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Haben Sie sich den Traum einer eigenen Arztpraxis erfüllt? Eine tolle Leistung. Aber auch eine grosse Verantwortung. Ob Hausarzt, Tierärztin oder Zahnarzt – als selbstständige Ärztin oder selbstständiger Arzt mit eigener Praxis haften Sie in einem Schadenfall nämlich mit Ihrem Privatvermögen. Ein Behandlungsfehler oder eine Fehldiagnose können also schwerwiegende Folgen haben. Um ihr persönliches und finanzielles Risiko zu minimieren, ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch. Wir erklären Ihnen, warum die Versicherung für Medizinerinnen und Mediziner so wichtig ist und was sie alles abdeckt.
Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz obligatorisch?
Für selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt für Ärztinnen und Ärzte, die eine eigene Praxis führen oder selbstständig tätig sind – also in eigener fachlicher Verantwortung arbeiten.
Auch Belegärztinnen und Belegärzte an einem Spital sind versicherungspflichtig. Angestellte Ärztinnen und Ärzte in einer Klinik oder einem Spital sind hingegen über Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin versichert.
In vielen Kantonen, z. B. Zürich, Bern oder Waadt, ist der Versicherungsnachweis sogar Voraussetzung für die Praxisbewilligung.
Was deckt die Berufshaftpflicht bei Ärztinnen und Ärzten?
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Ärztinnen und Ärzte vor finanziellen Folgen, wenn ihnen bei der Berufsausübung ein Fehler unterläuft – sei es durch eine falsche Behandlung, ein fehlerhaftes Gutachten oder eine unterlassene Information. Versichert sind neben Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden.
Was genau ist versichert?
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit entstehen. Also Fehler, die von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt durch Unvorsichtigkeit oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Versicherung greift dann, wenn Patientinnen, Patienten oder andere Dritte Schadenersatz fordern.
Der Versicherungsschutz gilt auch für alle Praxismitarbeitenden sowie Stellvertretende. Je nach Anbieter sind neben der Praxistätigkeit auch medizinische Notfall-Hilfeleistungen, die Abgabe von Rezepten und die Durchführung von medizinisch nicht indizierten Behandlungen mitversichert.
Voraussetzung für eine Deckung ist, dass die Risiken im Vertrag enthalten und nicht explizit ausgeschlossen sind. Prüfen Sie daher Ihre Versicherungspolice genau.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche bei:
- Personenschäden: z. B. durch Diagnose‑ oder Behandlungsfehler
- Sachschäden: z. B. wenn fremdes Eigentum durch ärztliche Tätigkeit beschädigt wird
- Vermögensschäden: z. B. durch fehlerhafte Gutachten oder verspätete Heilverläufe, die zu finanziellen Nachteilen führen, auch wenn kein Personen‑ oder Sachschaden vorliegt
Welche Risiken sind versichert?
Die Berufshaftpflicht deckt sowohl Risiken, die bei der medizinischen Kerntätigkeit entstehen (z. B. Fehler bei Diagnose, Behandlung oder Beratung), wie auch Unternehmensrisiken ab. Konkret umfasst der Versicherungsschutz folgende Risiken:
- Anlagerisiko: Gefahr, aus Eigentum oder Besitz (z. B. Miete, Pacht, Leasing) von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, weiteren Werken und Anlagen haftpflichtig zu werden
- Betriebsrisiko: Gefahr, aus betrieblichen Vorgängen in der Arztpraxis haftpflichtig zu werden
- Produkterisiko: Gefahr, aus dem Vertrieb von Produkten (z. B. Medikamenten, die auf den Markt kommen) haftpflichtig zu werden
- Umweltrisiko: Gefahr, für Umweltbeeinträchtigungen aus Anlagerisiken, Betriebsrisiken und Produktrisiken haftpflichtig zu werden
Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte?
Die Prämien für eine Berufshaftpflichtversicherung sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dazu gehören vor allem der Umfang der versicherten Leistungen, die Deckungssumme, der Selbstbehalt sowie allfällige Zusatzdeckungen, z. B. Rechtsschutz im Straf- und Verwaltungsverfahren oder Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit. Auch die ärztliche Fachrichtung sowie das individuelle Risikoprofil haben einen Einfluss auf die Höhe der Prämie.
Sie möchten es genau wissen? Dann vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unseren Expertinnen und Experten.
Welche weiteren Versicherungen sind für Ärztinnen und Ärzte sinnvoll?
Die Berufshaftpflichtversicherung bildet das Rückgrat jeder ärztlichen Absicherung – doch ein ganzheitlicher Versicherungsschutz geht deutlich weiter. Denn nur wer gut geschützt ist, kann sich ganz auf die Arbeit mit Patientinnen und Patienten konzentrieren.
Wichtige Versicherungen sind zum Beispiel:
- Berufliche Vorsorge und Unfallversicherung sind für Praxisinhaberinnen und -inhaber mit Angestellten gesetzlich vorgeschrieben. Sie sichern die Altersvorsorge sowie Risiken wie Unfall, Invalidität und Todesfall ab. Selbstständige ohne Personal können freiwillige Lösungen nutzen, um sich ebenfalls umfassend abzusichern.
- Eine Cyber-Risk- und Sachversicherung, falls sensible Daten verloren gehen oder Geräte beschädigt werden.
- Eine Rechtsschutzversicherung, die Ihnen im Fall von Streitigkeiten mit Patienten, Mitarbeitenden oder Behörden rechtlich und finanziell zur Seite steht.
Sie möchten mehr erfahren? In unserem Ratgeber zu Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte erhalten Sie einen guten Überblick.
Umfassender Schutz für Ihre Tätigkeit als Ärztin oder Arzt: Berufshaftpflicht von der Allianz
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie als selbstständige Ärztin oder selbstständiger Arzt auf der sicheren Seite und schützen sich und Ihre Praxis gegen die grössten finanziellen Risiken. Die Allianz Berufshaftpflicht umfasst unter anderem folgende Zusätze:
- Medizinische Tätigkeiten im Notfalldienst weltweit
- Nebenberufliche Tätigkeiten im Medizinalbereich, z. B. als Amtsarzt, Dozentin, Gutachter, Prüfungsexpertin oder Vereinsarzt
- Schäden im Zusammenhang mit tele- und videomedizinischen Beratungen und Behandlungen
- Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Laborproben und Patientenakten
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden infolge eines Cyber-Ereignisses, z. B. Diebstahl von sensiblen Daten
Weitere Vorteile unserer Versicherungslösung sind:
- Umfassende persönliche Beratung und systematische Risikoerfassung
- Einfacher Abschluss ohne Deklarationspflicht
- Rasche Schadenbearbeitung durch erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten
- Unterschiedliche Deckungspakete für die individuellen Bedürfnisse Ihrer Praxis
- Ausbau des Versicherungsschutzes mit Deckungserweiterungen, wie zum Beispiel Verzicht auf Rückgriff oder Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit
Möchten Sie ein persönliches Angebot einholen? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Häufige Fragen und Antworten
Nein, angestellte Ärztinnen und Ärzte, medizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten sowie weitere angestellte Personen, z. B. Reinigungspersonal, sind über ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin mitversichert – egal, ob im Spital oder in einer Arztpraxis.
Da Schadenersatzforderungen schnell hohe Summen erreichen können, empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens 5–10 Millionen Franken.
Die Betriebshaftpflicht deckt grundsätzlich nur Schäden bei in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzten. Eine Ausnahme bildet jedoch die medizinische Tätigkeit im Notfall. Wenn Sie beispielsweise in den USA-Ferien nach einem Unfall unmittelbar erforderliche medizinische Hilfe leisten, sind auch Ansprüche von Geschädigten versichert, die nach amerikanischem oder kanadischem Recht beurteilt werden.
Versichert sich nur kleinere medizinisch nicht indizierte Behandlungen, wie z. B. Botox-Injektionen. Voraussetzung für die Deckung ist, dass die oder der Versicherte über eine entsprechende Ausbildung für diese Tätigkeiten verfügt. Andere ästhetische Operationen wie z. B. Liposuktionen, Brustplastiken, Faceliftings oder Nasen-, Ohren-, Lid- oder Kinnkorrekturen sind nicht versichert.
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