Im Falle des Falles.
Unsere
Annullationsversicherung.

  • Eine Annullationsversicherung erstattet die Stornierungs- oder Mehrkosten einer Reise.
  • Sie greift, wenn Sie eine Reise gar nicht oder erst verspätet antreten können.
  • In unserer Reiseannullationsversicherung sind auch Kosten versichert, die durch eine epidemische oder pandemische Krankheit entstehen.
Ticket gekauft, Koffer gepackt, Magen-Darm-Virus eingefangen? Eine Krankheit oder ein Unfall machen Reisepläne schnell zunichte. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verursacht auch hohe Kosten. Mit unserer Annullationsversicherung haben Sie Glück im Reiseunglück. In der Regel ist sie in der Reiseversicherung eingeschlossen.
Eine Annullationsversicherung wird auch Annullationskostenversicherung oder Reiserücktrittsversicherung genannt. Wie der Name schon sagt, erstattet sie die Stornierungs- oder Mehrkosten, wenn Sie eine Reise gar nicht oder erst verspätet antreten können.
Beim Grümpelturnier bricht das Sprunggelenk. Oder auf dem Weg an den Flughafen gibt Ihr Auto den Geist auf. Gründe für einen Reiserücktritt oder einen verspäteten Reiseantritt gibt es viele. Und sie sind immer ganz persönlich. Zu den häufigsten zählen Unfall, Tod oder Krankheit. Aber auch wenn Sie wegen eines unvorhergesehenen Jobwechsels oder einer Naturkatastrophe die Reise nicht antreten können, übernimmt unsere Reiserücktrittsversicherung die Kosten.
Man weiss nie, was kommt. Hier nimmt Ihnen unsere Annullationskostenversicherung viele Sorgen ab:
Jemand aus der engeren Familie landet im Spital. Oder Sie fangen sich eine schwere Grippe ein. Wenn Sie eine Reise nicht antreten können, springt die Annullationskostenversicherung ein. Sie übernimmt die Stornierungskosten zum Beispiel für Flüge, Hotels, Mietautos, Konzerttickets sowie für Kurse und Seminare.
Das Sprunggelenk ist eingegipst. Das Auto wieder fahrtüchtig. Endlich sind Sie startklar. Etwas verspätet, aber immerhin. Unsere Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Mehrkosten, die durch die Verspätung entstanden sind. Und das nicht nur bei Reisen, sondern auch bei Seminaren und Weiterbildungen.

Unsere Annullationsversicherung gilt auch bei einer Epidemie oder einer Pandemie. Konkret springen wir zum Beispiel in folgenden Fällen ein:

  • Sie erkranken am Coronavirus und können Ihre geplante Reise nicht antreten.
  • Sie hatten Kontakt mit einer positiv getesteten Person und müssen in Quarantäne.
  • Sie werden wegen Verdacht auf eine Ansteckung mit Corona bei der Einreise in ein fremdes Land oder beim Besteigen eines Transportmittels abgewiesen – etwa weil Sie eine erhöhte Körpertemperatur haben.
  • Ihr Kind ist an Corona erkrankt, und Sie müssen zu Hause bleiben, um es zu pflegen.
Falls in Ihrem geplanten Ferienland eine Quarantäne nötig wird und Sie deshalb nicht einreisen möchten, ist das in unserer Reiserücktrittsversicherung nicht versichert. Ebenfalls nicht gedeckt ist, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines Einreiseverbots oder von Grenzschliessungen annullieren müssen. Kontaktieren Sie in solchen Situationen Ihren Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, und fragen Sie dort nach, ob und in welchem Umfang eine kostenlose Annullierung oder Umbuchung möglich ist.
Aktuelle Informationen zur Situation in Ihrem Reiseland und etwaige Reisewarnungen finden Sie auf der Website des EDA  und des BAG bzw. bei Ihrem Reiseveranstalter. Bei Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung unserer Tochtergesellschaft CAP.
Nina, Senior Segmentmanagerin Privatkunden, Allianz Suisse
Nina
Senior Segmentmanagerin Privatkunden

Nina hat über 20 Jahre Allianz Erfahrung und war unter anderem im Vertrieb und im Aussendienst tätig. Wenn sie nicht gerade mit ihrem Hund unterwegs ist, plant sie den nächsten Tauchurlaub oder die nächste Wanderroute, pflegt ihren Garten und trifft sich mit Freundinnen und Freunden.
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