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AUF EINEN BLICK
  • Jeder und jede in der Schweiz muss in der Krankenkasse versichert sein – auch Kinder, Studierende und Arbeitslose.
  • Wer in die Schweiz zieht, muss innerhalb von 3 Monaten eine Krankenversicherung abschliessen
  • Die Krankenkasse unterscheidet zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung.
  • Die Kosten für die Krankenkasse unterscheiden sich erheblich je nach Anbieter, Ihren persönlichen Angaben und gewählten Leistungen. Vergleichen lohnt sich.
  • Neben der Krankenkasse gibt es noch andere obligatorische Versicherungen in der Schweiz.

Der Umzug in ein neues Land bringt viele Unsicherheiten mit sich – darunter die Wahl der richtigen Krankenkasse und Versicherungen. Unser Ratgeber hilft Ihnen, sich im Schweizer Versicherungssystem zurechtzufinden und die passenden Entscheidungen zu treffen.

Ja, die Krankenversicherung oder Krankenkasse ist eine gesetzlich obligatorische Versicherung.

Sie ist für alle zwingend, die in der Schweiz wohnen. Und zwar unabhängig von Nationalität, Einkommen oder Alter – auch für Kinder, Studierende oder Personen ohne Arbeit. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

Für Personen, die aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, gilt eine Frist von 3 Monaten. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie sich bei einer anerkannten Krankenkasse versichern.

Falls Sie diese Frist verpassen, können Ihnen die kantonalen Behörden automatisch eine Versicherung zuweisen – meist ohne Rücksicht auf individuelle Wünsche oder die Prämienhöhe. Bei verspäteter Anmeldung beginnt der Versicherungsschutz erst ab Beitrittsdatum; bei nicht entschuldbarer Verspätung muss die versicherte Person (meist) einen Prämienzuschlag (Strafprämie) bezahlen.

Das kann unter Umständen teuer werden. Es lohnt sich also, sich rechtzeitig um die Krankenkasse zu kümmern.

Die Krankenkasse in der Schweiz bietet einige Eigenheiten – und damit Möglichkeiten zur Optimierung. Hier erfahren Sie die Unterschiede zwischen Grund- und Zusatzversicherung und wie Sie die richtige Franchise sowie das passende Modell wählen.

In der Schweiz basiert das Krankenversicherungssystem auf zwei Säulen: der obligatorischen Grundversicherung und der freiwilligen Zusatzversicherung. 

Die Grundversicherung sichert die medizinische Grundversorgung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt bei allen Krankenkassen dieselben Leistungen ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Arztbesuche in der allgemeinen Praxis oder bei Spezialist:innen
  • Behandlungen im Spital (allgemeine Abteilung im Wohnkanton)
  • Notfallbehandlungen (auch im Ausland, anteilig)
  • Medikamente gemäss Spezialitätenliste
  • Schwangerschaftskontrollen und Geburt
  • gewisse Therapien wie Physiotherapie oder Psychotherapie (auf ärztliche Anordnung)
  • Impfungen, Laboruntersuchungen, Reha-Massnahmen
  • Leistungen bei chronischen Krankheiten (z. B. Diabetes, Asthma)

Die Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie ergänzt die Grundversicherung dort, wo diese keine oder nur beschränkte Leistungen bietet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Spitalaufenthalte in der halbprivaten oder privaten Abteilung (Einzelzimmer, Chefarzt)
  • freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz
  • alternative Heilmethoden (z. B. Homöopathie, Osteopathie)
  • höhere Kostenbeteiligung für Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnbehandlungen
  • Zusatzleistungen bei Auslandaufenthalten (z. B. Rücktransport)
  • Zugang zu erweiterten Therapieformen und schnelleren Behandlungsterminen
  • Zahnversicherung

Neben dem Leistungsumfang gibt es weitere grundlegende Unterschiede zwischen der Grund- und Zusatzversicherung:

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Grundversicherung
Zusatzversicherung

Gewinnorientierung

Nicht gewinnorientiert (Gemeinwohlprinzip)

Gewinnorientierung erlaubt

Rechtliche Basis Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG)  Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 
Gesundheitsprüfung Jede:r wird aufgenommen, Gesundheitsprüfung nicht erlaubt  Gesundheitsprüfung möglich, Ablehnung oder Zusatzkonditionen zulässig
Pflicht Ja, für alle mit Wohnsitz in der Schweiz Nein, optional
Kündigung Gesetzlich geregelt (meist Ende November für Wechsel per Jahresende) Je nach Vertrag, oft längere Laufzeiten, Kündigungen individuell gestaltet
Leistungsumfang Einheitlich gesetzlich geregelt Anbieter bestimmt Leistungsumfang selbst
Prämienkontrolle Bundesamt für Gesundheit (BAG) Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Die Franchise ist Ihre jährliche Selbstbeteiligung in der Grundversicherung. Das heisst, dass Sie die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Spitalaufenthalte selbst bezahlen, bis dieser Betrag erreicht wurde.

Ihre Franchise können Sie wählen. Für Erwachsene liegt sie zwischen CHF 300.– und CHF 2500.– im Jahr.

Dabei gilt: Eine hohe Franchise führt zu einer tieferen Monatsprämie. Das lohnt sich für Personen, die selten zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Wer hingegen regelmässig medizinische Betreuung braucht, ist in der Regel mit einer tiefen Franchise besser beraten.

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Jährliche Franchise (in CHF)
Bedeutung
Lohnt sich für
300.– (Mindestwert) Höchste Prämie, niedrigste Selbstbeteiligung Personen, die häufig zum Arzt gehen
500.– / 1000.– Kompromisslösung mit leicht reduzierter Prämie Personen, die gelegentlich zum Arzt gehen
1500.– / 2000.– Deutlich günstigere Prämie, höheres Risiko Personen, die selten zum Arzt gehen
2500.– (Maximalwert) Niedrigste Prämie, höchste Selbstbeteiligung Für sehr gesunde Personen ohne chronische Leiden
GUT ZU WISSEN

Sie haben Ihre jährliche Franchise erreicht? Ab diesem Moment zahlen Sie nur noch den gesetzlichen Selbstbehalt. Dieser beträgt 10 % der Kosten, die im Rahmen der Grundversicherung entstehen – bis zu einem Maximalbetrag von CHF 700.– pro Jahr für Erwachsene.

In der Zusatzversicherung gibt es in der Regel keine Franchise und keinen Selbstbehalt. Bei den meisten Krankenkassen beteiligen Sie sich aber auch hier in irgendeiner Form an den entstandenen Kosten.

Innerhalb der Grundversicherung bieten Krankenkassen verschiedene Versicherungsmodelle an. Diese unterscheiden sich im Preis und in der Struktur:

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Modell

Beschreibung

Vorteile und Nachteile

Standard-Modell

Freie Arztwahl, keine Einschränkungen

+ maximale Flexibilität
– höchste Prämien

Hausarzt-Modell

In der Regel müssen Sie zuerst die gewählte Hausärztin oder den gewählten Hausarzt kontaktieren;
diese vermitteln spezialisierte Fachpersonen, falls nötig

+ günstigere Prämien
– eingeschränkte Arztwahl

HMO-Modell

Ähnlich wie das Hausarzt-Modell. Statt einer festen Person ist eine Gruppenpraxis
(«Health Maintenance Organization») für Sie zuständig.

+günstigere Prämien
– keine feste Ansprechperson

Telmed-Modell

Vor jedem Arztbesuch müssen Sie eine telefonische Beratung (Hotline) in Anspruch nehmen. 

+ tiefste Prämien
– geringer Handlungsspielraum

Der Abschluss einer Krankenversicherung in der Schweiz erfolgt nicht automatisch; auch nicht für neu zugezogene Personen. Stattdessen müssen Sie sich aktiv bei einer anerkannten Krankenkasse anmelden. Dabei gibt es einige wichtige Schritte und Fristen zu beachten.

Die Anmeldung ist jedoch unkompliziert, wenn Sie wissen, worauf es ankommt.

Zuerst sollten Sie verschiedene Krankenkassen vergleichen. Denn obwohl in der Grundversicherung die Leistungen bei allen Kassen dieselben sind, gibt es erhebliche Unterschiede im Preis bzw. bei der monatlichen Prämie.

Beim Vergleichen helfen Ihnen Online-Rechner. Unabhängig und sicher ist zum Beispiel der offizielle Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Wenn Sie Krankenkassen vergleichen, sollten Sie vor allem auf folgende Punkte achten:

  • die Höhe der monatlichen Prämien (abhängig von Wohnort, Alter, Franchise und Modell)
  • die verfügbaren Versicherungsmodelle (z. B. Hausarztmodell, Telmed oder HMO)
  • zusätzliche Services wie Apps, digitale Plattformen oder Beratungssprachen
  • Kundenzufriedenheit und Servicequalität
GUT ZU WISSEN

Auch bei den Zusatzversicherungen gibt es grosse Unterschiede im Preis und bei den versicherten Leistungen. Ausserdem dürfen die Krankenkassen hier einzelnen Personengruppen Rabatt gewähren. Fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob allenfalls Spezialverträge mit einer bestimmten Krankenkasse bestehen.

Wenn Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, können Sie sich direkt dort anmelden. Sie haben in der Regel die Wahl zwischen:

  • Online-Anmeldung auf der Website der Krankenkasse
  • Antrag per Post mit Formular
  • persönlicher Beratung bei einem Berater oder einer Beraterin

Je nach Anbieter und Kanton benötigen Sie dazu verschiedene Unterlagen. Mit unserer Checkliste geht nichts vergessen:

  • gültiger Pass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbewilligung (z. B. B-, L- oder G-Ausweis)
  • Nachweis Ihres Wohnsitzes in der Schweiz
  • gegebenenfalls Einreisestempel oder Meldebestätigung der Gemeinde

Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Krankenkasse eine Bestätigung und Ihre Versichertenkarte per Post. Diese müssen Sie beim Arztbesuch, im Spital oder in der Apotheke vorweisen. Die meisten Krankenkassen bieten auch ein App an, wo die Versichertenkarte hinterlegt ist.

Die allgemeine Versicherungspflicht in der Schweiz gilt für fast alle Personen mit Wohnsitz im Land.

Dennoch gibt es besondere Lebenssituationen mit speziellen Regelungen: etwa für Personen mit Grenzgänger-Status, beim Familiennachzug oder während eines Studiums.

Sie arbeiten in der Schweiz, wohnen aber im angrenzenden Ausland? Dann haben Sie die Wahl:

  • Option 1: Abschluss einer Schweizer Grundversicherung
  • Option 2: Verbleib im Krankenversicherungssystem des Wohnlandes

Diese Entscheidung muss innerhalb von 3 Monaten ab Arbeitsbeginn in der Schweiz getroffen werden. Danach ist sie bindend. 

Falls Sie später Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, müssen Sie eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen.

Sie leben bereits in der Schweiz – Ihre Kinder kommen aber erst noch nach? In diesem Fall müssen Sie für jedes Kind eine eigene Krankenversicherung abschliessen. Und zwar ebenfalls innert 3 Monaten nach deren Eintreffen in der Schweiz.

Schweizer Krankenkassen kennen übrigens keine Familienpolice. Stattdessen wird jede Person individuell versichert, unabhängig vom Einkommen oder Familienstatus.

GUT ZU WISSEN

Kinder zahlen in der Regel deutlich günstigere Prämien. Sie können bei der gleichen Kasse wie ein Elternteil versichert werden, müssen aber nicht. Gewisse Krankenkassen bieten in diesem Fall einen Familienrabatt auf die Zusatzversicherung an.

Zusatzversicherungen können für Kinder unter Umständen ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, idealerweise direkt nach Geburt oder Zuzug.

Internationale Studierende mit einem Aufenthalt von über 3 Monaten unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht – Ausnahmen sind aber möglich:

  • EU-/EFTA-Studierende mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) können sich von der Pflicht befreien lassen, sofern der bestehende Versicherungsschutz als ausreichend anerkannt wird.
  • Für Studierende aus Drittstaaten ist eine Befreiung oft nicht möglich – sie benötigen in der Regel eine spezielle Studierendenversicherung, die deutlich günstiger ist als reguläre Krankenversicherungen.
  • Die Befreiung muss beim Kanton innerhalb der ersten 3 Monate beantragt werden und gilt jeweils nur für die Dauer des Studiums.
GUT ZU WISSEN

Einige Hochschulen arbeiten mit Versicherungsanbietern zusammen und bieten vergünstigte Lösungen an. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Institution.

Wer in die Schweiz zieht, muss sich innert 3 Monaten bei einer Krankenkasse anmelden. Die obligatorische Grundversicherung deckt ab diesem Zeitpunkt auch alle Schwangerschafts- und Geburtskosten (Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschalle, Spitalgeburt, Hebamme usw.) ab – ohne Franchise und Selbstbehalt.

Zusatzversicherungen (z. B. für halbprivate/private Abteilung, alternative Methoden, zusätzliche Ultraschalle, Stillgeld usw.) können sinnvoll sein. Zu beachten ist: Für bereits bestehende Schwangerschaften gelten oft Einschränkungen oder Wartezeiten.

Ein ungeborenes Kind kann grundsätzlich nicht versichert werden. Nach der Geburt haben Eltern 3 Monate Zeit, um eine Krankenversicherung für ihr Kind abzuschliessen. Die obligatorische Grundversicherung gilt dabei rückwirkend ab dem Tag der Geburt. Unser Tipp: Melden Sie Ihr Kind aber bereits während der Schwangerschaft bei einer Krankenkasse an.

  • Ihr Kind ist somit vom ersten Lebenstag an gut geschützt.
  • Kommt es zu früh oder krank zur Welt, besteht sofortiger Versicherungsschutz.
  • Für die meisten Zusatzversicherungen ist vor der Geburt keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
  • Gewisse Krankenkassen bieten sogar die Aufnahme des ungeborenen Kindes ohne Vorbehalte an, teils sogar mit Deckung von Geburtsgebrechen.
  • Nach der Geburt können Sie sich voll und ganz Ihrem Neugeborenen widmen.

Die gesetzliche Krankenversicherung bildet die Grundlage der Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Doch um sich noch besser gegen Risiken im Alltag, im Beruf und im privaten Umfeld zu schützen, reicht sie allein nicht aus.

Einige Versicherungen sind obligatorisch in der Schweiz. Andere zwar freiwillig – aber in der Praxis sehr empfehlenswert.

Wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie über diesen automatisch für Berufs- und Freizeitunfälle versichert.

Das gilt nicht für:

  • Teilzeit-Arbeitende mit einem Pensum unter 8 Stunden/Woche
  • Studierende oder Nichterwerbstätige (z. B. Hausmänner und -frauen, Kinder)
  • Selbständigerwerbende ohne UVG-Lösung

Diese Personen müssen die Unfalldeckung in der Krankenkasse einschliessen.

Die Hausratversicherung schützt Ihr persönliches Eigentum – etwa Möbel, Kleidung, Elektronik oder Sportausrüstung. Versichert sind zum Beispiel Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl, Elementarereignisse wie Sturm oder Erdbeben.

Je nach Kanton ist der Schutz gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch:

  • In Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura ist eine Feuer- und Elementarschadenversicherung gesetzlich vorgeschrieben – teils mit kantonalem Versicherungsmonopol.
  • In allen anderen Kantonen ist der Abschluss freiwillig, wird aber dringend empfohlen – insbesondere bei hochwertigem Hausrat.

Achten Sie auf Zusatzleistungen wie beispielsweise Glasbruch.

Bei gewissen Versicherungsgesellschaften können Sie zudem spezielle Deckungen in der Hausratversicherung einschliessen. Für besonders wertvolle Gegenstände wie Laptops oder Barista-Kaffeemaschinen bietet sich etwa eine Gegenstandsversicherung an. Und wenn Sie Ihren gesamten Hausrat umfassend absichern möchten, gibt es unsere Hausrat All Risk.

Die private Haftpflichtversicherung ist zwar freiwillig, aber dringend empfohlen. Damit schützen Sie Ihr Vermögen, wenn Sie oder Ihre Kinder unbeabsichtigt jemand anderem einen Schaden zufügen. Dazu gehören etwa Missgeschicke in der Mietwohnung, beim Sport oder im Alltag.

Die meisten Vermieterinnen und Vermieter verlangen deshalb eine Privathaftpflichtversicherung, wenn Sie eine Wohnung mieten möchten. Die Deckungssumme sollte im Idealfall bei 5 bis 10 Millionen Franken liegen.

Die Krankenkasse bietet im Ausland nur begrenzten Schutz und übernimmt medizinische Notfälle oft nur bis zum Schweizer Tarif. Eine private Reiseversicherung bietet umfassenderen Schutz, z. B.:

  • medizinische Notfallhilfe inkl. Rücktransport
  • Reiseabbruch- und Annullationskosten
  • Assistance-Leistungen wie Übersetzungsservices oder Notfallhotlines
  • Gepäckschutz

Besonders wichtig ist eine Reiseversicherung bei Fernreisen. Sie lohnt sich aber auch bei häufigen Kurztrips innerhalb Europas.

Rechtliche Konflikte können teuer und langwierig werden – ob bei Mietfragen, im Arbeitsverhältnis, im Strassenverkehr oder bei Online-Käufen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in versicherten Fällen:

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Vertretung durch den eigenen Rechtsdienst
  • Parteientschädigung
  • telefonische Rechtsauskünfte zu juristischen Alltagsfragen

Gerade der letzte Punkt ist ein grosses Plus, wenn man sich mit den rechtlichen Gepflogenheiten eines Landes noch nicht richtig auskennt.

Wer in der Schweiz eine Immobilie besitzt, ist in den meisten Kantonen verpflichtet, eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden abzuschliessen. In mehreren Kantonen gibt es ein kantonales Monopol; in wenigen anderen kann der Anbieter frei gewählt werden.

Für zusätzliche Risiken – etwa Wasserschäden, Glasbruch oder Erdbeben – ist eine private Gebäudeversicherung empfehlenswert.

Die gesetzliche Altersvorsorge ( AHV, 1. Säule) und die berufliche Vorsorge ( Pensionskasse, 2. Säule) reichen oft nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Über die freiwillige 3. Säule (z. B. Säule 3a) können Sie:

  • gezielt Kapital fürs Alter aufbauen
  • steuerlich profitieren
  • im Todesfall Ihre Familie absichern

Sie sind neu in der Schweiz und fragen sich, welche Versicherungen wirklich wichtig sind? Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und gemeinsam die passende Lösung für Ihre Situation zu finden.

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