Kautionsversicherung

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Willkommen

Sie benötigen Baugarantien? Dann sind Sie hier genau richtig. Sie haben die Möglichkeit eine Offerte für einen Rahmenvertrag Kautionen bei uns einzuholen. Nachdem wir die unten abgefragten Angaben und Unterlagen von Ihnen erhalten haben, werden wir für Sie eine Offerte ausarbeiten und Ihnen diese zukommen lassen.

  • Angaben zum Kautionsbedarf

    Bitte die folgenden Dokumente hochladen:

    • Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
    • Jahresrechnung (inkl. Prüfbericht der Kontrollstelle) des vergangenen Geschäftsjahres (Jahresrechnung zwingend erforderlich bei Bedarf an An-/Vorauszahlungsgarantien und Ausführungs-/Erfüllungsgarantien sowie ab einer Limite von CHF 300'000.00)
    Das Einreichen der Betreibungsauskunft ist zwingend.

    Welche Arten von Garantien / Bürgschaften benötigen Sie?

    Anzahl
    in CHF

    Jahresrechnung (inkl. Prüfbericht der Kontrollstelle) des vergangenen Geschäftsjahres (Jahresrechnung zwingend erforderlich:

    Führen Sie auch Arbeiten im Ausland aus?
  • Antragsteller (Versicherungsnehmer)
    Kontaktperson
    Kontaktperson Allianz
  • Angaben zur Geschäftsführung
    Weitere Hauptaktionär/in / Inhaber/in
  • Zahlungsverbindung
  • Allgemeine Fragen / Angaben
    Gehört Ihre Firma zu einer Firmengruppe?

    Stellung innerhalb der Gruppe

    Wurden Ihnen schon Anträge für Bürgschaften / Garantien abgelehnt?
    Haben Sie bislang Garantien / Bürgschaften bei einer anderen Gesellschaft bezogen?
    Bestehen anderweitige Kreditabsprachen oder Kautionsvereinbarungen?
    Es bestehen folgende Kreditabsprachen
    Es bestehen folgende Limiten für Kautionen (Bürgschaften / Garantien):
  • Weitere Versicherungsnehmer
    Sind weitere Firmen in den Vertrag aufzunehmen?
  • Bemerkungen
  • Übermitteln
  • Bestätigung
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    Vielen Dank für Ihr Interesse an der Kautionsversicherung der Allianz. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich und melden uns bei Ihnen.

Informationen zum Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Bei der Bearbeitung von Personendaten beachten wir die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und seiner Verordnung. Wenn nötig holen wir im Schadenformular die von Ihnen erforderliche Einwilligung ein. Vor Vertragsabschluss ist die Datenbearbeitung erforderlich, um entscheiden zu können, ob der Vertrag abgeschlossen werden kann und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Während der Vertragsdauer ist die Datenbearbeitung nötig für die Verwaltung Ihres Vertrages (u.a. Prämienabrechnungen) und bei der Meldung eines Schadens, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Forderungen bezahlt werden.

Vor Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer kann es zur Risikobeurteilung (risikogerechte Prämie), zur Bonitätsprüfung, zur weiteren Abklärung des Sachverhalts sowie im Schadenfall notwendig sein, Anfragen an Dritte im In- und Ausland zu richten und mit diesen Ihre Daten auszutauschen. In erster Linie bearbeiten wir die Angaben aus dem Versicherungsantrag und der Schadenanzeige. Sofern erforderlich, holen wir bei Dritten sachdienliche Informationen ein (Vorversicherer betreffend bisherigem Schadenverlauf, Bonitätsprüfungsgesellschaften, Mit- und Rückversicherer, Medizinalpersonen, Ärzte, Amtsstellen, Spitäler, Sozialversicherer, Arbeitgeber bei Kollektivversicherungen). Im Falle eines Rückgriffes auf einen haftpflichtigen Dritten können die Daten zur Durchsetzung des Regressanspruches dem haftpflichtigen Dritten bzw. dessen Haftpflichtversicherer übermittelt werden. Die Allianz Suisse verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten können an die Generalagenturen der Allianz Suisse weitergeleitet werden. Die Generalagenten stehen mit der Allianz Suisse in einem Agenturverhältnis. Um Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können und die Kosten zu optimieren, werden unsere Dienstleistungen teilweise durch rechtlich selbständige Unternehmen im In- und Aus-land erbracht. Es kann sich um Konzerngesellschaften der Allianz Gruppe oder um Kooperationspartner handeln. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sind wir auf die konzerninterne wie auch konzernexterne Weitergabe Ihrer Daten angewiesen. Im Zusammenhang mit Produktoptimierungen bearbeiten wir Ihre Daten für interne Marketingzwecke. Die Vermittler sind vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie die Bestimmungen des DSG zu beachten. Makler erhalten nur Einsicht in Ihre Daten, wenn Sie den Makler dazu ausdrücklich ermächtigt haben (sog. Maklermandat). Bei Motorfahrzeugschäden können die Daten zum Zweck der Missbrauchsbekämpfung an die SVV Solution AG zur Eintragung in die elektronische Datenbank CarClaims-Info übermittelt und es kann auf bereits eingetragene Fahrzeugdaten zugegriffen werden. Wir bewahren Ihre Daten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Vorausset-zungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer elektronisch gespeicherten oder im Dossier abgelegten Daten.