- Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG, Richtiplatz 1, CH-8304 Wallisellen, – im Folgenden als «Allianz Suisse» bezeichnet – regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft Allianz Plus und werden zur Verfügung gestellt auf allianz.ch/plus.
- Diese AB sowie die Datenschutzerklärung regeln die Mitgliedschaft über das Bonusprogramm Allianz Plus zwischen Allianz Suisse und dem Mitglied.
- Das Mitglied erklärt sich mit diesen AB einverstanden. Allianz Suisse behält sich das Recht vor, an diesen AB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf allianz.ch/plus zu veröffentlichen. Wesentliche Änderungen werden dem Mitglied zudem innert angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
Allgemeine Bedingungen
Bonusprogramm Allianz Plus
Berechtigt für eine Mitgliedschaft bei Allianz Plus sind ausschliesslich Privatkundinnen und Privatkunden mit mindestens einem aktiven Vertrag bei der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG, Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft AG oder bei der CAP Rechtsschutzversicherung AG, sofern dieser über eine Allianz Generalagentur und/oder einen Broker abgeschlossen wurde und/oder von dieser/diesem betreut wird. Ausgeschlossen sind Verträge der Allianz Haustierversicherung.
Eine Anmeldung kann über allianz.ch/plus vorgenommen werden, die persönliche Kundenberaterin oder den persönlichen Kundenberater, sowie über die telefonischen und schriftlichen Eingangskanäle der Allianz Suisse.
Die Mitgliedschaft ist kostenlos und kann jederzeit auf Wunsch schriftlich via allianzplus@allianz.ch beendet werden.
Die Mitgliedschaft aus Abschnitt 1 wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann jederzeit beendet werden. Die Allianz Suisse behält sich das Recht vor, das Bonusprogramm und dessen Leistungen jederzeit zu ändern oder zu beenden. Im Falle, dass Allianz Plus eingestellt wird, werden Mitglieder innerhalb von drei Monaten via physisches Mitteilungsschreiben informiert. Alle Rechte und Ansprüche verfallen mit sofortiger Wirkung ab Kündigungszeitpunkt bzw. ab Einstellung des Programms Allianz Plus.
Allianz Plus hat vier Stufen: Bronze (1 Vertrag), Silber (2 Verträge), Gold (3 Verträge) und Platin (4 oder mehr Verträge).
Die Stufenberechnung erfolgt aufgrund der Anzahl aktiver Verträge im Haushalt. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, werden die Verträge kumuliert und die Unterlagen werden einmal pro Haushalt versendet. Alle Personen im gleichen Haushalt sind für diese Stufe berechtigt.
Ausgeschlossen für die Stufenberechnung sind Verträge, die über andere Vertriebswege abgeschlossen wurden, u. a. über Kooperationspartner, elvia.ch und Allianz Travel bzw. Allianz Partners sowie die Allianz Haustierversicherung. Dies gilt zudem auch für Lebensversicherungen oder Vorsorgeprodukte, die mangels Zahlung prämienfrei gesetzt wurden.
Kundinnen und Kunden, die gemäss Ziffer 1 Mitglied bei Allianz Plus sind, erhalten während der Dauer des Bonusprogramms Prämiengeschenke. Diese Prämiengeschenke sind Erstprämienrabatte auf die jeweilige erste Jahresprämie, die ausschliesslich für folgende Versicherungsprodukte gelten: Motorfahrzeugversicherungen, Kombi-Haushaltsversicherungen, Privatrechtsschutzversicherungen (exkl. reine Verkehrsrechtsschutzversicherungen) und Reiseversicherungen. Bei Lebensversicherungen und Vorsorgeprodukten (exkl. Produkte mit Einmaleinlage) wird ausschliesslich bei einem Neuabschluss ein Erstprämienrabatt von CHF 100.– gewährt. Für reine Fondsanlageprodukte kann der Vorteil nur einmalig pro Kundin oder Kunde eingesetzt werden.
In einer Kombi-Haushaltsversicherung (wie Privathaftpflicht, Wertsachen, Assistance, Hausrat- oder Gebäudeversicherung) kann das Prämiengeschenk nur einmalig pro Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer eingesetzt werden. Die jährliche Nettoprämie muss höher liegen als der Gutschriftsbetrag gemäss Abschnitt 4.3.
Motorfahrzeugversicherungen, die im Rahmen des Angebots «ELVIA für GAs» beziehungsweise zu ELVIA-Konditionen abgeschlossen werden, sind von den Allianz Plus Vorteilen gemäss Abschnitt 4.1 und Abschnitt 4.2 ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Prämiengeschenke bei Neuabschluss und Prämiengeschenke bei Vertragsverlängerung.
Eine Kumulation der Prämiengeschenke mit anderen Rabatten und Aktionen ist ausgeschlossen. Personen, die von Mitarbeiterkonditionen profitieren können, sind generell vom Anspruch auf die Prämiengeschenke gemäss Abschnitt 4.1 und 4.2 ausgeschlossen.
Die Prämiengeschenke sind nur zu Vertragsbeginn respektive Beginn der Vertragsverlängerung einlösbar und jede nachträgliche Erstattung oder Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Bei Vertragsstornierungen per Vertragsbeginn eines Neugeschäfts oder per Beginn der Vertragsverlängerung (Definition siehe Punkt 4.1/4.2) wird die von der Kundin oder dem Kunden geleistete rabattierte Prämie erstattet.
Sollte die Kundin, der Kunde oder der Versicherer innerhalb des ersten Versicherungsjahres, in der das Prämiengeschenk gewährt wird, den Vertrag frühzeitig auflösen, wird der nichtverbrauchte Anteil der einbezahlten Prämie rückerstattet. Die anteilige Rückzahlung kann nicht höher als die tatsächlich einbezahlte Prämie sein.
4.1 Prämiengeschenk beim Abschluss von zusätzlichen Versicherungen
Ein Neuabschluss einer zusätzlichen Versicherung wird wie folgt definiert:
- Es muss mindestens ein aktiver Vertrag bzw. die Stufe Bronze gemäss Abschnitt 3 vorliegen.
- Die Vertragsdauer einer zusätzlichen Versicherung muss ab Beginn mindestens 3,5 Jahre betragen und es kann ein jährliches Kündigungsrecht vereinbart werden.
Die Höhe der Prämiengeschenke bei Neugeschäft unterscheidet sich auf Grundlage des abgeschlossenen Versicherungsprodukts in Abschnitt 4.3.
Wird ein Produkt aus Abschnitt 4.3 gekündigt und später wieder aktiviert, gilt dieses innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsende als Ersatzprodukt, auch wenn das versicherte Objekt geändert wurde. Ebenfalls als Ersatzprodukt gelten Umschreibungen innerhalb des Haushalts, wie z. B. die Übertragung eines Motorfahrzeugs innerhalb des Haushalts. Ersatzprodukte sind nicht für die Prämiengeschenke bei Neuabschluss berechtigt.
4.2 Prämiengeschenk für die Verlängerung von bestehenden Versicherungen
Eine Verlängerung einer Versicherung wird wie folgt definiert:
- Es müssen mindestens zwei aktive Verträge bzw. die Stufe Silber gemäss Abschnitt 3 vorliegen.
- Der Vertragsablauf eines bestehenden Versicherungsvertrages wird um mindestens 3,5 Jahre aktiv verlängert. Eine stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr gilt nicht als aktive Verlängerung.
- Beim Zeitpunkt der Verlängerung muss der aktuelle Vertragsablauf des bestehenden Vertrages innerhalb der nächsten zwei Jahren liegen.
- Bei der Vertragsverlängerung darf kein jährliches Kündigungsrecht vereinbart werden.
Bei Verlängerung einer Lebensversicherung oder eines Vorsorgeprodukts besteht kein Anspruch auf ein Prämiengeschenk. Die Höhe der Prämiengeschenke bei Verlängerungen unterscheidet sich auf Grundlage des abgeschlossenen Versicherungsprodukts in Abschnitt 4.3.
4.3 Höhe der Prämiengeschenke
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Treuebonus bei
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Versicherungsprodukt
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Vorteil
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Geltende Bedingungen
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|---|---|---|---|
| Neuabschluss |
Motorfahrzeugversicherung,
Kombi-Haushaltsversicherung |
CHF 200.– | Abschnitt 4, Abschnitt 4.1 |
| Neuabschluss |
Reiseversicherung, Privatrechtsschutzversicherung,
Lebensversicherung und Vorsorgeprodukt |
CHF 100.– | Abschnitt 4, Abschnitt 4.1 |
| Verlängerung |
Motorfahrzeugversicherung,
Kombi-Hausratsversicherung |
CHF 100.– | Abschnitt 4, Abschnitt 4.2 |
| Verlängerung | Reiseversicherung, Privatrechtsschutzversicherung | CHF 50.– | Abschnitt 4, Abschnitt 4.2 |
Allianz Plus bietet bei den Deckungen «einfacher Diebstahl auswärts» im Rahmen der Haushaltsversicherung und «mitgeführte Sachen» im Rahmen der Motorfahrzeugversicherung eine einmalige Verdopplung der Versicherungssumme an, sofern die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreichen sollte. Die Extraleistung im Schadenfall wird einmalig während der Mitgliedschaft und nur pro Haushalts- und Motorfahrzeugversicherungsvertrag geleistet. Die erhöhte Versicherungssumme kommt nur zur Anwendung, wenn ein versichertes Schadenereignis gemäss den Allgemeinen Bedingungen vorliegt und Leistungen bei «einfachem Diebstahl auswärts» resp. «mitgeführten Sachen» durch die Allianz erbracht werden.
Die Leistungen und Bedingungen rund um die Zusatzservices und Partnervergünstigungen werden laufend unter alllianz.ch/plus aktualisiert.
Für Partnervorteile über Drittanbieter gelten deren vertragliche Bedingungen.
Die im Rahmen des bereits abgeschlossenen Versicherungsvertrages erhobenen Daten werden zum Zweck der Verwaltung und Durchführung der Mitgliedschaft von Allianz Plus und deren Bonusprogrammen verarbeitet und genutzt.
Darüber hinaus willigt jedes Allianz Plus Mitglied ein, dass seine Personendaten für statistische und werbliche Zwecke der Allianz Suisse und mit ihr zusammenhängender Unternehmen genutzt werden können.
Für weitere Informationen zum Umgang mit Personendaten und Rechten der Mitglieder siehe die Datenschutzerklärungen der:
Allianz Suisse
Die vollständige Datenschutzerklärung der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG und der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft AG finden Sie online unter: allianz.ch/de/informationen/datenschutz.html
CAP
Die vollständige Datenschutzerklärung der CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG finden Sie online unter: cap.ch/de/informationen/datenschutzerklaerung.html
Datum: 08.2026