- Feuerschutz ist immer Teil der Hausrat- oder Gebäudeversicherung.
- In 19 Kantonen ist die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch und wird von der kantonalen Gebäudeversicherung angeboten. In den GUSTAVO-Kantonen sowie im Fürstentum Liechtenstein erfolgt die Absicherung grundsätzlich über private Versicherungsunternehmen. In einigen GUSTAVO-Kantonen ist eine Gebäudeversicherung sogar komplett freiwillig.
- Die Hausratversicherung ist in den meisten Kantonen freiwillig, aber dringend empfohlen; in NW, VD, FR und JU ist sie obligatorisch.
- Die Allianz bietet Hausrat- und Gebäudeversicherung aus einer Hand, abgestimmt auf Ihre kantonale Situation.
Themen
AUF EINEN BLICK
Ein Brand hinterlässt mehr als nur Russ und Asche. Er wirft auch viele Versicherungsfragen auf. Wer zahlt für beschädigte Geräte, wer für Schäden am Gebäude? In der Schweiz hängt die Absicherung gegen Feuerschäden von Kanton und Wohnsituation ab. Wir erklären, welche Versicherung wann leistet.
Was ist die Feuerversicherung in der Schweiz?
In der Schweiz ergibt sich Feuerschutz als Baustein innerhalb der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung. Synonyme wie Brandversicherung oder Brandschutzversicherung meinen dasselbe.
Was versicherungstechnisch als Brand gilt, ist klar definiert: Das Feuer muss ohne bestimmungsgemässen Herd entstanden sein, diesen verlassen haben und sich aus eigener Kraft ausbreiten. Sengschäden (also Verfärbungen durch Hitze ohne offene Flamme) gelten nicht als Brand. Seng- und Hitzeschäden sowie Schäden durch Nutzfeuer sind immer mitversichert.
Beispiel aus der Praxis
Ein Küchenbrand greift vom Herd auf die Einrichtung über. Die Hausratversicherung übernimmt den zerstörten Hausrat wie Möbel und Geräte. Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden an Wänden und Böden. Wer nur eine der beiden Policen hat, trägt den Rest selbst.
Feuerschutz je nach Wohnsituation: Was gilt für wen?
Leben Sie zur Miete oder haben Sie Wohneigentum? Und in welchem Kanton? Beides entscheidet, welcher Feuerschutz für Sie gilt. Die folgende Übersicht zeigt, wer was braucht.
Sie sind Mieterin oder Mieter
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Kanton
|
Kantonale Gebäudeversicherung
|
Hausratversicherung
|
|---|---|---|
| 19 Kantone | Sache der Vermieterin oder des Vermieters | Dringend empfohlen (freiwillig) |
| NW, VD, FR, JU | Sache der Vermieterin oder des Vermieters | Obligatorisch |
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Kanton
|
Kantonale
Gebäudeversicherung |
Private
Gebäudeversicherung |
Hausratversicherung
|
|---|---|---|---|
| 19 Kantone | Obligatorisch | Nicht nötig | Dringend empfohlen (freiwillig); in NW, VD, FR und JU ist sie obligatorisch. |
| GUSTAVO-Kantone und Fürstentum Liechtenstein | Nicht verfügbar | Obligatorisch (ausser in AI, GE, TI und VS) |
Obligatorisch (ausser in AI, GE, TI und VS)
Dringend empfohlen (freiwillig); in NW, VD, FR und JU ist sie obligatorisch. |
Kantonale Gebäudeversicherung und GUSTAVO-Kantone
In 19 Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Sie deckt Feuer- und Elementarschäden am Gebäude automatisch ab. Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie dort ohne weitere Massnahmen versichert.
Anders in den GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden) und im Fürstentum Liechtenstein: Dort gibt es keine staatliche Pflichtversicherung. Eigentümerinnen und Eigentümer schliessen eine private Gebäudeversicherung ab – zum Beispiel bei der Allianz. Feuer- und Elementarschäden sind dabei automatisch mitversichert.
Schutz für Mieterinnen und Mieter
Das Gebäude ist Sache der Vermieterin oder des Vermieters. Den eigenen Hausrat – Möbel, Kleidung, Elektronik – schützt die Hausratversicherung bei Brandschäden.
Dazu empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden am Mietobjekt sowie bei Nachbarinnen oder Nachbarn, wenn ein Feuer durch Unachtsamkeit entsteht.
Schutz für Eigentümerinnen und Eigentümer
Für Eigentümerinnern und Eigentümer braucht es in den meisten Kantonen die kantonale Gebäudeversicherung. In den GUSTAVO-Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein übernimmt dies die private Gebäudeversicherung. Zusätzlich ist eine Hausratversicherung sehr empfehlenswert, auch wenn sie in den meisten Schweizer Kantonen freiwillig ist. Nur in Nidwalden, Freiburg, Jura und Waadt ist sie obligatorisch.
Beide Policen sollten aufeinander abgestimmt sein. So sind Gebäude und Inventar gut geschützt.
Das sollten Sie beim Abschluss einer Feuerversicherung prüfen
Unabhängig vom Anbieter lohnt es sich, beim Abschluss folgende Punkte zu prüfen:
- Versicherungssumme zum Neuwert: Wird Ihr Hausrat oder Ihr Gebäude zum aktuellen Wiederbeschaffungswert entschädigt?
- Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit: Zahlt die Versicherung auch, wenn der Schaden durch einen Fehler verursacht wurde?
- Deckung von Aufräum- und Hotelkosten: Sind Folgekosten wie Unterkunft oder Entsorgung mitversichert?
- Selbstbehalt: Wie hoch ist Ihr Anteil im Schadenfall?
- Klare Definition der Ausschlüsse: Was ist explizit nicht gedeckt?
GUT ZU WISSEN
Bei der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung sind Feuer- und Elementarschäden immer inbegriffen. Sie müssen diesen Baustein nicht separat hinzubuchen.
Feuerversicherung mit der Allianz: Schutz aus einer Hand
Die Allianz bietet Hausratversicherung und Gebäudeversicherung aus einer Hand. Mit der optionalen Zusatzdeckung sind wir auch dann an Ihrer Seite, wenn der Brand durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.
Ergänzen können Sie den Schutz mit Glasbruch, Gebäudehaftpflicht oder Notfallhilfe rund um die Uhr.
Unsere Beraterinnen und Berater kennen die kantonalen Unterschiede. Sie helfen Ihnen, die richtige Lösung zu finden.
Häufige Fragen und Antworten
In 19 Kantonen ist die Gebäudeversicherung gegen Feuer und Elementarschäden obligatorisch. In den GUSTAVO-Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein müssen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst eine private Gebäudeversicherung abschliessen. Die Hausratversicherung ist in den meisten Kantonen freiwillig. In NW, VD, FR und JU ist sie obligatorisch.
Eine Hausratversicherung ist für Mietende in den meisten Kantonen freiwillig, aber dringend empfohlen. Sie schützt Ihr Inventar bei Brandschäden. In NW, VD, FR und JU ist sie obligatorisch. Eine Gebäudeversicherung müssen Mietende nicht abschliessen; das ist Sache der Vermieterin oder des Vermieters. Ergänzend empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung.
Ohne spezielle Klausel kann die Versicherung die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen. Achten Sie beim Abschluss auf den «Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit», den die Allianz in der Hausratversicherung anbietet.
Feuerschutz ergibt sich als Baustein innerhalb der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst, inklusive Feuer- und Elementarschäden. Die Hausratversicherung schützt den persönlichen Besitz.
Ruhe bewahren und sofort handeln: Schaden der Versicherung melden. Alles fotografisch dokumentieren, bevor Sie aufräumen. Nichts wegwerfen. Je vollständiger die Dokumentation, desto reibungsloser die Abwicklung.
EINEN TERMIN, BITTE!
Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin.
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