Hausversicherung: Was Immobilieneigentümer wissen müssen. 

Themen

AUF EINEN BLICK
  • Wer ein Haus besitzt, kann sich mit einer Gebäude-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gegen finanzielle Risiken absichern.
  • Die kantonale Gebäudeversicherung ist in 19 von 26 Kantonen obligatorisch, deckt aber nur Feuer- und Elementarschäden.
  • Bei der Allianz lassen sich Gebäude, Hausrat und Privathaftpflicht aus einer Hand abschliessen und auf den eigenen Kanton abstimmen.

Die Schlüssel sind übergeben. Und schon stellt sich die Frage: Welche Versicherungen brauche ich jetzt? In der Schweiz ist das je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Wir zeigen, wie Sie Ihr Eigenheim richtig absichern.

Wir zeigen Ihnen, welche Bausteine für Ihr Haus sinnvoll sind. Unkompliziert und auf Sie abgestimmt.

Wer ein Haus in der Schweiz besitzt, ist am besten mit einer Kombination aus drei Bausteinen geschützt:

Fehlt eine dieser Versicherungen, entstehen schnell hohe Kosten. Ein Leitungswasserschaden ohne Hausratschutz? Sie zahlen den Schaden an Möbeln und Elektronik selbst. Gestohlener Schmuck nach einem Einbruch? Nur mit der richtigen Deckung ersetzt. Und wer auf Ihrem Vorplatz ausrutscht, kann Sie für den Schaden belangen. Ohne Privathaftpflicht müssen Sie dafür selbst aufkommen.

Die drei Bausteine im Überblick – was sie schützen und welche Risiken sie abdecken:

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Baustein
Funktion
Gedeckte Risiken
Gebäudeversicherung Schützt das Gebäude selbst z. B. Feuer, Elementar, Wasser, Glasbruch (je nach Kanton und Police)
Hausratversicherung Schützt den Inhalt des Hauses z. B. Feuer, Elementar, Einbruchdiebstahl (Wasser und Glasbruch je nach Police)
Privathaftpflicht Schützt Sie gegenüber finanziellen Ansprüchen Dritter Personen- und Sachschäden, die Sie anderen zufügen
GUT ZU WISSEN

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung? Was fest verbaut ist, gehört zum Gebäude. Was Sie beim Umzug mitnehmen könnten, gehört zum Hausrat. Küche und Badezimmer gehören zum Gebäude, Sofa und Fernseher zum Hausrat.

In der Schweiz ist die Gebäudeversicherung kantonal geregelt. Je nach Kanton gelten andere Regeln. In 19 Kantonen gibt es eine kantonale Gebäudeversicherung. In den GUSTAVO-Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW) und dem Fürstentum Liechtenstein wählen Sie einen privaten Versicherer.

Wichtig für alle: Wer eine Hypothek aufnimmt, muss der Bank einen Nachweis der Gebäudeversicherung vorlegen. Das gilt in jedem Kanton. Egal ob kantonal oder privat versichert.

So ist die Gebäudeversicherung in der Schweiz geregelt:

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Gruppe
Kantone
Regelung
Kantonale Gebäudeversicherung 19 Kantone (z. B. ZH, BE, LU, AG) Pflichtversicherung über die zuständige kantonale Gebäudeversicherung; deckt Feuer und Elementar
GUSTAVO-Kantone GUSTAVO-Kantone sowie Liechtenstein Keine kantonale Gebäudeversicherung; Deckung über privaten Versicherer (teils obligatorisch, teils freiwillig)
Sonderfälle Teile von AI (Bezirk Oberegg) Besondere kantonale Regelungen; im Einzelfall prüfen

In 19 Kantonen ist die Gebäudeversicherung gesetzlich geregelt: Die zuständige kantonale Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer und Elementarereignisse. Die Prämie richtet sich nach dem Versicherungswert des Gebäudes.

Was diese Deckung nicht einschliesst: Leitungswasserschäden, Glasbruch, Erdbeben, Diebstahl und Haustechnikanlagen sind nicht gedeckt. Für Leitungswasser, Glasbruch oder Erdbeben brauchen Sie eine separate Zusatzversicherung. Unsere Beraterinnen und Berater zeigen Ihnen, welche bei der Allianz für Sie am besten passen.

In den GUSTAVO-Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW) sowie in Liechtenstein gibt es keine kantonale Gebäudeversicherung. Dort können Sie einen privaten Versicherer wie die Allianz wählen.

Empfehlenswert ist ein Paket, das Feuer, Elementarschäden, Wasserschäden und Glasbruch in einer einzigen Police bündelt. So haben Sie alles in einer Police.

GUT ZU WISSEN

In den GUSTAVO-Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein haben Sie nach dem Kauf eines Hauses das Recht, eine bestehende Gebäudeversicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Dieses Wechselrecht besteht direkt nach dem Eigentumsübergang. Nutzen Sie es, um Deckung und Prämie zu vergleichen.

Feuer und Elementar sind in allen 19 Kantonen obligatorisch, wo die Gebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber je nach Kanton und Haus gibt es weitere Versicherungen, die sinnvoll sein können. Welche das sind, hängt von Ihrem Haus und Ihrer Situation ab.

Beispiel aus der Praxis

In einem Einfamilienhaus im Kanton Luzern platzt ein Rohr im Erdgeschoss. Das Wasser beschädigt den Parkettboden (Gebäude) und die Couch sowie den Fernseher (Hausrat). Wer beide Versicherungen nicht hat, zahlt für die Schäden selbst.

Hagel auf einer PV-Anlage ist übrigens ein Elementarschaden. Das heisst, er ist über die Gebäudeversicherung gedeckt, sofern Feuer und Elementar in Ihrer Police eingeschlossen sind. Es lohnt sich, das zu prüfen.

Im Wallis und der Region Basel kommen Erdbeben häufiger vor als anderswo in der Schweiz. Laut dem Bundesamt für Umwelt bebt die Erde hierzulande durchschnittlich 1000- bis 1500-mal Mal pro Jahr. Das Wallis ist die Region mit der höchsten Gefährdung, gefolgt von Basel. Die kantonalen Gebäudeversicherer bieten eine freiwillige Erdbebendeckung an. Die zahlt aber nur einen Teil des Schadens.

Trotzdem sind nur rund 5 bis 10 Prozent der Gebäude in der Schweiz gegen Erdbeben versichert. Wer in einer Risikoregion wohnt, sollte eine private Erdbebenversicherung in Betracht ziehen.

GUT ZU WISSEN

«Wer Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in welchem Umfang entschädigt, ist in der Schweiz nicht klar geregelt. Dass die Gebäudeversicherung zahlt, ist unwahrscheinlich, denn nur ein kleiner Teil der Gebäude ist gegen Erdbeben versichert. Eine gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung als Teil der Gebäudeversicherung gibt es nur im Kanton Zürich.» – Peter Burkhardt, Experte bei der Allianz

Kantonale Gebäudeversicherungen decken häufig Feuer- und Elementarschäden an PV-Anlagen. Für weitere Risiken wie Diebstahl, technische Defekte oder Ertragsausfälle brauchen Sie eine separate Photovoltaikversicherung. Das gilt auch für Wärmepumpen und Batteriespeicher.

Ob Ihre Anlage ausreichend gedeckt ist, hängt vom gewählten Deckungsumfang ab. Unsere Beraterinnen und Berater klären das gerne mit Ihnen.

Gerade nach einem Hauskauf fühlt sich das Versicherungsthema überwältigend an. Diese vier Schritte helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Schritt 1: Kanton ermitteln. Liegt Ihr Haus in einem GUSTAVO-Kanton oder in Liechtenstein? Dann brauchen Sie einen privaten Versicherer. In den anderen 19 Kantonen ist die kantonale Gebäudeversicherung zuständig.

Schritt 2: Feuer und Elementar absichern. Stellen Sie sicher, dass diese Risiken gedeckt sind. In den meisten Kantonen ist das Pflicht.

Schritt 3: Zusätzliche Risiken prüfen. Was deckt Ihre Grundpolice nicht? Leitungswasser, Glasbruch, Erdbeben und Haustechnikanlagen sind häufig nicht dabei. Besonders in Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung.

Schritt 4: Hausrat und Privathaftpflicht ergänzen. Denken Sie auch an Ihre Einrichtung. Und daran, was passiert, wenn jemand durch Sie zu Schaden kommt. Beides gehört zum Schutz für Ihr Eigenheim.

Am besten sprechen Sie mit unseren Beraterinnen und Beratern. Sie stimmen das Paket auf Ihren Kanton und Ihre Lebenssituation ab.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims sind eine Gebäudeversicherung, eine Hausratversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung oft sinnvolle Bausteine des Versicherungsschutzes.

Je nach Kanton kommen Zusatzversicherungen für Leitungswasser, Glasbruch oder Erdbeben dazu.

Wir bieten alle drei Bausteine aus einer Hand. Ein Ansprechpartner, aufeinander abgestimmte Deckungen. Und wenn mal etwas passiert, sind wir für Sie da.

In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung gegen Feuer und Elementar obligatorisch – entweder über die kantonale Gebäudeversicherung oder über einen privaten Versicherer in den GUSTAVO-Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein. Eine Privathaftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis kaum wegzudenken. Die Hausratversicherung ist in fast allen Kantonen freiwillig, aber sehr empfehlenswert. Sie leben im Kanton Nidwalden, in der Waadt, in den Kantonen Freiburg oder Jura? Dort ist die Deckung für Feuer- und Elemtenarschäden am Hausrat obligatorisch.

Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus reicht in der Regel die Privathaftpflichtversicherung aus. Eine separate Gebäudehaftpflicht ist erst dann sinnvoll, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen oder Ihr Haus vermieten. In diesem Fall haftet die Privathaftpflicht nicht für Schäden, die aus der Eigentümereigenschaft entstehen.

Die bestehende Police geht bei einem Eigentumsübergang automatisch auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. In den GUSTAVO-Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein besteht nach dem Eigentumsübergang ein Wechselrecht: Sie können die Police kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Prüfen Sie die Bedingungen der bestehenden Police frühzeitig.

Fest verbaute Anlagen wie Wärmepumpen und Solaranlagen sind häufig Teil der Gebäudeversicherung – aber nicht automatisch und nicht immer vollständig. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Anlage gedeckt ist, lohnt sich eine separate Absicherung. Unsere Beraterinnen und Berater klären das gerne mit Ihnen.

Die Prämie hängt unter anderem von Kanton, Gebäudewert, Bausubstanz und Zusatzbausteinen ab. Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich. Unsere Beraterinnen und Berater erstellen Ihnen gerne eine individuelle Offerte.

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