Lohnausfallversicherung – wie funktioniert das?

Eine schwere Grippe zwingt Sie für längere Zeit ins Bett. Wegen einer Operation müssen Sie ins Spital und anschliessend in die Reha. Von einer Downhill-Fahrt haben Sie einen gebrochenen Fuss. Und schon fallen Sie längere Zeit aus. Droht jetzt ein Lohnausfall? Hier erfahren Sie, wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall geregelt ist.

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Lohn bei Krankheit weiterzubezahlen. Doch diese sogenannte Lohnfortzahlungspflicht ist auf eine bestimmte Zeit beschränkt und gilt auch nur, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder dauern sollte.

Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart, muss der Arbeitgeber den vollen Lohn im ersten Dienstjahr nur für drei Wochen bezahlen. Anschliessend für eine angemessene längere Zeit, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Was eine «angemessene längere Zeit» ist, sagt die Gerichtspraxis. Die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit hängt vom Kanton und den Dienstjahren ab. Die meisten Kantone richten sich nach der «Berner Skala» mit folgender Lohnfortzahlungspflicht:

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Dienstjahr

Dauer der Lohnfortzahlung

Im 1. Jahr

3 Wochen

Ab 2. Jahr

1 Monat

3. und 4. Jahr

2 Monate

5. bis 9. Jahr

3 Monate

10. bis 14. Jahr

4 Monate

15. bis 19. Jahr

5 Monate

20. bis 25. Jahr

6 Monate

Damit eine längere Krankheit keine finanzielle Belastung für alle Beteiligten wird, gibt es die Krankentaggeldversicherung. Diese sorgt dafür, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit nicht selber leisten muss. Und stellt auch sicher, dass der oder die Angestellte das Taggeld wesentlich länger erhält als gesetzlich vorgeschrieben. Nämlich bis zu 730 Tage.

Die Lohnfortzahlung bei Unfall ist in den meisten Fällen durch die Unfallversicherung gemäss UVG gewährleistet. Denn die Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Mitarbeitenden eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

Die Taggeld-Leistungen der Unfallversicherung gemäss UVG sind zeitlich nicht befristet. Sie bezahlt, bis die verunfallte Person wieder arbeitsfähig ist oder eine dauerhafte Beeinträchtigung zu einer Invalidenrente führt. Die Taggeld-Leistung beträgt 80 % des Lohns, soweit dieser den UVG-Höchstbetrag von CHF 148 200 nicht übersteigt (Stand 1.1.2019). Lohnanteile, die nicht durch das UVG versichert sind, können vom Arbeitgeber mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Hat Ihr Arbeitgeber keine Zusatzversicherung abgeschlossen, können Sie entsprechende Leistungen auch über eine private Unfallversicherung vereinbaren.

Sie sind selbständig oder Ihnen gehört ein Betrieb? Dann kommen Sie nicht in den Genuss der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht. Und Sie sind auch nicht gemäss UVG obligatorisch gegen Unfall versichert. Für eine wirkungsvolle Absicherung bei Krankheit und Unfall müssen Sie also selbst sorgen. Zum Beispiel mit einer Krankentaggeldversicherung, einer freiwilligen Versicherung gemäss UVG oder einer privaten Unfallversicherung als Zusatz zu den Leistungen der Krankenkasse.
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