diese Absicherung erheblich.

Denn während Angestellte durch Art. 324a OR geschützt sind, tragen Selbstständigerwerbende ihr Erwerbsausfallrisiko selbst. Das betrifft eine beachtliche Gruppe: Laut BFS (2025) sind rund 15,1 % der Erwerbstätigen in der Schweiz selbstständig und damit nicht über diese gesetzliche Lohnfortzahlung abgesichert.

Werden Sie als selbstständige Person krank, stoppt Ihr Einkommen sofort, private Fixkosten und Betriebskosten fallen aber weiterhin an. Die Grundversicherung (KVG) deckt Arztkosten, ersetzt aber keinen Erwerbsausfall.

Weder Unfallversicherung noch Krankentaggeldversicherung für Selbstständige sind obligatorisch, sodass Sie das volle Risiko eines Erwerbsausfalls selbst tragen. Eine freiwillige Krankentaggeldversicherung schliesst diese Lücke und sichert Ihre Existenz.

GUT ZU WISSEN

Beschäftigen Sie Mitarbeitende, kann je nach Branche ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für Ihre Angestellten vorschreiben. Für Sie als Inhaberin oder Inhaber bleibt die Versicherung jedoch in jedem Fall freiwillig.

Für Selbstständigerwerbende gibt es den Schutz nach Art. 324a OR nicht. Fällt ihr Einkommen weg, greift kein gesetzliches Auffangnetz. Die Invalidenversicherung leistet in der Regel erst nach 365 Tagen und dazwischen klafft eine Lücke, die vollständig ungedeckt bleibt.

Viele Selbstständige glauben, die Grundversicherung (KVG) decke auch den Lohnausfall, aber das stimmt nicht. Die Grundversicherung übernimmt Arztkosten oder Medikamente, den Erwerbsausfall ersetzt sie jedoch nicht.

Verschiedene Kosten müssen bei Krankheit weiterhin gedeckt sein:

  • Büromiete und Geschäftsräume
  • Leasing für Fahrzeuge oder Geräte
  • Löhne für Mitarbeitende
  • Krankenkassenprämien (privat und geschäftlich)
  • Hypothek und private Wohnkosten
  • Externe Stellvertretung oder temporäre Arbeitskräfte

Ohne Krankentaggeldversicherung tragen Selbstständige diese Risiken allein.

  1. IT-Freiberuflerin mit Burn-out: Eine Softwareentwicklerin fällt drei Monate aus. Büromiete, Lizenzen und Krankenkassenprämien laufen weiter. Ohne Krankentaggeldversicherung fehlt ihr gesamtes Einkommen. Mit einer Krankentaggeldversicherung erhält sie nach Ablauf der Wartefrist ein Taggeld, das Betriebs- und Lebenskosten deckt.
  2. Praxisinhaberin mit längerer Erkrankung: Eine Physiotherapeutin erkrankt schwer und fällt über Monate aus. Sie muss eine Stellvertretung finanzieren. Die KTG sichert ihr Einkommen, während die Praxis weiterlaufen kann.

Wichtig: Wer erst nach einem Gesundheitsereignis eine Krankentaggeldversicherung nach VVG abschliessen möchte, riskiert eine Ablehnung oder einen Versicherungsvorbehalt. Handeln Sie deshalb frühzeitig, solange Sie gesund sind.

Viele Selbstständige orientieren sich bei der Absicherung an einer einfachen Faustregel: 80 bis 90 % des Einkommens versichern. Das klingt zunächst plausibel, reicht in der Praxis aber oft nicht aus.

Der Grund: Diese Faustregel berücksichtigt meist nur den persönlichen Lebensunterhalt. Betriebliche Fixkosten wie Büromiete, Leasing, Software oder Versicherungen laufen im Krankheitsfall jedoch häufig weiter. Wer seinen tatsächlichen Bedarf realistisch einschätzen will, sollte deshalb private und geschäftliche Fixkosten zusammenrechnen.

Entscheidend für das Taggeld ist also nicht nur das Einkommen, sondern der monatliche Gesamtbedarf.

1. Betriebliche Fixkosten berechnen

Rechnen Sie zuerst alle laufenden Kosten zusammen, die Ihr Unternehmen auch bei einer Arbeitsunfähigkeit weiterhin tragen muss.

Beispiel pro Monat:

  • Büromiete: CHF 1500.–
  • Leasing: CHF 400.–
  • Software und Lizenzen: CHF 200.–
  • Versicherungen: CHF 200.–

Betriebliche Fixkosten total: CHF 2300.– pro Monat

2. Private Fixkosten berechnen

Anschliessend erfassen Sie Ihre privaten Ausgaben, die ebenfalls gedeckt bleiben müssen.

Beispiel pro Monat:

  • Wohnkosten: CHF 2000.–
  • Krankenkasse: CHF 400.–
  • Lebenshaltung: CHF 1800.–

Private Fixkosten total: CHF 4200.– pro Monat

3. Monatlichen Gesamtbedarf ermitteln

Addieren Sie nun die betrieblichen und die privaten Fixkosten:

CHF 2300.– + CHF 4200.– = CHF 6500.– pro Monat

Das entspricht einem empfohlenen Mindest-Taggeld von rund CHF 217.– pro Tag.

Nehmen wir an, Ihr Nettoeinkommen nach AHV-Beiträgen beträgt CHF 84 000.– pro Jahr, also CHF 7000.– pro Monat.

Wenn Sie sich an der Faustregel orientieren und 80 % des Nettoeinkommens versichern, ergibt das CHF 5600.– pro Monat.

Ihr tatsächlicher Bedarf liegt im Beispiel jedoch bei CHF 6500.– pro Monat.

Es entsteht also eine Deckungslücke von CHF 900.– pro Monat.

Genau deshalb lohnt es sich, das Taggeld individuell zu berechnen, statt sich auf pauschale Richtwerte zu verlassen.

Hinweis

Dieses Berechnungsbeispiel dient der Orientierung. Wie hoch Ihr persönlicher Bedarf tatsächlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel von Ihrer Branche, Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer familiären Situation und vorhandenen finanziellen Rücklagen.

Eine persönliche Beratung hilft Ihnen, den Versicherungsschutz auf Ihre persönliche Situation abzustimmen.

Die Krankentaggeldversicherung ersetzt Ihr Einkommen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist erhalten Sie ein sogenanntes Taggeld: Also einen täglichen Betrag, den Sie frei verwenden können. Die Leistungsdauer beträgt bei Policen nach VVG in der Regel bis zu 730 Tage pro Leistungsfall. Damit überbrückt die Versicherung die kritische Phase, bis eine allfällige IV-Rente einsetzt.

Optional lassen sich Zusatzbausteine wie ein Unfalltaggeld oder ein Mutterschaftszusatz einschliessen. Für Selbstständige ohne obligatorische UVG-Deckung ist der Unfallzusatz besonders relevant.

Ein wichtiger Unterschied betrifft die Versicherungsform: Bei einer Summenversicherung wird eine vorab festgelegte Summe ausbezahlt, unabhängig vom tatsächlichen Schaden. Bei einer Schadenversicherung richtet sich die Leistung nach dem effektiv entstandenen Verlust. Für Selbstständigerwerbende mit schwankendem Einkommen ist die Summenversicherung meist vorteilhafter. Sie bietet Planbarkeit, weil die Taggeldhöhe von Anfang an feststeht.

Die Krankentaggeldversicherung nach VVG umfasst mehrere Kernleistungen. Je nach Anbieter und gewähltem Paket variiert der Umfang. Folgende Bausteine sind typisch:

  • Verdienstausfall-Ersatz: Tägliches Taggeld bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit ab 25 % (VVG). Die Lohnersatzquote liegt je nach Vertrag bei 80, 90 oder 100 % des versicherten Lohns.
  • Leistungsdauer bis 730 Tage: pro Leistungsfall, nicht kumuliert über alle Krankheiten. Das sichert auch bei wiederholten Erkrankungen einen durchgehenden Schutz.
  • Fixe Lohnsumme: Bei einer Summenversicherung wird ein fester Betrag versichert. Das ist ein klarer Vorteil für Selbstständige ohne regelmässigen Lohn.
  • KTG-Zusatz mit zwei Taggeldhöhen: Je nach Wartefrist lassen sich unterschiedliche Taggeldsätze vereinbaren. So können Sie die Prämie gezielt steuern.
  • Mutterschaftszusatz: Ergänzt die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung und schliesst die Einkommenslücke während des Mutterschaftsurlaubs.
  • Überschussbeteiligung: Bei der Allianz ist ab einer Jahresprämie von CHF 2000.– eine Überschussbeteiligung möglich. Das belohnt schadenfreie Jahre.

Das Krankentaggeld wird als fester Betrag ausbezahlt. Sie entscheiden selbst, wofür Sie es einsetzen. Typischerweise deckt es folgende Kostenkategorien:

  • Ausfall des Verdienstes: Ihr Einkommen, das während der Arbeitsunfähigkeit komplett wegfällt.
  • Private Fixkosten: Miete oder Hypothek, Krankenkassenprämien, Lebenshaltungskosten und weitere persönliche Ausgaben.
  • Betriebliche Kosten: Büromiete, Leasing, Softwarelizenzen, Löhne für Mitarbeitende und andere fixe Betriebskosten bei Krankheit.
GUT ZU WISSEN

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Krankentaggeldversicherung stellt das Taggeld zur freien Verfügung. Sie übernimmt Geschäftskosten nicht direkt und gezielt. Wer seine Betriebskosten separat absichern möchte, sollte zusätzlich eine  Betriebsunterbrechungsversicherung prüfen. Diese deckt spezifisch den betrieblichen Mehraufwand, etwa für Stellvertretungen oder die Weitervergabe von Aufträgen.

Die Krankentaggeldversicherung nach VVG deckt ein breites Spektrum an gesundheitlichen Risiken ab:

  • Physische Erkrankungen: von Grippe über Rückenleiden bis hin zu schweren Diagnosen wie Krebs.
  • Psychische Erkrankungen: Burn-out, Depression und andere psychische Leiden gelten als Krankheiten und sind grundsätzlich mitversichert.
  • Zusatz Schwangerschaft und Mutterschaft: Taggeldleistungen (Dauer und/oder Höhe) für Abwesenheit aufgrund der Mutterschaft, die über den gesetzlichen Mutterschaftsschutz hinausgehen.
GUT ZU WISSEN

Tipp für Gründerinnen: Eine gesetzliche Mutterschaftsentschädigung (MSE) kann über die Erwerbsersatzordnung (EO) grundsätzlich beansprucht werden. Diese ist aber auf CHF 220.– pro Tag gedeckelt. Für Selbstständige mit höherem Einkommen entsteht dadurch eine spürbare Lücke. Der KTG-Mutterschaftszusatz bei der Allianz schliesst genau diese Differenz. Beachten Sie dabei die Karenzfrist: Diese kann bis zu 270 Tage betragen. Planen Sie eine Schwangerschaft, sollten Sie den Zusatz frühzeitig einschliessen.

Trotz des breiten Leistungsumfangs gibt es klare Grenzen. Folgende Situationen sind in der Regel nicht gedeckt:

  • Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit: Bei bleibender Invalidität greift die Invalidenversicherung (IV) und allenfalls die BVG-Invalidenrente. Das Krankentaggeld endet nach der vereinbarten Leistungsdauer.
  • Vorerkrankungen mit Vorbehalt: Bei einer VVG-Police kann die Versicherung einen Versicherungsvorbehalt setzen. Dieser kann zeitlich unbefristet gelten. Bestehende Leiden sind dann vom Schutz ausgeschlossen.
  • Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit: Je nach Vertragsbedingungen können bestimmte Ausschlüsse gelten. Die genauen Bestimmungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Die Prämien für eine Krankentaggeldversicherung variieren stark und hängen von mehreren individuellen Faktoren ab:

  • Alter und Gesundheitszustand (Vorerkrankungen)
  • Branche und berufliches Risikoprofil
  • Taggeldhöhe und gewünschte Lohnersatzquote
  • Wartefrist (Karenzfrist)
  • Zusatzleistungen wie Unfalltaggeld oder Mutterschaftszusatz

Weil die Prämienunterschiede zwischen einzelnen Anbietern erheblich sein können, lohnt sich ein Krankentaggeld-Prämienvergleich. Am zuverlässigsten erfahren Sie Ihre persönliche Versicherungsprämie über eine individuelle Offerte.

Die Krankentaggeldversicherung sichert Ihr Einkommen bei Krankheit. Doch Selbstständige brauchen oft mehr als nur eine Police. Folgende Versicherungen ergänzen die KTG und schützen Ihr Unternehmen umfassend.

  • Betriebs- und Berufshaftpflicht: Schützt Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter, etwa bei Personen- oder Sachschäden durch Ihre berufliche Tätigkeit. Je nach Branche ist diese Versicherung existenziell. 
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Anders als die KTG, die Ihr persönliches Einkommen ersetzt, deckt diese Versicherung spezifisch die betrieblichen Mehrkosten. Dazu gehören etwa Stellvertretungskosten oder die Weitervergabe von Aufträgen bei längerem Ausfall.
  • Sachversicherung: Sichert Ihr Unternehmensinventar ab – etwa Maschinen, Werkzeuge, IT-Infrastruktur und Einrichtung. Bei Feuer, Wasser oder Diebstahl sind Sie finanziell geschützt.
  • Unfallversicherung: Selbstständige ohne Angestellte sind nicht obligatorisch nach UVG versichert. Eine freiwillige Unfallversicherung nach UVG oder VVG schliesst diese Lücke und deckt Heilungskosten sowie Erwerbsausfall nach Unfällen. 
  • Berufliche Vorsorge (BVG): Selbstständige können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Das sichert Invalidenrente und Altersvorsorge und ergänzt die KTG bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.

Gerade bei der Gründung oder im Wachstum lohnt es sich, alle Absicherungen gemeinsam zu prüfen. Die Allianz bietet Selbstständigen eine Rundum-Lösung aus einer Hand, sodass Sie mit einer Beratungsperson alle Policen aufeinander abstimmen können .

In der Schweiz gibt es zwei gesetzliche Grundlagen für die Krankentaggeldversicherung: das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Beide ermöglichen eine Taggeldversicherung, unterscheiden sich aber in der Praxis erheblich. Für Selbstständigerwerbende hat die Wahl direkte Auswirkungen auf Schutzumfang, Flexibilität und Taggeldhöhe.

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Kriterium
KVG
VVG
Aufnahmepflicht Ja, die Versicherung muss Sie aufnehmen Nein, Vertragsfreiheit – Anträge können abgelehnt werden
Versicherungsvorbehalte Maximal 5 Jahre, danach Wegfall Zeitlich unbefristet möglich
Leistungsdauer 720 Tage innerhalb von 900 Tagen (alle Krankheiten kumuliert) In der Regel bis zu 730 Tage pro Leistungsfall
Anspruch ab Arbeitsunfähigkeit Ab 50 % Ab 25 %
Taggeldhöhe (Einzelversicherung) Sehr tiefe Taggeldsätze ohne gesetzliche Mindesthöhe Flexibel wählbar, bis zu mehreren Hundert Franken pro Tag
Praxisrelevanz In der Praxis deutlich seltener als VVG Grosse Mehrheit der Selbstständigen ist nach VVG versichert

Wichtiger Praxishinweis: Die Aufnahmepflicht im KVG klingt zunächst vorteilhaft. In der Praxis bieten viele Versicherer nach KVG jedoch nur sehr tiefe Taggeldsätze an. Das KVG schreibt keine Mindesthöhe des Taggeldes vor. Ein Taggeld von beispielsweise CHF 10.– bis CHF 30.– reicht bei Weitem nicht, um den Erwerbsausfall von Selbstständigen zu decken. Aufnahmepflicht bedeutet also nicht automatisch guten Schutz.

Die Taggeldversicherung nach VVG bietet deutlich mehr Flexibilität: Taggeldhöhe, Wartefrist und Zusatzleistungen lassen sich individuell anpassen. Der Nachteil: Die Versicherung kann Anträge ablehnen oder einen Versicherungsvorbehalt setzen. Das heisst, bestimmte Vorerkrankungen werden dauerhaft vom Schutz ausgeschlossen. Dieser Vorbehalt kann zeitlich unbefristet gelten. Deshalb gilt: Schliessen Sie die Versicherung ab, solange Sie gesund sind.

Die Allianz versichert Selbstständige nur nach VVG. So profitieren Sie von flexiblen Wartefristen, wählbaren Taggeldhöhen und einer Leistungsdauer, die pro Leistungsfall gilt.

Beim Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für Selbstständige gibt es typische Stolpersteine, die im Ernstfall teuer werden. Die gute Nachricht: Alle lassen sich mit etwas Vorbereitung vermeiden: 

  • Zu später Abschluss nach einer Erkrankung: Wer erst nach einem Gesundheitsereignis eine Taggeldversicherung nach VVG abschliessen möchte, riskiert eine Ablehnung oder einen zeitlich unbefristeten Versicherungsvorbehalt. Handeln Sie, solange Sie gesund sind.
  • Wartefrist zu lang ohne ausreichende Liquiditätsreserve: Eine längere Wartefrist kann die Prämie senken, bedeutet aber auch, Sie müssen den Erwerbsausfall während dieser Zeit selbst überbrücken können. Fehlen dafür genügend finanzielle Reserven, kann es im Krankheitsfall schnell zu Liquiditätsengpässen kommen. Eine kürzere Wartefrist führt zwar zu höheren Prämien, bietet dafür aber früher finanzielle Unterstützung.
  • Zu tiefes versichertes Einkommen: Viele Selbstständige versichern nur den privaten Lebensunterhalt. Fixe Betriebskosten wie Büromiete, Leasing oder Mitarbeiterlöhne werden vergessen. Im Schadenfall reicht das Taggeld dann nicht.
  • Falsche oder unvollständige Gesundheitserklärung: Wer in der Gesundheitserklärung relevante Vorerkrankungen verschweigt, riskiert im Leistungsfall eine Kürzung oder Ablehnung. Transparenz schützt Sie langfristig besser als Verschweigen.
  • Unfallzusatz vergessen trotz fehlender UVG-Deckung: Selbstständige ohne Angestellte sind nicht obligatorisch unfallversichert. Ohne den optionalen Unfallzusatz in der KTG bleibt der Erwerbsausfall nach einem Unfall komplett ungedeckt.

Eine persönliche Beratung hilft, diese Stolpersteine von Anfang an zu umgehen. Ihre Beraterin oder Ihr Berater der Allianz prüft gemeinsam mit Ihnen Wartefrist, versichertes Einkommen und Zusatzbausteine, damit Ihre Krankentaggeldversicherung exakt zu Ihrer Situation passt.

Wer sich selbstständig macht, benötigt eine Versicherung, die Flexibilität und Verlässlichkeit verbindet. Genau das bietet die Allianz mit ihrer Krankentaggeldversicherung nach VVG. Sie wählen die Wartefrist, die zu Ihrer Liquiditätslage passt: 14, 30 oder 60 Tage. So steuern Sie Ihre Prämie gezielt und behalten die Kontrolle über Ihre Ausgaben.

Persönliche Beratung ist dabei kein leeres Versprechen: Ihre Beraterin oder Ihr Berater der Allianz Schweiz begleitet Sie persönlich. Gemeinsam stimmen Sie Taggeldhöhe, Zusatzbausteine und Wartefrist exakt auf Ihr Geschäftsmodell ab. Und im Leistungsfall profitieren Sie von einer raschen, unkomplizierten Schadenabwicklung. Die Allianz setzt auf kurze Wege und klare Kommunikation, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Ein Vorteil, den viele Selbstständige nicht kennen: Die Prämien für Ihre Krankentaggeldversicherung gelten als geschäftsmässig begründeter Aufwand und sind steuerlich abzugsfähig. Das senkt Ihre effektive Belastung spürbar. Da die kantonale Umsetzung im Einzelfall variieren kann, empfehlen wir, die Details mit Ihrer Steuerfachperson zu klären.

Ob Existenzsicherung, Steueroptimierung oder einfach das gute Gefühl, vorbereitet zu sein: Mit der Allianz gehen Sie als Selbstständige oder Selbstständiger zuversichtlich in die Zukunft.

Konzentrieren Sie sich voll auf Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihr finanzielles Auffangnetz. Finden Sie mit Ihrer Allianz Generalagentur vor Ort die KTG-Lösung, die exakt zu Ihrem Geschäftsmodell passt.

Nein, die Krankentaggeldversicherung ist für Selbstständigerwerbende in der Schweiz freiwillig. Haben Sie Mitarbeitende, kann je nach Branche ein Gesamtarbeitsvertrag eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für Ihre Angestellten vorschreiben. Für Sie als Inhaberin oder Inhaber bleibt die Versicherung jedoch freiwillig.

Orientieren Sie sich an Ihrem Nettoeinkommen nach AHV-Beiträgen und addieren Sie Ihre laufenden fixen Betriebskosten. Reine Faustregeln von 80–90 % des Einkommens greifen bei Selbstständigen oft zu kurz, weil Betriebskosten bei Krankheit nicht berücksichtigt werden. Eine persönliche Beratung hilft, die passende Taggeldhöhe zu ermitteln.

Koppeln Sie die Wartefrist an Ihre verfügbare Liquiditätsreserve. Wer 2–3 Monatsgehälter als Rücklage hat, kann eine längere Karenzfrist wählen und so die Prämie senken. Wer wenig Reserven hat, fährt mit einer kürzeren Wartefrist sicherer, auch wenn die Prämie etwas höher ausfällt.

Ja. Psychische Erkrankungen wie Burn-out oder Depression gelten als Krankheiten und sind grundsätzlich mitversichert. Die genauen Bedingungen und allfällige Einschränkungen hängen von der jeweiligen Police ab. Lassen Sie sich dazu persönlich beraten.

Ja. KTG-Prämien gelten bei Selbstständigerwerbenden als geschäftsmässig begründeter Aufwand und sind steuerlich abzugsfähig. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) empfiehlt dies in ihrer Praxis. Da die steuerliche Behandlung je nach Kanton unterschiedlich sein kann, empfehlen wir, die Details mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater zu klären.

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