Haftpflicht für Hunde: alles Wichtige in der Schweiz.

Themen

AUF EINEN BLICK
  • In der Schweiz gibt es keine allgemeine Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung, allerdings ist sie in einzelnen Kantonen und für gewisse Hunderassen obligatorisch.
  • Hunde sind in der Regel über Ihre Privathaftpflicht mitversichert, sofern Sie sie in Ihrer Police erfassen.
  • Die Hundehaftpflicht bzw. Tierhalterhaftpflicht deckt Schäden, die Ihr Vierbeiner anderen Tieren, Personen oder Gegenständen zufügt.
  • Wenn Sie Ihre Fellnase auch gegen Krankheit und Unfall absichern möchten, braucht es dazu eine separate Haustierversicherung.

Ob als treuer Begleiter, Familienmitglied oder emotionale Stütze – immer mehr Schweizer Haushalte haben einen Hund. Die Fellnasen sind meist herzig, können aber auch unberechenbar sein.

Was, wenn Nala plötzlich auf einen anderen Hund losgeht? Oder Rocky die Schuhe der Nachbarn zerbeisst? Eine Haftpflicht für Hunde schützt Sie gegen Schäden, die Ihr Vierbeiner anderen zufügt. In einzelnen Kantonen ist die Versicherung sogar Pflicht. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Tierhalter- und Hundehaftpflichtversicherung in der Schweiz.

Es gibt keine generelle Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung in der Schweiz. Allerdings ist die gesetzliche Auflage – wie so oft in der Schweiz – von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Massgebend sind die kantonalen Hundegesetze und in einzelnen Fällen zusätzliche Vorgaben der Gemeinden.

Gewisse Kantone verlangen von Hundehalterinnen und Hundehaltern eine Privathaftpflichtversicherung mit einer vorgeschriebenen Deckungssumme. Beispielsweise verlangt das kantonale Hundegesetz in Zürich eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio.  CHF. Zudem gilt in einigen Kantonen die Pflicht nur für bestimmte Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (sogenannte Listenhunde).

In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht, in welchen Kantonen eine Hundehaftplicht obligatorisch ist und wie hoch die Deckungssummen sein müssen (Stand 2026):

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Kanton
Hundehaftpflicht obligatorisch?
Mindestdeckungssumme
Aargau (AG) Nur für bestimmte Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Keine allgemein verbindliche kantonale Mindestdeckung (für Pflichtfälle je nach Vorgabe)
Appenzell Ausserrhoden (AR) Ja 5 Mio. CHF
Appenzell Innerrhoden (AI) Ja Keine
Basel-Landschaft (BL) Ja 3 Mio. CHF
Basel-Stadt (BS) Ja Keine
Bern (BE) Ja 3 Mio. CHF
Freiburg (FR) Ja 1 Mio. CHF
Genf (GE) Ja Keine
Glarus (GL) Ja Keine
Graubünden (GR) Grundsätzlich nicht, aber Behörde kann Pflicht anordnen Keine
Jura (JU) Nein Keine
Luzern (LU) Grundsätzlich nicht, aber Behörde kann Pflicht anordnen Keine
Neuenburg (NE) Nein Keine
Nidwalden (NW) Nein Keine
Obwalden (OW) Nein Keine
Schaffhausen (SH) Ja 1 Mio. CHF
Schwyz (SZ) Ja Keine
Solothurn (SO) Ja Keine
St. Gallen (SG) Ja Keine
Tessin (TI) Ja 3 Mio. CHF
Thurgau (TG) Ja 3 Mio. CHF
Uri (UR) Nein Keine
Waadt (VD) Ja Keine
Wallis (VS) Ja Keine
Zug (ZG) Nein Keine
Zürich (ZH) Ja 1 Mio. CHF

Als Hundehalterin oder Hundehalter haften Sie für Ihr Haustier. Deshalb kommt Ihre Privathaftpflicht in der Regel auch für Schäden auf, die Ihr Vierbeiner Dritten zufügt. Bei der Privathaftpflichtversicherung der Allianz ist eine Tierhalterhaftpflicht automatisch inkludiert – Sie brauchen also keine separate Hunde- oder Tierhaftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hund erfassen und die vereinbarte Deckungssumme den gesetzlichen Anforderungen Ihres Wohnkantons entspricht.

GUT ZU WISSEN

Wenn Ihr Bello zum Beispiel auch als Wachhund im Betrieb zum Einsatz kommt oder Sie beruflich auf Tiere aufpassen, benötigen Sie eventuell eine Zusatzversicherung. Am besten lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten persönlich beraten.

Sind Sie neu Hundemama oder Hundepapa? Oder sind Sie nicht sicher, welche Gesetze für Ihre Hunderasse in Ihrem Wohnkanton gelten? Am besten prüfen Sie die Deckungssumme und Bedingungen Ihrer Police. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

KOMBI-RABATT

Wenn Sie Ihre Privathaftpflicht mit einer Hausratversicherung kombinieren, profitieren Sie bei uns von 10 % Kombi-Rabatt oder sogar 20 % Jugend-Rabatt für alle unter 30-Jährigen – unabhängig davon, ob Sie ein Haustier haben oder nicht.

Egal, ob Kind oder Tier – es kann immer passieren, dass jemand, für den Sie die Verantwortung tragen, jemand anderem einen Schaden zufügt. Darum ist eine Haftpflicht grundsätzlich für alle Haustiere sinnvoll. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, kann Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin sogar einen Nachweis verlangen, dass Schäden durch Ihren Vierbeiner in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert sind.

Weil man insbesondere mit einem Hund viel draussen ist und in Kontakt mit anderen Menschen und Tieren kommt, ist die Wahrscheinlichkeit für Schäden an Dritten grösser als zum Beispiel bei einem Hamster oder Wellensittich. Hier bietet die Hundehaftpflicht beziehungsweise die in der Privathaftpflicht integrierte Tierhalterhaftpflicht wichtige finanzielle Sicherheit. Damit Sie und Ihre Fellnase mit einem guten Gefühl unterwegs sind.

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Mit der Allianz Hundehaftpflicht sind Sie und Ihr Bello gegen Schäden sowie Schadenansprüche Dritter geschützt. Möchten Sie Ihren treuen Begleiter auch gegen Unfall und Krankheit absichern? Dann ist die Allianz Haustierversicherung das Richtige für Sie. Diese Versicherung übernimmt die Tierarzt- und Behandlungskosten für Ihren Vierbeiner. Damit der Genesung Ihres felligen Freundes nichts im Weg steht.

Wir kümmern uns darum, dass Ihr Haustier abgesichert ist. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

Ja, bei uns reicht eine Police, um mehrere Hunde abzusichern. Bitte geben Sie alle in Ihrem Haushalt lebenden Hunde korrekt an. So sind auch Mehrhundehaushalte unkompliziert und zuverlässig versichert.

Nein, eine Police reicht für gewöhnlich für alle Ihre Vierbeiner, Stubentiger, Piepmätze und sonstigen tierischen Freunde. Eine separate Haftpflichtversicherung für jedes Haustier ist bei uns nicht erforderlich.

Nein, Pferde sind nicht automatisch in der Privathaftpflicht mitversichert. Wenn Sie ein eigenes Pferd haben, ist eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung sinnvoll. Reiten Sie hingegen fremde Pferde, sollten Sie in der Privathaftpflicht eine Zusatzversicherung für das Reiten fremder Pferde abschliessen.

Wenn Sie als Hundehalterin oder Hundehalter haftbar gemacht werden, übernimmt die Tierhalterhaftpflicht als Teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden oder wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Voraussetzung ist, dass der Schaden im versicherten Umfang liegt.

Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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