Unfallversicherung für Hausangestellte. Sicherheit für helfende Hände.

Putzhilfe, Babysitter, Gartenhilfe: Wer Hausangestellte beschäftigt, muss diese Personen gegen Unfälle absichern. Mit unserer Unfallversicherung für Hausangestellte erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht.

DAS IST DRIN 

Ein falscher Tritt auf der Leiter. Beim Heckenschneiden rutscht die Schere ab. Unfälle passieren schneller, als man denkt. Darum schreibt das Schweizer Gesetz vor, dass Hausangestellte gegen Berufsunfälle versichert sein müssen, auch auf dem Weg zur Arbeit.

Unsere Unfallversicherung deckt alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen:

  • Heilungskosten: Medizinische Behandlungen, Aufenthalte im Spital (allg. Abteilung), Medikamente
  • Taggeld: 80 % des versicherten Lohns ab dem 3. Tag
  • Invalidenrente: Bis zu 80 %, abhängig vom Invaliditätsgrad
  • Hinterlassenenrenten: Für Ehepartner und Kinder
  • Integritätsentschädigung: Einmalige Zahlung bei bleibender Beeinträchtigung
  • Hilflosenentschädigung: Bei eingeschränkter Selbstständigkeit
  • Transport & Rettung: Notwendige Einsätze inklusive
Gut zu wissen:

Arbeiten Ihre Hausangestellten mehr als 8 Stunden pro Woche? In diesem Fall ist zusätzlich eine Absicherung gegen Unfälle in der Freizeit erforderlich, sogenannte «Nichtberufsunfälle» (NBU).
Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen in diesem Fall gerne persönlich weiter.

Offensichtlich Allianz versichert
Ihre Vorteile
  • Sicherheit für alle Beteiligten
    Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten und schützen sich vor finanziellen Folgen eines Unfalls.
  • Eine Lösung für alle Angestellten
    Alle Ihre Hausangestellten können mit einer einzigen Police versichert werden. Vorausgesetzt ist, dass jede einzelne Person im Schnitt maximal 8 Stunden pro Woche arbeitet und der Gesamtlohn weniger als CHF 10 000.– beträgt.
  • Klarer Preis
    Die Prämie beträgt CHF 100.– pro Jahr, egal wie viele Angestellte Sie beschäftigen.

Versichert sind Personen, die in einem privaten Haushalt gegen Lohn arbeiten, wie zum Beispiel:

  • Hilfe im Privathaushalt: Pflege von älteren Personen oder Hundesitter
  • Raumpflege im Privathaushalt: Putzmänner und Putzfrauen
  • Kinderbetreuung im Privathaushalt: Babysitter, Nannys oder Au-Pairs
  • Hauspflege: Nachbarschaftshilfe gegen Bezahlung
  • Gartengestaltung, Landschaftsgärtnerei

Nicht dazu zählen Tätigkeiten in Mehrfamilienhäusern ausserhalb der Wohnung oder in gewerblichen Liegenschaften (z. B. Abwartsarbeiten).

Die Prämie beträgt CHF 100.– pro Jahr.

Arbeitet eine Person mehr als 8 Stunden pro Woche, ist zusätzlich eine Nichtberufsunfallversicherung notwendig. Deren Kosten liegen in der Regel bei 1–3 % des Bruttolohns.

Als NBU gelten Unfälle, die nicht während der Arbeit passieren – etwa in der Freizeit, auf Ferienreisen oder dem Heimweg. Wenn Sie eine NBU abschliessen möchten, hilft Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin gerne persönlich weiter.

Nein. Ist die Person bei einem externen Unternehmen angestellt, gilt dieses als Arbeitgeber und muss für die Versicherung sorgen.

Als Lohn zählen Geldleistungen (bar oder elektronisch) und Naturalleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft. Auch Ferienentschädigungen gehören dazu.

Melden Sie den Unfall bitte so rasch wie möglich:

Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular auf dieser Seite.

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