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AUF EINEN BLICK
  • Pferde kosten viel, Reitunfälle noch mehr. Um sich gegen die finanziellen Risiken zu schützen, sollten sich Reiterinnen und Reiter über die nötigen Versicherungen informieren.
  • Wer fremde Pferde reitet, z. B. im Rahmen einer Reitbeteiligung, bei einem Pflegepferd oder in der Reitschule, kann bei selbstverschuldeten Unfällen haftbar gemacht werden.
  • Das Reiten fremder Pferde ist nicht in der Grunddeckung der Haftpflichtversicherung eingeschlossen – dafür braucht es eine spezielle Zusatzdeckung.

Das Glück der Erde liegt bekanntlich auf dem Rücken der Pferde. Weniger idyllisch wird es bei einem Reitunfall – davon gibt es in der Schweiz jedes Jahr rund 8000. Wenn der Pferderücken dabei einem fremden Pferd gehört, etwa bei einer Reitbeteiligung, in der Reitschule oder bei einem Pflegepferd, stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn etwas passiert? Eine passende Versicherung bietet Sicherheit. Wir erklären Ihnen, was Sie beim Reiten fremder Pferde beachten müssen.

Ob Haflinger, Westfale oder Islandpferd – in der Schweiz begeistern sich rund 140 000 Menschen für den Reitsport. Dabei besitzt bei Weitem nicht jede Reiterin und jeder Reiter ein eigenes Pferd, sondern nutzt eine Reitbeteiligung, reitet in der Reitschule oder leiht sich mal das Ross von Bekannten aus. Weil Reiten zu den Risikosportarten zählt und jährlich mehrere tausend Reitunfälle passieren, sollten Sie sich gut absichern.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn bei einem Reitunfall Dritte zu Schaden kommen. Also zum Beispiel, wenn das Pferd beim Ausritt ausbricht, auf die Strasse rennt und einen Verkehrsunfall verursacht.

Aber Achtung: Wenn sich das geliehene Pferd verletzt, reicht die normale Haftpflicht nicht aus, da das Tier rechtlich als fremdes Eigentum gilt. Und das kann schnell sehr teuer werden. Darum ist eine Zusatzdeckungen für das Reiten fremder Pferde empfehlenswert.

Für den Fall, dass Sie sich bei einem Reitunfall selbst verletzen, übernimmt Ihre Unfallversicherung die Kosten. Und wenn das Verschulden auf das Verhalten des Pferds zurückzuführen ist, greift die Tierhalter-Haftpflicht.

Die Zusatzdeckung macht vor allem für Personen Sinn, die regelmässig Pferde reiten, ohne selbst Halterin oder Halter zu sein. Also zum Beispiel, wenn Sie eine Reitbeteiligung haben, ein Pflegepferd betreuen oder mit Rössern aus der Reitschule ausserhalb des Unterrichts ausreiten.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall haftet die Reiterin oder der Reiter und nicht die Pferdebesitzerin oder der Pferdebesitzer. Und das kann schnell horrende Kosten verursachen, etwa für Tierarztbehandlungen oder bei einer bleibenden Verletzung des Pferdes. Darum ist eine Zusatzversicherung oft Voraussetzung, damit Sie überhaupt ein fremdes Pferd reiten dürfen.

GUT ZU WISSEN

Als fremdes Pferd gilt aus Versicherungssicht jedes Pferd, das nicht Ihnen gehört und für das Sie nicht die Halterin oder der Halter sind.

Die Zusatzdeckung übernimmt die Kosten, wenn durch Ihr Verschulden das geliehene Pferd oder die Ausrüstung zu Schaden kommt. Zum Beispiel, wenn Sie das Pferd falsch satteln, dieses daraufhin durchgeht und sich dabei verletzt. Die Versicherung übernimmt dann die Tierarztkosten, die Kosten für die beschädigte Ausrüstung sowie allfällige weitere Entschädigungen der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Das Reiten fremder Pferde ist nicht automatisch in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Darum empfehlen wir Ihnen, eine entsprechende Zusatzdeckung abzuschliessen. Mit der Allianz Zusatzversicherung für das Reiten fremder Pferde kommen wir für Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden sowie an der Reitausrüstung auf. Damit Sie nicht auf den hohen Kosten sitzen bleiben, wenn dem Ross durch Ihr Verschulden etwas passiert.

Ihre Beraterin oder Ihr Berater unterstützt Sie gerne dabei, den passenden Versicherungsschutz zu prüfen und entsprechend zu ergänzen.

In der Regel ist die Veranstalterin oder der Veranstalter für die Versicherung zuständig. Am besten klären Sie dies jedoch vorsichtshalber mit Ihrer Versicherung ab.

Für Unfälle während einer Reitstunde haftet grundsätzlich die Reitschule. Reiten Sie jedoch ausserhalb der Reitstunden mit einem Pferd der Reitschule aus, tragen Sie das Risiko selbst.

Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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