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Die private Vorsorge (3. Säule) ist eine tolle Sache. Allerdings spielt das Leben manchmal anders und das Geld wird eher für die Familie, eine Auszeit oder eine Weiterbildung gebraucht. Aber es gibt gute Nachrichten: Die Säule 3a wird flexibler – ab 2026 sind erstmals Nachzahlungen möglich.
Sprich: Wer in einem Jahr mal nicht den Maximalbetrag ausschöpft, kann dies künftig nachholen. Wie das funktioniert und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Ab wann kann man in die Säule 3a rückwirkend einzahlen?
Bislang galt: Wer den Maximalbetrag der 3a-Einzahlung in einem Jahr nicht ausschöpfte, konnte die Differenz nicht mehr nachzahlen – und es entstanden Beitragslücken. Diese gesetzliche Grundlage hat der Bundesrat am 6. November 2024 gelockert und Nachzahlungen sind unter gewissen Bedingungen neu erlaubt.
Die Anpassung trat per 1. Januar 2025 in Kraft, nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a sind jedoch erst ab dem Steuerjahr 2026 möglich.
Welche Bedingungen müssen für die nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a erfüllt sein?
Um von der neuen Flexibilität der 3. Säule profitieren zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
- AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen: Nachzahlungen können nur Personen leisten, die im entsprechenden Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Wer in einem Jahr kein Erwerbseinkommen hatte – wegen Sabbatical, Ausbildung, Elternzeit oder Frühpensionierung –, kann für dieses Jahr auch keine 3a-Nachzahlung leisten.
- Beitragslücken ab 2025: Die Nachzahlungsmöglichkeit gilt nur für Beitragslücken, die ab 2025 entstehen. Wer beispielsweise 2023 oder 2024 nicht voll einbezahlt hat, kann diese Lücken nicht mehr nachträglich schliessen.
- Maximal 10 Jahre rückwirkend: Beitragslücken können jeweils nur für die letzten 10 Jahre ausgeglichen werden. Wer also im Jahr 2025 nicht den vollen Betrag einbezahlt hat, kann diese Differenz noch maximal bis ins Jahr 2035 begleichen.
- Restbetrag als Obergrenze: Pro Jahr kann nur die Differenz zwischen dem einbezahlten Betrag und dem Maximalbetrag nachgezahlt werden. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige ohne Pensionskasse, wobei bei Letzteren die Nachzahlung den gültigen Maximalbetrag (CHF 7258.– im Jahr 2025) nicht übersteigen darf.
- Maximalbetrag zuerst ausschöpfen: Im Jahr der rückwirkenden Einzahlung muss zuerst der Maximalbetrag der Säule 3a vollständig ausgeschöpft werden. Erst danach dürfen Nachzahlungen für die Jahre zuvor gemacht werden.
- Mit einer Einzahlung mehrere Beitragslücken schliessen: Für jedes Jahr mit einer Beitragslücke ist jeweils nur eine rückwirkende Einzahlung erlaubt. Der Betrag kann also nicht auf mehrere Einzahlungen oder Jahre aufgeteilt werden.
- Nachzahlungen nach Pensionierung: Sobald Sie Altersleistungen aus der Säule 3a beziehen, ist keine Nachzahlung mehr möglich. Sind hingegen noch keine Pensionsbezüge aus der Säule 3a erfolgt, können nachträgliche Einzahlungen noch bis fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters getätigt werden.
Was sind die Vorteile einer Nachzahlung in die Säule 3a?
Je nach individueller Situation bringen nachträgliche Zahlungen in die Säule 3a mehrere Vorteile.
- Vorsorgelücken schliessen: Durch Nachzahlungen können verpasste Einzahlungen in der Säule 3a nachgeholt werden. Wer in vergangenen Jahren zu wenig eingezahlt hat, kann so sein Altersvorsorgekapital aufstocken.
- Steuern sparen: Die Nachzahlung ermöglicht es, den verpassten Betrag vom steuerbaren Einkommen abzuziehen– und zwar im Jahr der Nachzahlung. Durch dieses steuerbegünstigte Sparen wird die Steuerprogression gebrochen und hohe Steuerzahlungen werden reduziert. Denn die Säule 3a unterliegt während der gesamten Laufzeit weder der Einkommens- und Vermögenssteuer noch der Verrechnungssteuer.
- Renditechancen nutzen: Wer sein Vorsorgegeld sowie die Nachzahlungen in eine 3a-Anlagelösung investiert, kann von attraktiven Renditechancen profitieren. Je mehr Geld im Topf ist, desto höher sind auch die Renditechancen.
- Flexibilität für verschiedene Lebenssituationen: Die neue Regelung berücksichtigt heutige Lebensrealitäten: Wer zum Beispiel Kinder betreut, studiert oder in Teilzeit arbeitet, kann in den Jahren mit geringerem Einkommen weniger oder gar nichts einzahlen. Neu kann dies nun später nachgeholt werden, sobald wieder mehr Geld zur Verfügung steht.
So funktioniert die Nachzahlung in die Säule 3a
Wie eine nachträgliche Zahlung konkret funktioniert, erklären wir Ihnen anhand eines Beispiels:
Nora zahlt im Jahr 2025 CHF 3500.– in ihre Vorsorgepolice ein – und somit weniger als der maximal mögliche Betrag von CHF 7258.–. Dadurch entsteht im Jahr 2025 eine Beitragslücke von CHF 3758.–. Um diese Lücke zu schliessen, kann Nora im Jahr 2026 den vollen Maximalbetrag für das laufende Jahr sowie zusätzlich die Differenz von CHF 3758.– für das Jahr 2025 einzahlen – vorausgesetzt, sie hat in beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen.
Sowohl die reguläre Einzahlung als auch die Nachzahlung kann sie vom steuerbaren Einkommen abziehen, insgesamt also CHF 11 016.–. Die bereits entstandene Lücke von 2024 und allfällige Lücken davor kann Nora jedoch nicht nachzahlen.
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Jahr
|
Maximalbetrag
(CHF) |
Einzahlung
(CHF) |
Nachzahlung
(CHF) |
Abzug vom steuerbaren
Einkommen (CHF) |
---|---|---|---|---|
2024 | 7056.– | 3500.– | 0 | 3500.– |
2025 | 7258.– | 3500.– | 0 | 3500.– |
2026 | 7258.– | 7258.– |
3758.– (für 2025) |
11 016.– |
Sind Sie nicht sicher, ob eine nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a für Sie Sinn macht? Oder brauchen Sie Unterstützung bei der Wahl Ihrer Vorsorgeprodukte? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Senior Segmentmanager Vorsorge/Anlagen